Grenzabstand von Verteilerkasten der Telekom

3 Antworten

Auf öffentlichen Verkehrsflächen können Versorgungsunternehmen ihre Versorgungsanlagen hinstellen wo sie es für richtig halten. Sie müssen sich nur mit den Strassenverkehrsbehörden abstimmen und dürfen Anlieger nicht beeinträchtigen. Grenzabstände brauchen sie nicht einzuhalten, dürfen aberr z.B. nicht Grundstückszufahrten oder Fenster beeinträchtigen. Und theoretisch müssen sie auch Denkmalschutztgesetz und Naturschutzgesetz beachten; die entsprechenden Behörden kümmern sich aber erfahrungsgemäß nicht um die (scheußlichen) Verteilerkästen.


Djarfur 
Beitragsersteller
 27.07.2012, 12:37

Hast Du dazu einen link (Gesetzestext oder so )? "Anlieger nicht beeinträchtigen" ist ja sehr schwammig ausgedrückt....

Wir haben einen Telefonverteilerkasten so dicht am Haus, das die Maler die Fassade dahinter nur mit Mühe streichen konnten. Ich schätze, Abstand Kasten/Fassade ca. 10 cm.

Und sieht natürlich total hässlich aus, der olle Kasten vor dem frisch saniertem Haus. Hätte ihn gerne weg... :-)

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Seehausen  27.07.2012, 12:43
@Djarfur

Die Vorschriften sind verteilt im Telekommuntikationsgesetz, Personenbeförderungsgesetz, Strassenrecht etc. Für derartige Planfestgestellte Anlagen gilt das Baurecht nicht.

Ihr könnt Euch aber privatrechtlich wehren, wenn Euch ein Schaden entstanden ist oder Ihr unbillige Beeinträchtigungen erleiden müsst. Das sind natürlich unbestimmte Rechtsbegriffe, deren Auslegung letztendlich den Richtern überlassen bleibt; deshalb kommt Ihr nicht ohne Hilfe eines Rechtsanwalts aus. Eine Erfolgsgarantie für einen Prozess kann aber auch der nicht geben.

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Ich denke, dass hier "Grenzbebauung" gestattet ist. Die Kommune als Eigentümer des Grundstückes, Strasse, Weg.... gestattet der Telekom, diese Kästen dort zu errichten.

Bei uns im Dorf haben Sie das Teil genau neben dem neuen Dorfbrunnen platziert ... eine echte Augenweite das Teil schöner als jede Skulptur :-XX

Da es sich um kein Gebäude handelt, wirft es ja zunächst mal keine Abtandsflächen, aber vielleicht findet sich trotzdem in der Bauordnung deines Landes etwas. Ich gehe davon aus, das es direkt auf die Grenze gestellt werden darf ...


Seehausen  27.07.2012, 09:24

Auch bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind, müssen Abstandsflächen einhalten. Die Verteilerkästen etc. sind aber davon ausgenommen.

Und die Denkmalschutzbehjörde könnte den Kasten neben dem Dorfbrunnen verhindern, sie traut sich aber in der Regel nicht.

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