Arbeitgeber hat meine Beiträge nicht gezahlt, Kein ALG 1!

Hallo Leute,

wie ich heute erfahren musste, hat mein ehemaliger Arbeitgeber (ein Sicherheitsdienst) meine Beiträge nicht bezahlt. Ich bin leider mitte letzten Monats Arbeitslos geworden und habe mich bei Agentur für Arbeit gemeldet. Von den gearbeiten Tagen in den letzten beiden Jahren, sah alles gut aus.

Doch dann der schock heute, nachdem ich vergeblich die Arbeitsbescheinungen angefordert habe und diese nicht von meinem Arbeitgeber bearbeitet worden sind, bin ich heute trotzdem einfach mal zum Arbeitsamt. Die sagten mir, es würde sonst auch ein "Versicherungsverlauf" ausreichen, wo drauf steht, das er die Beiträge gezahlt hat. Ich also zur Krankenkasse und siehe da...er hat rein gar nichts gezahlt.

Nun musste ich heute Hartz 4 beantragen, weil er ja keine Beiträge gezahlt hat. Was soll ich nun tun? ALG 2 würde mir finanziell sowas von das Genick jetzt brechen und ich habe die letzen 9 Monate wirklich gut verdient gehabt. Ist das rechtens? Muss ich nun wirklich das alles einfach so hinnehmen, weil der nicht gezahlt hat? Das kann doch nicht legal sein. Kann ich Ihn verklagen auf Schadenersatz oder sonstiges? Vielleicht ist ja gerade ein Anwalt online, der sich damit auskennt...ich bin wirklich ratlos gerade.

Vielen Dank im voraus

Arbeitslosengeld, Sozialrecht, Arbeitsrecht, Zoll, Agentur für Arbeit, ALG I, ALG II, Arbeitsamt, Gehaltsabrechnung, Schwarzarbeit, Sozialversicherung
ALG1 und das Jobcenter und die Arbeitsagentur kommen nicht zu Potte

Hallo,

Mittlerweile hab ich keine Ahnung wie ich mich noch verhalten soll. Ich bin Ende 2013 leider Arbeitslos/Arbeitssuchend geworden. Habe auch brav alles gemeldet und entsprechende Anträge (ALG1 und ALG2) ausgefüllt und abgegeben.

Laut der der BAFA habe ich bzgl. des ALG1 einen Restanspruch von 50 Tagen für den Zeitraum 28.12.13-16.2.14.

Das JC hatte auch einen "Erstattungsanspruch" von Rund 52€. Wenn ich jetzt bei der BAFA anrufe und nach den Bearbeitungsstand frage, dann wird mir gesagt dass noch nichts weiter einsehbar ist (Alle Schreiben außer keine Bewilligung.) und die das nochmal an die Leistungstabteilung geben können.

Als ich beim JC angerufen habe, bekam ich allerdings die Aussage, dass die sogenannte "Bezifferung" am 3.2.14 (!!) an die BAFA gesendet wurde.

Entsprechend wieder bei der BAFA gemeldet und gleiches spiel wie oben.

Ich habe zwar Geduld, aber hier geht es um eine Leistung die mir zusteht und die Bearbeitung ist schon lange überfällig.

Was kann/sollte man hier am besten machen? Sozialgericht einsetzen oder Gerichtsvollzieher . -Ist in Leipzig auch schon vorgekommen

Nachtrag:

Ps. Die BAFA gab an, dass das ALG1 entsprechend am 16.2. ausgelaufen ist (die 50Tage stehen mir dennoch zu) und ich entsprechend beim JC einen Änderungsbescheid des ALG1 beantragen......

JC gibt an, dass das ALG1 in den aktuellen Bescheid berücksichtigt wurde ........ Bezüglich der Bezifferung , welche die BAFA nicht hat, wurde nochmal eine Anfrage an die Leistungsabteilung gestellt. Ich solle nochmals 48 Std. abwarten........................

So jetzt bin ich grad leicht verwirrt.

Alle Seiten Haben jetzt nochmal mächtig Druck.

Persönlich Druck machen 33%
Anrufen und Druck machen 33%
Rechtliche Schritte einleiten (Sozialgericht / Gerichtsvollzieher) 33%
Warten 0%
Arbeitslosengeld, Agentur für Arbeit, ALG I, ALG II, Bundesagentur für Arbeit, Hartz IV, Jobcenter, sgb 2
Vermittlungsvorschläge trotz Weiterbildung?

