Wir bauen ein DG in einem 5 Stöckigen Haus aus. Der Architekt hat einen Eingabeplan erstellt in dem die Mauern aus dem EG eingezeichnet sind. Der Statiker hat auf dieser Grundlage die komplette Statikberechnung erstellt. Da das Vorhaben Gebäudeklasse 5 hat, wurde die Statikberechnung durch einen Statikprüfer bestätigt. Der Schlosser hat auf Grund der Berechnungen die Stahlträger bestellt und angeliefert. Um die Stahlträger einzubauen hat dieser den Boden geöffnet und festgestellt dass die Mauern anders verlaufen als im Plan eingezeichnet und verlangt. Auf Nachfrage wurde eine Handzeichnung vom Statiker durchgegeben um das Problem mit den anders verlaufenden Mauern zu umgehen. Nachdem der Schlosser alles montiert hat, wurde festgestellt dass der letzte Stahlträger um mehr als einen halben Meter zu kurz ist. Desweiteren wird von der Bauleitung stark bezweifelt dass die eingebaute Konstruktion tatsächlich so rechtens ist. Sollte sich nun rausstellen dass ein Balken komplett ersetzt werden muss oder sogar mehr, an wen muss ich dann meine Schadenersatzforderung stellen? Architekt? Statiker? Statikprüfer? Schlosser? Danke für einen Tipp!