Ist es illegal, Lösungsheft als Schüler zu bestellen bzw. besitzen?
Hi,
ich habe meist Probleme, was an Textverständnis angeht und bin meist unsicher, wie ich die Aufgaben im Heft die richtige Antwort hinschreiben soll und ob die Antwort, was ich aus dem Buch selbstständig herausgelesen habe, das Richtige steht. Deshalb habe ich mir überlegt, ein Lösungsheft im Internet zu bestellen, damit ich zumindest nochmal üben kann.
Normalerweise ist das Lösungsheft nur für Lehrer käuflich. Wie ist denn bei Schülern? Kann man als Schüler ein Lösungsheft bestellen zb. für die Ausbildung(was bei einigen Website käuflich ist) oder kann dies als Betrug darstellen?
6 Antworten
Ist rechtens erlaubt, aber bedenke, dass selbst Lösungshefte auch Fehlern enthalten. Ich hatte beim Matheunterricht auch meine Aufgaben mit Lösungsheft verglichen. Es stellt sich heraus, dass was ich gerechnet habe, nicht das Ergebnis steht, was auf dem Lösungsheft steht. Musste nochmal mit dem Lehrern klären und tatsächlich hat mein Lehrer bestätigt, dass im Lösungsheft wohl Fehlern hat. Das ist auch nicht zum erstem Mal so. Von daher lernst du mit Lösungsheft entweder falsch oder gar nicht. Wenn du Probleme damit hast, kannst du gern nochmal mit deinem Klassenlehrer sprechen oder nachhilfe holen. Ist besser als das Falsche für die Prüfung vorzubereiten
Illegal ist es nicht, aber es könnte schwieriger sein, als man so glaubt.
Zumindest hier müssen sich Lehrer in den entsprechenden VerlagsShops immer ausweisen und auch einen OnlineAccount bekommt man nur dann.
Bei normalen Shop oder Online sind mir LösungsHefte noch nicht aufgefallen und zumindest auf normalen Seiten kann man sie auch nicht einfach runterladen, wie zB die Bücher und Arbeitshefte auch nicht, da die Verlage dagegen sofort vorgehen würden.
Wenn Du eine Quelle hast, oder sie Dir jemand besorgt, wäre es aber keine Straftat oä.
Lehrer bekommen auch nur ein Lösungsheft, wenn sie nicht nur angeben, sondern nachweisen, dass sie Lehrer sind.
Lass es also!
Sich Wissen - wie und woher auch immer - anzueignen, kann nicht verboten sein. Wir leben in einer Leistungsgesellschaft, die auch und besonders schulrechtlich dein Anliegen selbstverständlich als VÖLLIG LEGAL betrachtet.
Das ist erlaubt