Hallo,

ich habe vor 2 Wochen mit einer durch die Agentur für Arbeit bezahlten Weiterbildung begonnen. Diese habe ich mir selbst gesucht, sie ist vom Stoff sehr umfangreich und findet in Vollzeit statt. (Mo - Fr 8-16) Sie baut inhaltsmäßig auf meine Berufsausbildung auf und ich verspreche mir nach erfolreichem Abschluß viel bessere Chancen am Arbeitsmarkt. Ende ist Anfang März 2014

Leider habe ich kurz vor Maßnahmebeginn (damals mit Rechtsfolgebelehrung) und seit Maßnahmebeginn (seit dem zum Glück immer ohne, und hoffe daß das so bleibt) immer noch viele Vermittlungsvorschläge bekommen. Der Letzte war mal wieder für einen Job, der für ein Jahr befristet ist. Aber für so etwas möchte ich auf keinen Fall meine Weiterbildung aufgeben! Warum bekommt man so etwas überhaupt??? Denn wenn ich so einen Job jetzt annehmen würde und nach einem Jahr wäre Schluß, wäre ich wieder arbeitslos und bekäme sicher keinen erneuten Bildungsgutschein.

Kennt sich jemand mit dem Thema aus oder war vielleicht in einer ähnlichen Situation? Werden die VVs irgendwann weniger und sind sie während dieser Zeit immer ohne Rechtsfolgebelehrung? Ich hatte ursprünglich gedacht, daß man in dieser Zeit gar keine mehr bekommt. Wie sieht es mit den Eigenbemühungen aus? Bislang hatte ich die immer auf einer Liste mitgenommen und vorgezeigt, wenn ich einen Zwangstermin bei meiner Vermittlerin hatte. Aber diese Termine werden nun hoffentlich während der Maßnahme wegfallen, oder?

Bitte gebt mir Tipps wie ich die Zeit bis zum Maßnahmeende unbeschadet überstehe. Eigentlich habe ich gar keine Kraft Bewerbungen zu schreiben, da die Weiterbildung schon jetzt sehr schlaucht und dabei sind wir gerade erst bei den Grundlagen. Jedesmal wenn ein AA-Brief im Kasten liegt, wird mir übel.

Bewerbung, ALG I, Arbeitsamt, Weiterbildung
Muss ich Vermittlungsvorschläge (zur Zeitarbeit bei ALG1) annehmen?

Hallo zusammen, ich hätte eine kurze Frage:

Leider bin ich ab 01.11. arbeitslos und entsprechend schickt mit das Arbeitsamt momentan Vermittlungsvorschläge. So kam es auch, dass ich mich bei einer Zeitarbeitsfirma bewerben musste. Widerwillig hab ich dies auch getan und erhielt daraufhin heute einen Anruf von besagter Zeitarbeitsfirma. Die Dame an der Leitung kam von sich aus auf das Thema Gehalt zu sprechen und verriet mir, dass man mir ein Netto-Gehalt von 1150 € zahlen würde. In meinem alten Job habe ich netto 1360 € verdient, was alleine schon einen Verlust von 210 € pro Monat ausmachen würde. Hinzu kommt aber noch, dass ich momentan nur 2 km von meinem jetzigen Arbeitnehmer entfernt wohne. Somit entstehen mir momentan 0 € Anfahrtskosten, da ich mit dem Fahrrad dort hin fahre. Die Zeitarbeitsfirma wäre ca. 25 km entfernt, so dass ich mit dem Benzin für 50 km hin und zurück jeden Tag nochmal weitere 150 - 200 € pro Monat hinzurechnen müsste. Unterm Strich würden mir also 350 - 400 € im Monat fehlen. Für mich finanziell eine absolute Katastrophe! Das hab ich der Dame a, Telefon auch so gesagt, woraufhin man mir anbot, mich im System zu erfassen, falls mal ein Job mit entsprechend höherem Lohn zur Verfügung stehen würde.

Frage: Kann das Arbeitsamt mir hieraus jetzt einen Strick drehen?

