Aufschütten neues Grundstück

6 Antworten

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er wird auch ein Wasserproblem haben, denn bei starkem Regen wird es euren Boden abtragen und sein Grundstück als tiefsten Punkt voll laufen lassen. ich denke er muss aufschütten weil es Auswirkungen auf eure Grundstücke hat,m wenn er es nicht tut. AUSSER: er wäre der einzige, der sich an die Bebauungspläne gehalten hat und ihr die falsche Höhe alle habt. dann sieht s anders aus. aber auch nur dann.....


lazyjo 
Beitragsersteller
 18.03.2013, 19:05

Du hast ganz genau meine Bedenken erkannt. Genau aus dem von dir genannten Grund überlege ich nämlich, keinen GEMEINSAMEN Grenzzaun zu ziehen, falls nicht aufgeschüttet wird.

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lazyjo 
Beitragsersteller
 18.03.2013, 19:05

Du hast ganz genau meine Bedenken erkannt. Genau aus dem von dir genannten Grund überlege ich nämlich, keinen GEMEINSAMEN Grenzzaun zu ziehen, falls nicht aufgeschüttet wird.

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20 cm? Wie merkt man so etwas überhaupt? Das ist doch nichts.

Wenn es keine lokalen Vorschriften gibt, aus denen das hervorgeht (die können wir nicht kenne), kann er das machen. Ohnehin kann er ja bei einem fertigen Haus ja nicht nachträglich einfach 20 cm aufschütten, das gäbe Schwierigkeiten mit der Entwässerung an Eingängen, Lichtschächten usw.

Ein Höhenunterschied von 20 cm stellt doch für die Einfriedung kein größeres Problem dar.


turalo  18.03.2013, 10:58

Wenn man mit dem gesamten Bau 20 cm zu hoch käme - über die genehmigte Bauhöhe - so würde das eine Menge Strafe beim Bauamt kosten - oder Baustopp oder Rückbau.

Anschütten beim fertigen Haus geht auch nur insoweit, als es das Gebäude zuläßt.

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Darf der Nachbar die Grundstückshöhe belassen oder muß er aufschütten ? Abgesehen davon hab ich nun ein Problem mit der Einfriedung, weil ja durch den Höhenunterschied die Grenzlinie zwei "nicht - gleichhohe " Grunsstücke trennt.

Warum sollte er aufschütten müssen? Bei 20 cm Unterschied sind das schon einige m³ Erde und somit einiges an Kosten!

Fahr doch einfach mal durch Neubaugebiete und schau, wie andere Nachbarn Dein Problem gelöst haben. Vielleicht eine kleine Mauer ziehen...viel Erfolg


lazyjo 
Beitragsersteller
 18.03.2013, 10:53

Hallo erstmal,

ist denn durch die unterschiedliche Höhe ein Grenzzaun überhaupt möglich, ohne das große Teile oder gar alle Teile MEINES Grundstückes für den Grenzaun gebraucht werden ?? Direkt auf der Grenze fällt der Zaun ja 20 cm tiefer und wackelt, oder ?

Gruß, lazyjo...

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turalo  18.03.2013, 10:59
@lazyjo

Unser Grundstück liegt mit Sicherheit 30 - 40 cm tiefer als das des Nachbarn. Wir haben einen wunderbaren Zaun. Ich sehe das Problem nicht....

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auchmama  18.03.2013, 11:08
@turalo

@lazyjo - eine Einfriedung (Zaun) wird direkt auf der Grenze errichtet und nicht nur auf Deinem Grundstück. Falls Du überhaupt nicht weiter kommst mit Deiner Planung, hol Dir einen Fachmann und lass es Dir erklären.

Es ist nicht unwichtig, wie die Situation vor Ort genau aussieht. Das kann man aber via Internet nicht beurteilen! Allerdings sind 20 cm, wie hier in anderen Antworten schon erwähnt, nichts was einen großen Störfaktor darstellt!

Gutes Gelingen und vielleicht hilft Dir Dein Nachbar ja sogar! Das würde Euer Verhältnis positiv beeinflussen! Immerhin wollt Ihr ja einige Jährchen friedlich nebeneinander leben ;-)

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Die Frage ist, ob die Bodenplattenhöhe (im Gelände) vom Bauamt vorgegeben ist, ist das so, kannst du nichts daran ändern.


turalo  18.03.2013, 10:41

Vorgegeben wird die gesamte Höhe des Gebäudes, nicht die Höhe der Bodenplatte oder des Kellers.

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turalo  18.03.2013, 10:56
@Kirmesmodellbau

Es gibt keine Vorschrift, die etwas über die Kellerhöhe aussagt. Und eine Bodenplatte hat Geländeniveau.

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Der Nachbar muß nicht zwangsläufig das Niveau anpassen. Er kann es so belassen.

NIcht alle Grundstücke befinden sich auf einer Ebene, das ist auch normal .


auchmama  18.03.2013, 10:47

so isses! Ginge auch gar nicht anders, weil es seltenst Baugebiete gibt, wo alle Grundstücke auf einem Niveau liegen - von Hanglagen mal ganz abgesehen!

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