Hey Leute. Ich solle ab Montag in einem Chemiepark arbeiten. Dort war ich schon vor ca. 1 1/2 Monaten zu Werke. Damals war ich in einem Bereich tätig wo der Bart keinen weiteren Interessiert hat. Vom Kollegen dort habe ich erfahren das in diesem anderen Bereich der Bart Tabu ist wegen der Atemschutzmaske. Meine Frage dazu ist folgende: Der Arbeitgeber kann ja nicht verlangen, meinen Bart abzurasieren, weil 1. Das meine Persönlichkeit ist und 2. Ich vor 1 1/2 Monaten da war und der Bauleiter vorort mich schon mit einem vollbart gesehen hat. Zudem muss ich sagen, dass ich zu dieser Baustelle kapp 120km habe und ein weiterer Arbeitskollege nur 12km. Normalerweise könnte man tauschen, wollen Sie aber nicht und ich lehne mich da jetzt auch nicht ausm Fenster. Wir haben mehrere Standorte, dass wäre also nicht meine einzige Anlauf Stelle. Dürfen Sie das? Obwohl SIE GENAU WISSEN das ich Bartträger bin und mich da quasi willkürlich dahin senden? Mir ist das alles nicht so wirklich geheuer. Und Arbeitsverweigerung können Sie mir ja nicht vorwerfen, wenn ich schon 120km dort hin Fahre.