Ps.: Versteht mich bitte nicht falsch. Ich möchte sehr gerne möglichst schnell wieder arbeiten, aber ich bin schon seit langer Zeit überzeugter Gegner von Zeitarbeit, da diese in meinen Augen das "Krebsgeschwür in der deutschen Wirtschaft" ist. Einem ausgelernten Menschen im Jahr 2013 ein Nettogehalt von 1150 € anzubieten grenzt für mich schon an moderne Sklaverei und soetwas möchte ich aufs Prinzip nicht unterstützen. Ich schicke von meiner Seite aus ohne Motivation des Arbeitsamtes 4 - 5 Bewerbungen pro Woche raus und habe auch noch zwei Vorstellungsgespräche offen.

ALG I, vermittlungsvorschlag
Arbeitsamt Will geld Zurück! Hilfe!

Ich vasse mich mal kurz die Vorgeschichte war so: Meine Frau wurde Arbeitslos, Meldete sich SOFORT Beim Amt, und Gab am selben tag den Vermittlungsbogen ab. Aber sie erhielt 4 Monate Kein Geld bzw. Ihr Antrag auf Arbeitslosengeld wurde nie Bearbeitet dar NIE ein Termin Frei Wäre. Dar ich in dieser zeit auch arbeitslos wurde, Meldete ich mich auch und erhielt sogar in dieser Zeit 2 Wochen Später einen Termin.......!!!!!!!!! Sie Hat auch alle Vermittlungsgespräche Wahrgenommen und stand sehr lange für einen Termin am Schalter biss Mehrfach Hausverbot angedroht wurde. (Das Fast Jeden Tag) Kurz um Wir Musen als ich noch arbeit hatte, mit 1000 € Leben, Kleine Auflistung: 600 € Miete, 50€ Strom Kosten, 200 € Bankraten (Die duldeten keinen Aufschub) Und uns blieben 150 € zum Leben. Dar Ja nur mein Geld da war, Wir Nahmen uns einen Anwalt den Wir Trotzdem Bezahlen Mussten, und konnten andere Sachen Nicht zahlen. Als das Geld unter Drohung vom Anwalt Kahm wurden 128 € Zuviel ausgezahlt. Dies deckt aber Lange nicht die umkosten die wir durch das amt haben, Wir haben auch wertvolle Eigentümer verkaufen müssen (Fernseher, PSP) um zum ende vom Monat Was zum Essen im Haus zu haben. Heute Fordern sie das Geld zurück und lassen nicht mit sich reden, sie Wollen sogar Pfänden........!!!!!!......... Was sollen wir nun Tun ????? Wir Wollten schon zum Anwalt allerdings Verdiene Ich heute Schlechter wie damals, aber wir liegen 15 € über der grenze für einen Beratungshilfe schein. Kein Anwalt will und den Fall in Raten Begleichen Lassen !!!!

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Arbeitslosengeld erstattungsanspruch eines anderen Leistungsträger

Hallo, Ich habe nun 2 Briefe bekommen und bin mir nicht ganz sicher was die zu bedeuten haben, ich tippe sie mal ein vielleicht kann mir einer weiterhelfen ..

Es geht darum das mir Arbeitslosengeld 1 zu steht, doch habe ich keine Auszahlung erhalten.

Brief von der Arge:

Sie erhalten beiliegendes Schreiben zu Ihrer Kenntnis. Für die Zeit vom 01.02.2013 bis 28.02.2013 und vom 01.03.2013 bis 31.03.2013 wurde Ihnen Arbeitslosengeld 2 gezahlt.

Für diese Zeit steht Ihnen auch Arbeitslosengeld gem. $ 136 SGB 3 zu.

Der andere Leistungsträger hat für diesen Zeitraum einen Erstattungsanspruch gem. $ 103 des Zehnten Buches Sozialgesetztbuch(SGB X), der in der oben genannten Höhe durch die Agentur für Arbeit erfüllt wird. In diesem Umfang haben sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld gem. $ 136 SGB 3 mehr.

Brief vom Jobcenter:

Für die Monate 02 und 03 erhalten wir ihren Leistungsanspruch direkt von der Agentur für Arbeit erstattet

Ich lebe mit meinen Sohn in einer Bedarfsgemeinschaft, weil ich nur Teilzeit gearbeitet habe und mein Sohn noch zur Schule geht, also haben wir immer etwas ALG 2 bekommen für die Miete usw.

Doch seid ich mein Job verloren habe haben wir nicht mehr ALG 2 bekommen, als ich mit den Job auch, also es wurde uns für 02 und 03 nicht mehr bezahlt.

