Absage kurz vor Ausbildungsbeginn?

Hallo zusammen,

zu aller erst, ich habe einen Realschulabschluss und besuche seit 2 Jahren das Technische Berufskolleg und habe dort die Fachhochschulreife angestrebt.

Vor ein Paar Monaten, während dem zweiten Jahr im Berufskolleg, habe ich mich bei einer Bank für eine Ausbildung als Informatiker für Systemintegration in Frankfurt beworben. Nach einem langen Bewerbungsprozess bekam ich glücklicherweise eine Zusage.

Nun ist das Problem, dass ich die Fachhochschulreife leider nicht erreicht habe da ich durch die Prüfungen durchgefallen bin. Ich habe das der Bank mitgeteilt und sie meinten das wäre kein Problem, ich könne die Ausbildung auch mit einem Realschulablschluss ausüben.

Daraufhin bat mich die Dame eine beglaubigte Kopie meines Abschlusszeugnisses von der Realschule zukommen zu lassen.

Meine Sorge ist nun, da ich in Mathe eine 5 im Abschlusszeugnis habe, dass sie mich doch nicht annehmen werden. Ansonsten habe ich viele 3er z.B. in Deutsch und Englisch.

Die Ausbildung sollte in ca. 3 Wochen anfangen, es ist eigentlich schon alles geregelt also Sachen, wie z.B. Rentenversicherung, Ausbildungsvertrag, Kontoeröffnung, usw. Den neuen Ausbildungsvertrag habe ich bekommen aufgrund des Änderns des Abschlusses und müsste ihn nur noch zurücksenden.

Denkt ihr ich könnte doch noch eine Absage kurz vor dem beginn der Ausbildung bekommen? Benötigen die Bank das beglaubigte Zeugnis nur für die Unterlagen?

Ich freue mich sehr über jede Antwort!

Danke im Voraus!

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Sitzengeblieben und das zu Unrecht?

Also liebe gf community, meine Freundin, die auch bei mir in der Klasse ist, hat es leider nicht geschafft. Wir besuchen eine 2 jährige Berufsfachschule mit Schwerpunkt Metall in Baden-Württemberg. Deswegen ist Physik ein '' Maßgebendes'' Fach. Wir haben dieses Jahr 2 Ph KA's geschrieben. Bei der ersten hatte sie eine 4 :/ und bei der zweiten eine 5.8, jaaa ich weiß bin selbst schockiert ':D. Nun das eigentliche. Wir haben die zweite Arbeit / Note erst nach 5 Monaten bekommen und es war absolut nicht möglich, iwi abzuklären welche Note man nun eigentlich hat. Nun haben wir letzte Woche endlich Auskunft erhalten und sie weiß seit dem, das sie auf der 4.7 steht und somit eine 5 hat. Nun meine Frage. Wie ist das um Himmelswillen bitte akzeptabel, wenn man versetztungsgefährdet ist und nicht einmal die Möglichkeit hat dies herauszufinden und somit etwas dagegen zu unternehmen. Ist das gesetzlich betrachtet ok? Klar sie hätte mehr lernen sollen und ist zu einem Großteil selber schuld, aber wenn man nicht mal weiß das man versetztungsgefährdet ist, was soll man da denn gegen unternehmen können. Ich hab mal gelesen, die Frist für Korrektur und Notenmitteilung läge bei zwei Monaten. Ich kann es nicht hinnehmen, dass sie deswegen 1 Jahr vergeudet hat und ja, sie kann es auch nicht wiederholen, da es bei BFS nicht möglich ist.

Bitte klärt mich mal einer auf, die Klassenlehrerin meint sogar dreist, dass sie es frech fände, dass sie jtz unserer Physiklehrerin die Schuld gibt, aber in meinen Augen ist sie zu 70% schuld.

Ich danke euch jtz schon mal..

MfG.

