Anrecht auf freiwilliges Praktikum während ALG I bezug?
Guten Morgen! Ich bin seit kurzem arbeitssuchend gemeldet und gelte lt. meinem Sachbearbeiter als ungelernt, da ich schon längere Zeit nicht in meinem gelernten Beruf gearbeitet habe. Bin am Überlegen, ob eine Umschulung für mich in Frage kommt, und deshalb würde ich gerne in mehrere Berufe für jeweils 2-3 Wochen "reinschnuppern". Gibt es auf so etwas einen Rechtanspruch, oder wie sollte ich vorgehen? Würde gerne die Zeit nutzen, um endlich einen passenden Beruf für mich zu finden. Muss ja noch knapp 30 Jahre arbeiten... Vielen Dank im Voraus!
2 Antworten
Bei ALG1 sind die Sachbearbeiter häufig sehr entgegenkommend. Und wahrscheinlich insbesondere bei solchen Ideen :). Besprich das also einfach mal beim nächsten Termin.
Zudem kannst du dort direkt abklären, welche Berufe für eine Umschulung überhaupt möglich wären. Nicht jeder Beruf wird dort nämlich gefördert, da gehen oft nur solche, die auch wirklich gute Aussichten auf dem Arbeitsmarkt bieten und zum Interessenten passen!
Einen Rechtsanspruch gibt es aber meines Wissens auf "Berufeschnuppern" nicht.
Einen Rechtsanspruch darauf hast du nicht, es muss vorher beim SB - beantragt und bewilligt werden, würdest du ohne Bewilligung da anfangen, dann würde dein ALG - 1 Anspruch ruhen und du müsstest dieses immer wieder neu beantragen, nachdem das Praktikum beendet wäre.