Aushilfsjob Schweiz Grenzgänger?

Hallo zusammen,

folgendes, leider beziehe ich momentan Hartz 4, hab jedoch einen Aushilfs/Teilzeit job in der Schweiz als Grenzgänger angenommen. Allerdings ohne Festanstellung sondern auf Stundenbasis.

Das zieht aber natürlich auch einen rießigen Behördlichen Rattenschwanz mit sich, als Hauptproblem empfinde ich dass ich nicht weiß wie hoch das monatliche Einkommen sein wird, da es ja einzelne Fälle sind bei denen ich bei Bedarf einspringe, dass kann mal viel im Monat sein aber auch wenig. Je nach Auftragslage eben.

Natürlich wollen Finanzamt und Krankenkasse Werte wissen um mich einstufen zu können, was soll ich denen da sagen ? das könnte zwischen 0 und 4000 € sein (umgerechnet), je nachdem.

Und wie ist dass mit dem Jobcenter? Wenn ich meine Sachbearbeiterin frage läuft das meistens auf ein "das weiß ich auch nicht" hinaus und werde an irgendwelche Abteilungen verwiesen, die mich wiederum irgendwohin verweisen (Passierschein A38 eben).

Da das Aushilfstätigkeiten an Schweizer Schulen sind muss ich natürlich berücksichtigen dass es zu Schulferien auch keine Aufträge gibt.

Und wie soll man Quartalssteuern im Vorraus bezahlen wenn man selbst noch keinen Lohn bekommen hat ? gibt es da Möglichkeiten ?

Wie gesagt, ich will kein Geld vom Amt aber ich habe auch Angst das ich am Monatsende nackt dastehe und Krankenkasse (die natürlich auch teurer wird) sowie Steuern im vorraus fallen ja dann trotzdem an, ich müsste nunmal mindestens Aufträge im Pensum von 20 - 30 % monatlich bekommen um meinen Bedarf zu decken, wenns mehr ist freu ich mich natürlich, wenns weniger wird hab ich ein Poblem.

Falls jemand irgendwie Erfahrung diesbezüglich hat oder sich auskennt würde ich mich freuen.

Job, Schweiz, Recht, Grenzgänger, Hartz IV, Jobcenter, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen
Ausbildungsbetrieb verschweigen?

Kleiner Kontext: Ich mache derzeit mein Abitur allerdings werde ich jetzt mit 100% Wahrscheinlichkeit mein Abitur nicht schaffen und verlasse das Gymnasium frühzeitig in 2 Monaten.

Ich habe nicht vor das Jahr zu wiederholen, da ich schon einen Ausbildungsvertrag unterschrieben habe und ich die Ausbildung nachgehen wollen würde anstatt das Abitur.

Allerdings weiß das Unternehmen noch nichts davon, und jetzt zu meiner Frage: sollte ich es ihnen mitteilen oder geheim halten und hoffen das Unternehmen möchte mein Abitur nicht sehen?

Damals in der Stellenanzeige war nur die Voraussetzung das Fachabitur zu haben, welche ich ja schon besitze.

Im Vertrag steht "Höchster allgemeiner Schulabschluss: Abitur", jedoch keine Voraussetzung wie sie sonst im Vertrag steht, z.B.: "Der Vertrag ist nur gültig mit dem erfolgreich erlangten Abschluss: Abitur"

Der Grund warum ich es dem Unternehmen nicht mitteilen will ist weil ich Angst habe das sie mich bevor Arbeitsbeginn schon kündigen und ich dann da ohne nichts stehe (habe auch einige Zusagen von anderen Unternehmen für diese Stelle abgelehnt), und ich denke selbst wenn sie es dann während der Probezeit herausfinden, mir eine Chance geben da ich dann schon angefangen habe, auch wenn das Gespräch dann vermutlich deutlich unangenehmer sein würde als hätte ich es ihnen im voraus gesagt.

Schule, Ausbildung, Arbeitnehmer, Abitur, Betrieb, Fachabitur, Unternehmen, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Was darf mein duales Studium verlangen?

Ich arbeite seit ein paar Monaten bei einem lokalen billiganbieter für fitnessstudios. Vor ein paar Wochen wurde ich zu einer promoaktion geschickt wo wir auf einem öffentlichen Platz Kontaktinfo zu potentiellen Mitgliedern sammeln sollten. Im Normalfall wird dies zu 2. Unternommen aber dieses Mal war ich alleine, da wir zu wenige waren. Nach 2 Stunden aus meiner 8 Stunden Schicht bin ich zurück gegangen, weil ich alleine den psychischen Druck nicht ausgehalten habe, von Leuten angeschissen zu werden, dass wir sie doch endlich in ruhe lassen sollen (wir sind seit mindestens einem monat täglich dort) oder ähnlichem. Als ich zurück war, hab ich dem Chef direkt bescheid gesagt, welcher sehr wütend war und direkt gesagt hat, dass ich wahrscheinlich gekündigt werde, was ich verstehen kann, weil ich ja nicht alles machen kann, was sie scheinbar von mir brauchen. Danach hab ich den Tag wie normalerweise vor Ort zusenden gearbeitet.