Schule, Physik, sitzenbleiben, Ausbildung und Studium
Warum nimmt die Zeitarbeit jeden und wie komm ich aus der Situation raus?

Zu meiner Situation. Vor einem Jahr wurde ich vom Amt zum Amtsarzt (Psychologe) geschickt. Dieser stellte eine Depression fest, jedoch könne ich ganztags arbeiten. Daraufhin kam ich in eine Maßnahme, wo eben genau dieser Psychologe saß / arbeitete (Unabhängigkeit fraglich)

Es wurde im Verlauf der Maßnahme festgestellt, dass ich wegen meiner Situation nicht für eine Vollzeitstelle geeignet bin (auch meine richtige Psychologin bei der ich momentan eine Therapie mache und noch 15 Sitzungen hab glaubts nicht). Ich machte auch ein langes Praktikum und man einigte sich diese Stelle (25 Stunden) zu fördern. Es kam jedoch nie dazu, weil sich der verantwortliche Mitarbeiter des Amts nie meldete (angebl. Krankheit über viele Wochen) "Ersatzperson" hielt man nicht für nötig.

Wie auch immer. Nun bekam ich vor einigen Tagen ein Stellenangebot (nicht von meinem Sachbearbeiter, sondern einer anderen Person) bei einer Zeitarbeit (VZ) Da ich Zeitarbeit generell verachte und ich nicht in der Lage bin habe ich einen banalen 2-Zeiler geschrieben. Völlig inhaltlos, Formatierungsfehler, schlechte Grußformel. Dazu viele Lücken im Lebenslauf gelassen. Dennoch bekam ich eine Mail mit einer Zusage zum Vorstellungsgespräch. Wie kann sowas sein? Jeder würde so eine Bewerbung wegwerfen oder gar nicht beachten.

Was sollte ich jetzt tun, um schadlos da raus zu kommen? Wie gesagt, auch wenn das Gutachten was anderes sagt sieht es im Grunde jeder anders und auch die Vereinbarung zu TZ war ja nicht grundlos.

Recht, Psychologie, arbeitslos, Zeitarbeit, Sanktionen Hartz 4, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Externes Abitur Bayern - Zulassung?

Hallo.

Ich gehe zurzeit in die 11. Klasse am Gymnasium und müsste nun das Jahr (aufgrund nicht prüfungsrelevanter Fächer) wiederholen. Da ich durch den Wechsel von der Realschule aufs Gymnasium bereits Jahr "verloren" habe, würde ich nun gerne 2019 eine externe Abiturprüfung ablegen.

Kennt sich jemand mit den Voraussetzungen dafür aus (speziell für Bayern)?

Ich habe bereits hier (https://www.km.bayern.de/schueler/abschluesse/hochschulreife/abschluesse-fuer-externe-bewerber.html) nachgelesen, bin aber nun durch einige andere Internetseiten verunsichert, vor allem bezüglich der Voraussetzungen und des Mindestalters (ich werde 18 im September).

Mein Plan war es, mich mit Ende dieses Schuljahres von meiner Schule abzumelden, da sich die Möglichkeit des externen Abiturs an Bewerber richtet die

"an der von ihnen besuchten Schule die allgemeine Hochschulreife nicht erlangen können oder die keiner Schule angehören" (laut Bayerischem Staatsministerium für Unterricht und Kultus, siehe Link oben).

Würde ich die diese Voraussetzung also erfüllen?

Und kann ich überhaupt einfach so die Schule "abbrechen" ohne eine Ausbildung etc. anzufangen? So weit ich es verstanden habe, ist die Schulpflicht erfüllt nach erlangen eines mittleren Bildungsabschlusses (in meinem Fall an der Realschule), oder? Könnte ich also nächstes Schuljahr offiziell "nichts" tun und mich privat auf das Abitur vorbereiten?

Ich würde mich freuen, wenn mir jemand helfen kann und bedanke mich schon im Voraus für eure Antworten.

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