Hallo Zusammen,

wir habe uns eine Doppelhaushälfte (Neubau) gekauft. Die Terrasse geht über beide Hälften des Doppelhauses. Unser Nachbar plant nun eine massive gemauerte Wand (1,85 m Höhe) auf seiner Seite der Grundstücksgrenze als Sichtschutz zu errichten. Der Bau der Mauer würde uns viel Licht nehmen und mit Sicherheit den Wert unserer Haushälfte mindern. Wir haben bereits versucht, gemeinsam eine Alternative zu finden jedoch vergeblich. Desweiteren soll die Seite die zu uns zeigt „nicht so schön aussehen“ (keine Ahnung, was das heißen soll), da wir uns finanziell nicht daran beteiligen wollen.

Nun zur Frage:

Frage 1: Darf er die Mauer auf der Grenze bauen oder muss ein Mindestabstand gegeben sein? Lt. sächsischen Nachbarschaftsrecht müssen Pflanzen mind. 0,5m von der Grundstücksgrenze gepflanzt werden. Kann diese Regelung analog auch auf alle Bauwerke übertragen werden?

Frage 2: Für den Fall, dass er das Recht dazu hat - besteht für uns die Möglichkeit, darauf zu bestehen, dass unsere Seite ebenfalls ansprechend gestaltet wird.

Wir hoffen, dass uns jemand da draußen einen Ratschlag geben kann, wie wir zu einer einvernehmlichen Lösung kommen können.

Hab schon einmal vielen Dank!