Anstatt der Kündigung wurde mir eine Schriftliche Mahnung für arbeitsverweigerung in die akte gemacht, welches ich nicht verstehe. Mein Problem hiermit ist, dass mir von einem gewerkschaftsvertreter gesagt wurde, dass dies KEINE Verweigerung sei. Seine Gründe waren:

1. Dass ich (jemand der in Behandlung für psychische Instabilität ist) nie hätte alleine zu sowas gezwungen werden dürfen.

2. Dass aus meinem Arbeitsvertrag nicht Einsichtig wäre dass ich überhaupt sowas machen müsste. Er verglich es mit einer Kellnerin von der verlangt wird, dass sie sich wie bei hooters kleidet obwohl es in der Branche nicht üblich ist und es nicht im Arbeitsvertrag festgehalten ist. Er meinte, dass in meiner Stadt wir das einzige Studio wären welches überhaupt promo macht und es auch sonst nicht besonders üblich in der Industrie ist und dass es somit nicht unter generell zu erwartende Sachen fallen würde.

Meine Frage ist also, ist das ganze so legal? Ist das arbeitsverweigerung? Sollte ich dagegen vorgehen? Ich habe Angst am Ende meiner Probezeit einfach gekündigt zu werden aber gleichzeitig muss ich doch da rechtlich irgendeinen Schutz haben, oder? Sonst könnten ja auszubildende permanent ausgenommen werden...

2. Frage, gibt es irgendwo einen Leitfaden, wo ich sehen kann, was mein Ausbilder von mir in meiner Branche verlangen kann, ohne es separat zu erwähnen?

Studium, Fitnessstudio, Recht, duales Studium, Ausbildung und Studium
Kann ich in der Abschlussklasse in Baden-Württemberg einen Nachteilsausgleich beantragen?

Hallo gutefrage Community,

Ich habe ad(h)s diagnostiziert sowie LRS und mir fällt es trotz Medikamenten sehr schwer die Leistungen in der Schule zu halten vor allem wegen fehlender Zeit in Klassenarbeiten. Durch die Stärke der beiden Störungen/ Krankheiten/ Behinderungen fände ich Persönlich einen Nachteilsausgleich als sehr Nötig. Als ich aber mit meiner Klassenlehrerin sprach sagte sie das dies nicht in den Abschlussprüfungen bzw. Abschlussklasse möglich sei weil es einfach nicht geht. Meine Psychologin jedoch sagt das dies schon möglich ist. Meine Klassenlehrerin hatte sogar extra nochmal Rücksprache mit dem Rektor gehalten welcher nochmal bestätigte das dies nicht möglich währe. Nach längerem suchen bin ich aber auch auf keine eindeutige Meinung gekommen.

Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen:

2.3.2 "Besonderheiten bei Schülern mit Lesen oder Rechtschreiben"

Zitat: "In den Abschlussklassen, außer den Abschlussklassen der Grundschulen, und in den Jahrgangsstufen des Gymnasiums sind Ausnahmen von der Verbindlichkeit des allgemeinen Anforderungsprofils, insbesondere eine zurückhaltende Gewichtung bei der Leistungsmessung, nicht mehr möglich. Allerdings gelten auch hier die in Ziffer 2.3.1 genannte allgemeinen Grundsätze zum Nachteilsausgleich."

2.3.1 "Allgemeine Grundsätze"

"Im Rahmen des Nachteilsausgleiches ist es insoweit auch möglich von den äußeren Rahmenbedingungen einer Prüfung abzuweichen."

Und als ich das gelesen habe habe ich mich gefragt was man unter äußeren Rahmenbedingung versteht Bzw ob das echt fair ist den nachteilsausgleich nicht in dieser Form anzubieten.

Ich bin kein Jurist oder sowas und deswegen auch net zu hart kritisieren wenn ich irgendwas falsch verstanden habe oder sowas aber bin einfach nur verwirrt weil ich jetzt nicht weiß was ich machen soll vllt hat ja irgend jemand Erfahrung mit dem Thema und kann mir helfen. Vielen Dank für die Antworten schonmal im vorraus : )

Schule, ADS, Deutschland, Rechte, ADHS, Baden-Württemberg, Ausbildung und Studium

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