Kündigung vor Dienstantritt

Es gibt im Netz diverse Postings, auch von Anwaltskanzleien, in denen steht, dass eine Kündigung vor dem Dienstantritt manchmal möglich ist. Wenn ich es richtig verstehe, soll eine Kündigung vor dem Dienstantritt in diesem Fall (TV-L) nicht möglich sein ("seit Beginn des Arbeitsverhältnisses zwei Wochen") oder?

Zitat:

§ 34 TV-L Kündigung des Arbeitsverhältnisses (1) 1 Die Kündigungsfrist beträgt bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses zwei Wochen zum Monatsschluss.


Ich verstehe den Text so, dass man frühestens am ersten Arbeitstag kündigen kann.