Ich hatte eine Anhörung beim Bauamt in Hessen wegen Nutzungsänderung eines 24 qm gr. Wohnraums im Einfamilienhaus im reinen Wohngebiet. Ich habe ihnen erklärt, dass ich als Freiberufler tätig bin und an 3 Tagen die Woche von 15.00 - 19.00 Uhr Musikunterricht erteile. Dieser Wohnraum wird aber immer noch als Gästezimmer und Spielzimmer der Kinder, in der übrigen Zeit genutzt. Außerdem steht ein großer Schlafzimmerschrank darin. Trotz der Geringfügigkeit soll eine Nutzungsänderung beantragt werden. Ich bin der Meinung, dass dies nicht rechtens ist, habe jedoch nix eindeutiges gefunden,was mich in meiner Annahme das ich die Nutzungsänderung, nicht machen muss, bestärkt. Es sind Instrumente die man laut und leise stellen kann, also auch keine außergewöhnliche,störende Lautstärke. Ich habe ein Werbeschild an unserem Fahrradunterstand, der bleiben darf.