ALG1 Bestandsschutz? Weiterbewilligung nach Beschäftigung eines alten ALG1 Bescheid?

Hallo,

ich wurde zum 31.05.2020 ordentlich in der Probezeit gekündigt. Arbeitsaufnahme war der 01.01.2020 und bin derzeit auf der Suche nach einem neuen Job.

Ich habe einen Antrag auf ALG1 gestellt und nun einen Bewilligungsbescheid erhalten. Dieser stellt eine monatliche Auszahlung fest, die für mich in der Höhe nicht nachvollziehbar ist und ich möchte Widerspruch einlegen. Dafür möchte ich vorab prüfen lassen, ob der Bescheid tatsächlich fehlerhaft ist und ein Widerspruch Aussicht auf Erfolg hat.

Nach meiner Ausbildung, die im Juli 2019 endete, bezog ich bis zu meiner Festanstellung am 01.01.2020 ALG1 

Fragestellung 1

In den letzten 12 Arbeitsmonaten bis Kündigung habe ich brutto ‭15.177,59‬ Euro verdient (12x Gehalt, das sind geteilt durch 12 also 1.264,79 € monatlich.

Laut dem offiziellen Online-ALG-Rechner der Arbeitsagentur (Bayern, keine Kinder, LSK1) kommt man damit auf ein Bruttoentgelt / tgl. (Bemessungsentgelt gerundet) von 41,58 €und letztlich auf einen (x 30 Kalendertage) = Arbeitslosengeld für volle Monate von monatlich etwa 586,20 €.

Wird der letzte Monats Brutto zurückgerechnet also 2.800,00€ kommt man laut dem Rechner auf (Bayern, keine Kinder, LSK1) kommt man damit auf ein Bruttoentgelt / tgl. (Bemessungsentgelt gerundet) von 92,05 €und letztlich auf einen (x 30 Kalendertage) = Arbeitslosengeld für volle Monate von monatlich etwa 1104,90 €.

Wie wäre die Berechnung richtig. Das tatsächliche brutto der letzten 12 Monate oder der letzte Monats Brutto zurückgerechnet? 

Fragestellung 2

Die AA kommt in ihrem Bescheid aber nur auf ein Bruttoentgelt / tgl. (Bemessungsentgelt gerundet) von 41,03 € und einen Leistungsbetrag täglich von 19,23 € und letztlich eine monatliche Zahlung von 576,90 €

Laut persönlicher Information einer AA-Mitarbeiterin handel es sich nur um einen Weiterbewilligungsbescheid des ALG1 das ich nach meiner Ausbildung erhielt meiner Ausbildung. Da ich keine vollen 12 Monate gearbeitet habe. Ich habe beide bescheide verglichen und es ist eins zu eins derselbe. Komme ich da irgendwie raus? 

Es heißt ja:

3.2. Bestandsschutz

Der Bestandsschutz sichert die Höhe des Arbeitslosengelds bei einer erneuten Arbeitslosigkeit, wenn zwischenzeitlich ein schlechter bezahlter Job angenommen wurde. Dadurch kann die Arbeitslosigkeit auch durch eine schlechter bezahlte Beschäftigung beendet werden, ohne dass die Höhe des Arbeitslosengelds bei einer erneuten Arbeitslosigkeit verringert wird.

Ich bitte darum, nach den gemachten Angaben die festgestellte Höhe meines ALG1-Anspruchs zu überprüfen und mir mitzuteilen, ob ein Widerspruch angebracht ist. Bzw. es sich lohnt einen Anwalt zu konsultieren?

Danke und freundliche Grüße

Arbeitslosengeld, Recht, Agentur für Arbeit, ALG I, Arbeitslosigkeit, Ausbildung und Studium
Kann man gleichzeitig Arbeitssuchend und Ausbildungssuchend sein?

Hallo.

Ich bin 21 und erhalte seit ca 5 Monaten ALG 1. Das heißt ja, dass Ich arbeitssuchend bin.

Zudem erhalten meine Eltern auch Kindergeld, da ich gleichzeitig eine Ausbildung suche oder halt auch einen normalen Arbeitsplatz sprich ich bin beides.

Was ich halt eher bekomme nehme ich.

