Hallo gutefrage Community,

Ich habe ad(h)s diagnostiziert sowie LRS und mir fällt es trotz Medikamenten sehr schwer die Leistungen in der Schule zu halten vor allem wegen fehlender Zeit in Klassenarbeiten. Durch die Stärke der beiden Störungen/ Krankheiten/ Behinderungen fände ich Persönlich einen Nachteilsausgleich als sehr Nötig. Als ich aber mit meiner Klassenlehrerin sprach sagte sie das dies nicht in den Abschlussprüfungen bzw. Abschlussklasse möglich sei weil es einfach nicht geht. Meine Psychologin jedoch sagt das dies schon möglich ist. Meine Klassenlehrerin hatte sogar extra nochmal Rücksprache mit dem Rektor gehalten welcher nochmal bestätigte das dies nicht möglich währe. Nach längerem suchen bin ich aber auch auf keine eindeutige Meinung gekommen.

Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen:

2.3.2 "Besonderheiten bei Schülern mit Lesen oder Rechtschreiben"

Zitat: "In den Abschlussklassen, außer den Abschlussklassen der Grundschulen, und in den Jahrgangsstufen des Gymnasiums sind Ausnahmen von der Verbindlichkeit des allgemeinen Anforderungsprofils, insbesondere eine zurückhaltende Gewichtung bei der Leistungsmessung, nicht mehr möglich. Allerdings gelten auch hier die in Ziffer 2.3.1 genannte allgemeinen Grundsätze zum Nachteilsausgleich."

2.3.1 "Allgemeine Grundsätze"

"Im Rahmen des Nachteilsausgleiches ist es insoweit auch möglich von den äußeren Rahmenbedingungen einer Prüfung abzuweichen."

Und als ich das gelesen habe habe ich mich gefragt was man unter äußeren Rahmenbedingung versteht Bzw ob das echt fair ist den nachteilsausgleich nicht in dieser Form anzubieten.

Ich bin kein Jurist oder sowas und deswegen auch net zu hart kritisieren wenn ich irgendwas falsch verstanden habe oder sowas aber bin einfach nur verwirrt weil ich jetzt nicht weiß was ich machen soll vllt hat ja irgend jemand Erfahrung mit dem Thema und kann mir helfen. Vielen Dank für die Antworten schonmal im vorraus : )