Hallo,

in meiner direkten Nachbarschaft (auf der Südseite) soll nach Angabe der Bauverwaltung ein Bau eines Hauses genehmigt werden, das größer ist als meins. Vor ca. 5 Jahren wollte ich ein gleich großes Haus bauen. Die Bauverwaltung hat es nicht genehmigt. Um bauen zu können, musste ich das Haus kleiner, niedriger und tiefer planen.

Für die Siedlung gibt es keinen Bebauungsplan, es gilt § 34. In der Nachbarschaft hat sich, seit dem ich gebaut habe, nichts geändert.

Nun meine Fragen: Darf eine Bauverwaltung aufgrund der s. g. Planungshoheit direkte Nachbarn unterschiedlich behandeln? Was kann man dagegen machen, wenn die Bauverwaltung meine Einwände nicht akzeptiert? Gibt es eine Grundlage, Rechtsprechung, Präzedenzfall etc. auf der ich einen Anspruch auf Gleichbehandlung o.ä. geltend machen könnte?

Vielen Dank für Ihre Ratschläge und Ihre Hilfe!