Ich versteh jetzt nicht ganz, wieso mir für 02 und 03 kein ALG 1 zusteht?

Brief, ALG I, ALG II, ARGE, Hartz IV, Jobcenter
kann Umschulung vom Jobcenter abgebrochen werden wenn wir kein Alg2 mehr bekommen?

Hallo,

habe letzten Oktober eine Umschulung angefangen. Der Bildungsgutschein ist vom Jobcenter da ich zwar Alg1 bekomme aber aufstockend auch noch Alg2 mit 325.-Euro´bekomme und so das Jobcenter und nicht merh die Arbeitsagentur zuständig waren. Nun habe ich vor 1 1/2 Wochen den Aufhebungsbescheid von Alg2 bekommen zum April, wir sollen Lastenzuschuss (Wohngeld) und Kinderzuschlag beantragen. Bingo KiZu ist schon mit 280 euro, also fallen wir beim Jobcenter raus. Was ist denn nun mit der laufenden Umschulung?? Das Jobcenter weiss es noch nicht genau. jetzt habe ich in der Eingliederungsvereinbarung die zur Umschulung geschlossen wurde einen Passus gelesen den ich komisch finde...........da steht................**Diese eingliederungsvereinbarung behält grundsätzlich solange ihre Gültigkeit, solange sie hilfebedürftig sind. Entfällt Ihre Hilfebedürftigkeit sind weder Sie noch der Träger der Grundsicherung an die aufgeführten Rechte und Pflichten weiter gebunden. Wird im Einzelfall von diesem Grundsatz abgewichen, so wird dies oben unter Leistungen des Grundsicherungsträgers gesondert vereinbart.*......................................... was soll das heissen, können die nun wirklich verlangen das ich nun abbreche?? wäre es nicht einfacher wenn die Arbeitsagentur die Maßnahme übernimmt? vielen dank schonmal für eure antworten

ALG I, ALG II, Arbeitsagentur, Jobcenter, Umschulung
Rentenantrag bei Bezug von Arbeitslosengeld 1 Erwerbsminderungsrente Antrag Hilfe

Hallo und guten Tag,

ich bin ganz neu hier und bin froh dieses Forum gefunden zu haben. Kann mir jemand bei diesen Fragen irgendwie helfen?

ES GEHT HIER UM: Anlage zum Rentenantrag zur Feststellung Erwerbsminderungs

Mein Mann hatte letztes Jahr einen Verkehrsunfall mit bleibenden Schäden. Nach Aussteuerung des Krankengekdes waren wir jetzt beim Arbeitsamt. Er hat einen Bewilligungsbescheid für Arbeitslosengeld erhalten. Gleichzeitig ist er an das Rentenamt verwiesen wore, dort innerhalb von 4 Wochen einen Rentenantrag oder eine Teilhabe fürs Arbeitsleben zu stellen. Einen Termin haben wir bereits bekommen und eine Anlage zum Rentenantrag zur Feststellung der Erwerbsminderung. Ich schreibe den Rest in der ICH-FORM weils einfacher ist.

Dieser ist sehr umfangreich . Ich weiß nicht was ich bei der Frage:

1. 8.2 WELCHE ARBEITEN KÖNNEN SIE NACH IHRER AUFFASSUNF NOCH VERRICHTEN ? UMFANG UND WIEVIEL STUNDEN.

Das ist uns gar nicht klar. Er kann selbst kein Auto fahren und würde somit nirgends alleine hinkommen. Das linke Knie ist steif , der rechte Ellenbogen ist Steif, die kleinen Finger durch Ulnarißriß beeinträchtigt und die Hüfte links versteift so das er nicht in 90 Grad sitzen kann und wenn er sitzt ständig zwischen aufstehen und sitzen wechseln muss.Um überhaupt mal mehrer Minuten sitzen zu können ist er auf ein Rollstuhl angewiesen.Ohne kann er nur an der Stuhlkante sitzen

Um das Arbeitslosengeld zu beziehen muss man dem Markt ja zur Verfügung stehen und musste das Kreuzchen machen: JA ICH WERDE ALLES TUN UM MEINE ARBEITSLOSIGKEIT ZU BEENDEN.

Dann Frage 2.

SIND SIE ZURZEIT ARBEITSUNFÄHIG KRANK ?

