Geplant ist ein 3 cm starker Putz auf der gemauerte Grenzwand (in N R W). Die Grenze ist nicht wirklich klar, wir nehmen einfach an es könnte ein max. 3 cm starker Überbau werden.
Wir teilen mindestens 4 Wochen vor Baubeginn, dem Grenznachbarn mündlich und schriftlich den geplanten Aufbau mit und weisen auf Grenzbebauung, Einschränkungen durch Gerüst etc. hin. Sollte jetzt kein Einspruch kommen, sind wir dann auf der sicheren Seite oder kann es Jahre später noch Ärger provozieren (Rückbau)?