Bis zum vollenden des 21. Lebensjahres erhält man Kindergeld wenn man Arbeitslos bzw arbeitssuchend ist. (da bin ich ja rüber)

Bis 25 wenn man Ausbildungssuchend ist.

Nun ich habe gelesen, dass dies angeblich gar nicht gehen kann, da das Arbeitsamt einen entweder als arbeitssuchend oder als ausbildungssuchend einträgt.

Jetzt bin ich etwas verwirrt. Wie ich weiß bin ich beim Arbeitsamt als Arbeitssuchend eingetragen und bei der Familienkasse als Ausbildungssuchend.

Habe ich da irgendwas falsch gemacht? Das läuft schon seit Monaten so.

Da kam auch mal ein Brief nach Hause von der Familienkasse, dass ich ja beim Arbeitsamt angeblich nur arbeitssuchend bin und nicht Ausbildungssuchend. Das habe ich mit Bewerbungen, Absagen und auch Vorstellungsgesprächen für eine Ausbildung widerlegt und gesagt, dass ich Ausbildungssuchend + Arbeitssuchend wäre. Dann wurde es genehmigt.

Bin ich auf dem falschen Stand der Dinge oder geht das normaler weiße wirklich ?

Habe irgendwie "angst" dass die Familienkasse kommt und sagt Zahl das Kindergeld zurück du bist doch Arbeitssuchend obwohl der Berater beim Arbeitsamt meinte du bist beides.

Würde mich über antworten freuen

Danke im voraus :)

ALG I, Arbeitsamt, Familienkasse, Kindergeld, Ausbildung und Studium
Arge - Umschulung oder Weiterbildung als Hilfsarbeiter?

Hallo zusammen,

bitte nagelt mich jetzt nicht auf die genaue Begriffe fest... ^^ aber folgendes:

Ich bin zur Zeit seit kurzem Arbeitssuchend/-los gemeldet und beziehe auch Arbeitslosengeld 1 (ca. 1000€).

Nun möchte ich eine Umschulung (Ausbildung mit Zeugnis) machen, mir wurde soweit auch schon alles zugesagt -wobei ich noch keinen Bildungsgutschein in der Hand habe- und habe auch schon einen Betrieb gefunden, der das alles mit machen und mich ausbilden würde.

Jetzt ist nur die Frage wie bzw in welcher Form ???

1.Fall - rein als Azubi - kann ich wegen dem geringen Verdienst vergessen.

2.Fall - mit diesem Bildungsgutschein - aber wieviel habe ich dann am Ende des Monats auf der Hand? Im Gespräch mit der Arge kam heraus, dass anscheinend das Azubi Gehalt mit dem Arbeitslosengeld 1 verrechnet und letzten Ende gedeckelt wird. Jedoch bekomme ich in diesem Fall ja noch die Fahrtkosten!? und andere Vergütungen wie Schulungsmaterial bezahlt!? und mit meinen angenommen 1000€ Arbeitslosengeld verrechnet.... wo komme ich da am Ende dabei raus?

Jetzt wurde mir noch eine dritte Variante schmackhaft gemacht:

3.Fall - Als Hilfkraft angestellt und dann im Betrieb weiter-/ausbilden - Hierbei soll ich mich bald möglichst als Hilfskraft anstellen lassen (wohl grob mit 1300€ Gehalt) und später dann die Ausbildung beginnen, jedoch weiter als Hilfskraft angestellt.

Bei der dritten Variante bekommt der Arbeitgeber einen Zuschuss und mir wird bei der Ausbildung/ Umschulung auch noch die Fahrtkosten bezahlt?

Habe ich dann letzen Endes eine "klassische Ausbildung mit Zeugnis" ?

Ist das dann eine normale Berufsausbildung?

etc....

Es kommt mir ein bisschen spanisch vor bzw. so als würde man mich hier nur gerne als "vermittelt" abstempeln wollen können... und der Arge entstehen so weniger kosten wohl ^^

Ich hoffe Ihr könnt mir hier ein bisschen weiterhelfen und mir einige Fragen beantworten und Licht ins Dunkel bringen.

Viele Grüße

Ausbildung, ALG I, ARGE, Umschulung, Weiterbildung, Arbeitslosengeld I, Hilfskraft, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro

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