Ich muss zunächst wohl klarstellen, dass ich mehr als eine Frage habe ;)

Ich besitze ein Grundstück, auf dem ein ca. 150 Jahre altes Haus gebazut ist. Dieses ist durch den Vorbesitzer aber zur Bauruine "umgebaut" worden. Ein Neuaufbau/ Instandsetztung würde also teurer als ein Neubau sein.

Laut Internetrecherche darf man Häuser bis 300m³ umbautem Raum abreisen, ohne sich eine Abrissgenehmigung beschaffen zu müssen. Leider ist das Haus nun größer als 300m³.

Besteht also die Möglichkeit, das Haus erst Teilweise (weniger als 300m³ des Hauses) abzureißen und in einem zweiten Arbeitsschritt (Vielleicht 1 - 2 Monate später) den Rest des Gebäudes?

Zudem habe ich etwas von Bestandsrecht gelesen. Somit könnte ich einen Teil des Hauses, etwa eine Mauer, die den heutigen Baurichtlinien nicht mehr entspricht, teilweise stehen lassen, um mir das recht zu sichern, darauf weiter bauen zu können. Somit würden die 3m Abstand zur Grundstücksgrenze entfallen. Stimmt das?

Falls all das nicht möglich sein sollte, würde ich daraus gerne eine private Werkstatt/ Gerage/ Lagerhalle bauen. Kann ich denn wenigestens das ohne viel bürokratischen Aufwand durchführen?