Das unterhaltspflichtige Kind ist verheiratet, kein Einkommen, kein Vermögen. Der Ehegatte gut verdienend und stellt die Versorgung der Familie und hat alleine die Altersvorsorge für die Familie aufgebaut.
Wieviel muß das Schwiegerkind indirekt tatsächlich bezahlen ? Also über den Umweg Taschengeldanspruch der Frau ? Hab von einer Bsp Rechnung gelesen: 3500 EUR Nettoeinkommen Schwiegerkind => ca. 10 EUR für Pflegekosten / Unterhalt !? Würde man das Nettoeinkommen versoppeln 7000 EUR Nettoeinkommen => ca. 20 EUR . Ist das in etwas richtig ?
Wie kann sich ein Schwiegerkind z.b. vertraglich oder durch Haftungsausschluß o.ä. absichern, dass es nicht zahlen muß, da Elternteil Vermögen vernachlässigt und verprasst und keine Hilfe annimmt?
danke