Bin ich es jetzt oder nicht ? Beim Arbeitsamt darf ich es ja nicht sein, aber eigentlich bin ich es ja. Was kreuze ich da an ?

  1. Frage 8.1 SEIT WANN UND WEGEN WELCHER GESUNDHEITSSTÖRUNG HALTEN SIE SICH ERWERBSGEMINDERT ?

Er dachte ja immer, wenn die Platten rauskommen oder der Arm operiert wird, wird alles besser. Die letzt OP war leider nicht erfolgreich (die Platten ließen sich nicht entfernen) Das Knie bleibt Steif , ebenso die Hüfte diese kann nicht gemacht werden, weil die Oberschenkelplatten zu weit nach oben reichen. eine Armop wäre zu Risikoreich.

Oder kommt dort als Antwort seit Tag des Unfalls rein. ?

Von der Krankenkasse erhielt ich auch ein Schreiben, wo drauf steht ab wann man ausgesteuert ist und in Fettschrift stand drauf.

FALLS SIE ÜBER DEN 29.10.11 ARBEITSUNFÄHIG SIND; BITTEN WIR SIE UNS WEITERHIN ARBEITSUNFÄHIGKEITSBESCHEINIGUNGEN EINZUREICHEN:BITTE INFORMIEREN SIE AUCH DIE AGENTUR FÜR ARBEIT GEGEBENFALSS ÜBER DIE FORTBESTEHENDE ARBEITSUNFÄHIGKEIT.

Was muss ich denn jetzt tun ? Wenn ich dem Arbeitsamt so was mitteile, bekomme ich dann noch Arbeitslosengeld ? Muss ich das trotzdem der Krankenkasse mitteilen ? Ich verstehe hier gar nicht mehr.

Ich hoffe das mir jemand helfen kann, es ist alles so kompliziert. Vielen Dank im voraus.

Arbeitslosengeld, Erwerbsminderungsrente, ALG I, Rentenantrag
Ich habe folgende Einladung vom Arebietsamt bekommen?Weisst jemand worum es da geht?

Hallo und zwar folgendes steht auf der Einladung:

....bitte kommen Sie zum unten angegebenen Termin in die/das

Berufsinformationszentrum,XXXXXstr. in XXXXXXX, BIZ-Saal

Ende der anspruchsdauer des Arbeitslosengeldes.

Wir informieren sie über ihre Rechte und Pflichten nach dem Ende des Bezuges von Arbeitslosengeld. Das Job-Center gibt Auskunft zu Leistungen nach dem Sozialgesetztbuch II.

Heute hatte ich eh ein Termin um 8.00h dort und habe mein SB gefragt ob er weiss worum es geht,er meinte,er weiss es auch nicht genau.Das hat mit ihm garnichts zu tun,und das ich hingehen muss weil eine Rechtsbelehrung dabei ist. Ich habe sehr gute Aussichten ab nächsten Monat fest eingestellt zu werden,und das weiss er auch,aber er hat gesagt er kann da nix machen,da diese Einladung nicht von ihm kommt.Mein SB ist auch ein super netter und das glaube ich ihm auch,

Ich habe mich jetzt im Netzt ein bisschen schlau gemacht,und da steht,dass das normalerweisse Zeitarbeitfirmen veranstalten und man soll da bloss nichts unterschreiben.Aber in meine Einladung steht nix von Bewerbungsunterlagen mitbringen o.ä. Zudem steht mir Hartz4 nicht zu,da mein Mann zu viel verdient,und da kommt noch mein 400 Euro Job dazu,und Kindergeld.Wir sind also weeeeeit über die Grenze. Also die Infos dort sind für mich uninteressant und unwichtig.

War jemand von euch bei so eine Veranstalltung,und stimmt es dass es am ande Zeirabeitenfirmen sind,die sowas machen oder ist es eine harmlose Infoveranstaltung. Danke schon mal

Einladung, ALG I
ALG 1 und Gesundheitsfragebogen von der ARGE

40% Behinderung, trotzdem Fragebogen non der ARGE (Arbeitsagentur)

Liebe Forengemeinde, benötige dringend Hilfe, denn ich weiß nicht, wie ich mich verhalten soll!!!!!

