Kann ich in der Abschlussklasse in Baden-Württemberg einen Nachteilsausgleich beantragen?
Hallo gutefrage Community,
Ich habe ad(h)s diagnostiziert sowie LRS und mir fällt es trotz Medikamenten sehr schwer die Leistungen in der Schule zu halten vor allem wegen fehlender Zeit in Klassenarbeiten. Durch die Stärke der beiden Störungen/ Krankheiten/ Behinderungen fände ich Persönlich einen Nachteilsausgleich als sehr Nötig. Als ich aber mit meiner Klassenlehrerin sprach sagte sie das dies nicht in den Abschlussprüfungen bzw. Abschlussklasse möglich sei weil es einfach nicht geht. Meine Psychologin jedoch sagt das dies schon möglich ist. Meine Klassenlehrerin hatte sogar extra nochmal Rücksprache mit dem Rektor gehalten welcher nochmal bestätigte das dies nicht möglich währe. Nach längerem suchen bin ich aber auch auf keine eindeutige Meinung gekommen.
Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen:
2.3.2 "Besonderheiten bei Schülern mit Lesen oder Rechtschreiben"
Zitat: "In den Abschlussklassen, außer den Abschlussklassen der Grundschulen, und in den Jahrgangsstufen des Gymnasiums sind Ausnahmen von der Verbindlichkeit des allgemeinen Anforderungsprofils, insbesondere eine zurückhaltende Gewichtung bei der Leistungsmessung, nicht mehr möglich. Allerdings gelten auch hier die in Ziffer 2.3.1 genannte allgemeinen Grundsätze zum Nachteilsausgleich."
2.3.1 "Allgemeine Grundsätze"
"Im Rahmen des Nachteilsausgleiches ist es insoweit auch möglich von den äußeren Rahmenbedingungen einer Prüfung abzuweichen."
Und als ich das gelesen habe habe ich mich gefragt was man unter äußeren Rahmenbedingung versteht Bzw ob das echt fair ist den nachteilsausgleich nicht in dieser Form anzubieten.
Ich bin kein Jurist oder sowas und deswegen auch net zu hart kritisieren wenn ich irgendwas falsch verstanden habe oder sowas aber bin einfach nur verwirrt weil ich jetzt nicht weiß was ich machen soll vllt hat ja irgend jemand Erfahrung mit dem Thema und kann mir helfen. Vielen Dank für die Antworten schonmal im vorraus : )
2 Antworten
Mit einem ärtztlichen Attest müsste man schon einen Nachteilsausgleich hinbekommen, (bei der Untersuchtung ruhig die Schwäche deutlich zeigen, ABER MÖGLICHST KEINE EIGENTLICH NICHTVORHANDENE SYNTOME ZEIGEN, DENN DAS WÄRE ILLEGAL.) Und wenn es eine "sehr starke Beeinträchtigung" ist, müsstest du/müssten sie das Attest auch bekommen.
für deine störung bekommst du medikamente und du das du nicht richtig lesen und schreiben kannst, ist doch auch nicht erst seit gestern bekannt
ka wie man den Kommentar löscht deswegen kommt einfach der Text hier rein
Ja ich bekomme für die Störung Medikamente und ja ich weiß schon länger das ich LRS habe nur durch Corona habe ich sehr gute Noten geschrieben und als die Abschlussklasse begann war es sowas wie eine Anhebung von 8 klasse Klassenarbeiten auf 10 Klasse Klassenarbeiten was mich gerade nen ungefair in meinen Notendurchschnitt um -1.5 Noten bringt was absoulut scheiße ist das ich ads habe weiß ich erst seit Anfang Corona.
Aber Medikamente sind auch nicht alles. Ich kann nicht jeden Tag auf Medikamenten sein weil die sonst immer schwächer werden wegen der Gewöhnung zusätzlich tragen die Medikamente bei mir auch nicht gerade sehr schwache Nebenwirkungen haben.
das mit LRS ist auch net unbedingt das Hauptproblem weil ich schon sehr sehr viele Kurse gemacht habe um das zu verbessern und ich will auch nicht in dem Sinne einen nachteilsausgleich aber die Zeit ist es die mir fehlt.
Ich habe ehrlich gesagt schon ein Attest nur sagt die Schule das es nicht in der Form möglich ist und die Schule kann es immernoch entscheiden.