Bekommt die KFZ-Zulassungsstelle nicht Bescheid darüber, dass das Auto nicht mehr versichert ist?

Hallo,

ich habe ein Auto bei einer "großen" Gesellschaft versichert, bei der ich auch mehrere andere Versicherungen abgeschlossen habe.

Letztes Jahr hatte mir die Versicherung die KFZ-Versicherung gekündigt. Wieso genau weiß ich nicht mehr aber das war schon mal der Fall, weil sich irgendwas geändert hatte. Aber normalerweise stellt sie dann direkt eine neue Police aus. Jetzt war mir aber aufgefallen, dass seit Monaten keine Beiträge für diese Versicherung abgebucht wurden. Anscheinend wurde mir auch keine neue Police zugestellt. Ich muss also davon ausgehen, dass ich seit Monten ohne Versicherungsschutz unterwegs bin. Auf Nachfrage bei der zuständigen Vetretung, bekam ich dann ein paar Tage Später den Rückruf, dass das ich natürlich noch versichert sei und das nun eine Nachzahlung auf mich zukomme.

Ich bin allerdings sehr skeptisch und bin auch nicht bereit nachzuahlen, da ich keine Versicherungspolice habe und auch keine Beiträge abgebucht wude. Frage mich wirlich was bei einem Schadensfall passiert wäre...

Was meint Ihr dazu? Müsste die KFZ-Zulassungsstelle nicht auch bescheid bekommen haben, dass das Auto nicht mehr versichert ist?

DANKE!

UPDATE - UPDATE - UPDATE

Zumindest weiß ich jetzt, wieso die Versicherung gekündigt wurde: Die SF Jahre meiner Fahrzeuge sind getauscht worden, damit es insgesamt günstiger würde.

Fakt bleibt jedoch, dass ich seit der Kündigungsbestätigung bis heute keinen neuen Versicherungsschein erhalten habe. Somit bleibt die Frage, hat die Versicherung das Recht auf Ihrer Seite und kann die Prämien nachvordern?

KFZ, Versicherung, Kfz-Versicherung
Wurzeln einer alten Eiche stören Nachbarn

Hallo, ich habe mich gerade hier neu registriert, war aber auch vorher schon ziemlich oft auf dieser Seite unterwegs. Nun habe ich selber eine Frage, die hier so noch nicht diskutiert wurde.

Folgender Sachverhalt. Auf unserem Grundstück befindet sich am Rand, quasi auf Grenze, eine 100jährige Eiche. Als wir vor ca. 25 Jahren dort gebaut haben, wollten wir sie fällen lassen, was uns jedoch untersagt wurde, da sie unter Naturschutz steht ("vitale, landschaftsprägende Eiche"). Unser Nachbar hatte bereits einige Jahre zuvor dort gebaut und sein (unterkellertes) Haus steht nur 3 meter davon entfernt.

Nun macht uns eben dieser Nachbar darauf aufmerksam, dass das Pflaster, dass direkt zwischen der Eiche und seinem Haus verläuft, durch die Wurzeln angehoben wurde und er befürchtet außerdem, dass sie in das Mauerwerk seines Kellers eindringen könnten bzw. bereits sind. Er hat es zwar noch nicht so formuliert aber er will natürlich darauf hinaus, dass wir für die Beseitigung der Wurzeln und Schäden aufkommen sollen.

Frage: Darf er das tatsächlich von uns verlangen? Grundsätzlich hat er natürlich das Recht auf seiner Seite(?). Aber a) steht die Eiche unter Naturschutz, b) stand die Eiche bereits, bevor er dort gebaut hat und c) er musste damit rechnen, dass das früher oder später passiert.

Für Eure Antworten bedanke ich mich herzlichst Voraus. Evtl. gibt es ja einen ähnlichen Präzedenzfall, den jemand kennt.

Gruß, KivasF

Baum, Gesetz, Bauamt, Baurecht, Nachbarschaftsrecht, Wurzel
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