Ich bin 60 Jahre alt und Arbeitslosengeld 1 -Bezieher, habe schon 42 versicherungspflichtige Arbeitsjahre hinter mir. Möchte aber noch mindestens 2-3 Jahre arbeiten, da es die Rente für mich erst mit 65 und 4 Monaten gibt. Ich bewerbe mich ständig aber mit wenig Erfolg. Mein SB, den ich seid Januar diesen Jahres haben sollte, fehlte dauernd und ich musste immer zu irgend einer Vertretung. Jobs von der ARGE bekam ich nur 3 und nur für Leihfirmen, denn die haben doch einen Deal mit denen. Ich habe jeden SB ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ich keine Jobangebote für Leihfirmen möchte, weil aus gesundheitlichen Gründen ich dieser Belastung nicht gewachsen bin. Ich habe 40% Behinderung und körperliche Beeinträchtigungen. Aber mir scheint, dass die bei der ARGE meine Behindertenprozente und Gleichstellung einfach unter den Tisch fallen lassen und versuchen Druck aufzubauen um mich schnellstmöglich in die vorzeitige Rente zu schieben. Ich lehnte den letzten Job von der ARGE für eine Leihfirma in drei Schichten aus gesundheitlichen Gründen ab und nun soll ich so ein Gesundheitsfragebogen für Erwachsene zur Vorbereitung einer Begutachtung durch den Ärztlichen Dienst der ARGE ausfüllen und alle Ärzte von der Schweigepflicht entbinden. Meine Tochter warnte mich davor, dies nicht zu tun, da es gegen das Datenschutzgesetz ist. Sie meinte auch, dass es den SB nicht um meine Gesundheit geht, sonder um Leistungskürzung, denn sonst hätte er ja meine Behindertenprozente akzeptiert. Und alle Angaben sollen freiwillig gemacht werden. Was soll ich tun? Mein Arbeitslosengeld bekomme ich noch bis Januar 2012. Und ich kann, wenn ich bis Oktober keine Arbeit gefunden habe, von der ich leben kann immer noch im Oktober meine Rente beantragen, die allerdings mit Abstriche. Und das sehe ich nicht ein, für ein ganzes Leben Arbeit in Vollzeit, diese Abstriche hinzunehmen und versuche meine Rente hinauszuschieben. Würde mich über Tips von Euch sehr freuen! LG Herbert

Finanzen, ALG I
Arbeitsagentur zwingt zu Praktikum

Hallo, ich versteh die Welt nicht mehr. Zu meiner Person: 25 Jahre alt, 6 Jahre Berufserfahrung im IT-Businness, als Führungskraft mit 15 unterstellten MAB's gearbeitet, diverse Zertifikate (MSCE, ZCE, etc.) Am 15.12 letzen Jahres bin ich arbeitslos geworden und habe seitdem auf ein Studium der Informatik hingearbeitet. Selbstverständlich beworben, jedoch... Wer möchte einen PRogrammierer beschäftigen, der nach ein paar Monaten das Unternehmen wieder verlässt? Antwort: Kaum jemand, höchstens für "Mini-Projekte", doch da haben die Freelancer den Vorzug.

Also habe ich mich in den letzten Wochen erfolgreich bei diversen Fachhochschulen und Universitäten eingeschrieben. Viele davon besitzen keinen NC, vondaher ist es nur noch eine Frage von Tagen bis ich die entgültige Zulassung erhalte und die Immatrikulation abschließen kann. Mein Umzug ist für den 1.7 geplant (also noch knapp 4 Wochen) Das Arbeitsamt jedoch hat mich in eine Bildungsmaßnahme gesteckt, in der ich gerade Windows und Excel lerne =) ironie? Jetzt, nach 2 Wochen TEilnahme kamen die Verantwortlichen auf die tolle Idee: Ich soll ein Praktikum in Unternehmen machen...teilweise sogar berufsfremd.

Ist das Rechtens? Immerhin es zählen doch nur "Aktivitäten/Bemühungen/etc." die zu einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung führen? Ich finde den ganzen "Aufwand" total überzogen..immerhin...es sind doch nur noch 4 Wochen :( Kann mir jemand Rat/Hilfestellung geben? Wie soll ich mich verhalten? Die können mich doch nicht zuerst in eine Bildungsmaßnahme für Langzeitarbeitslose stecken und mir einen PC Kurs aufs Auge drücken... und anschließend wirklich SINNLOSE Praktika?

Gruß Kai

Studium, Arbeitsrecht, ALG I, ALG II, Arbeitsagentur, Arbeitsamt, arbeitslos, Praktikum

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