Hallo,

Ich arbeite am Wochenende bei einem Betrieb als Aushilfe auf 450-Euro-Basis. Die letzten 2 Jahre habe ich um 8:15 angefangen (der Betrieb öffnet um 9 Uhr, es dauert aber dementsprechen lange, alles vorzubereiten, damit rechtzeitig um 9 Uhr geöffnet werden kann) und bis 19:15 Uhr gearbeitet (hier auch: der Bertreib schließt um 19 Uhr, brauche aber mindestens eine viertel Stunde um alles zuzuschliessen).

Mal die lange Arbeitszeit außen vor gelassen: Bis jetzt habe ich das bis jetzt auch immer so in meinen Stundennachweis eingetragen und das war auch kein Problem.

Ende letzten Monats hat mich mein Chef darauf angesprochen, dass ich nur die Zeit von 8:30 Uhr- 19:00 Uhr eintragen dürfte, unabhängig davon, wie lange ich eigentlich brauche, da "ich am Wochenende so viel Leerlauf habe und nicht so viel zu tun, wie z.B. die Leute, die unter der Woche arbeiten". Ist mir eigebntlich nicht so ganz verständlich, denn auch wenn am Wochenende weniger los ist, bin ich ja trotzdem anwesend und durchgehend erreichbar.

Jetzt aber zum eigentlichen Problem: Wie gesagt, besprochen wurde das mit mir am 30. Mai. . Habe ab Juni auch alles demensprechend durchgeführt. Jetzt habe ich durch Zufall nochmals den Stundenzettel von Mai rausgekramt, wo mir jetzt insgesamt 3 Stunden gestrichen wurden, rückwirkend und ohne mir überhaupt mal Bescheid zu sagen. Mein Problem ist, dass ich diese 3 Stunden ja trotzdem gearbeitet habe und die 24 Euro sind eben auch Geld, dass mir jetzt fehlt. (Das Geld hätte ich erst diesen Monat gesehen, da mein Betreib alles über die 52 Stunden auf den nächsten Monat übertragt)

Darf mein Chef das ?

Danke im Vorraus für eure Anworten!