Hallo, ich weiß, daß es zu diesem Thema schon öfters Fragen gestellt wurden, aber ich habe keine wirklich hilfreiche Antwort gefunden, darum mache ich eine neue Frage daraus.

Gibt es eine gesetzliche Bestimmung, die verbietet z.B. einen Schuhschrank, Pflanzen oder ähnliches auf ein Treppenpodest zu stellen?

Hintergrund: Ich wohne in einem 2-Familien Wohnhaus im OG als Mieter, mein Vermieter wohnt im EG. Jetzt besteht mein Vermieter darauf, daß mein Schuhschrank vom Treppenpodest aufgrund gesetzlicher Vorschriften weg müsse. Auf meine Frage welches Gesetz dies denn sei bekam ich keine Antwort.

Ich weiß, daß ich das Treppenhaus nicht mitgemietet habe, ich weiß auch, daß der Schrank im Brandfall als Stolperfalle angesehen wird.

Es geht mir aber darum ob und wo das gesetzlich geregelt ist weil ich da auch nach intensiver Suche nichts eindeutiges gefunden habe.

Ich wäre also dankbar wenn ich hier keine pauschalen "das ist verboten" Antworten bekäme, vielen Dank.