Frage zu ALG1 Antrag punkt 3.3 Fehlzeiten?

IntexVernichter  19.05.2020, 21:01

Waren die unentschuldigten Fehltage Grund für den Verlust des Arbeitsplatzes?

pacepace2k20 
Beitragsersteller
 19.05.2020, 21:58

Nein. In der Kündigung steht nur das mir fristgerecht gekündigt wird . War noch in der Probezeit. In der Kündigung selbst stand nichts Davon Hab ich trotzdem was zu befürchten?

IntexVernichter  19.05.2020, 22:06

Liegt Dir die Arbeitsbescheinigung vor? Steht dort etwas zu vertragswidrigem Verhalten?

pacepace2k20 
Beitragsersteller
 19.05.2020, 22:11

Zuhause ja. Nein Nicht das ich wüsste. Habe es mehrmals durch Gelesen. Muss in einem beigefügten Blatt die Fehlzeiten erklären leider weiß ich nicht was ich dort hin schreiben

2 Antworten

Dein AG - muss in der Probezeit in der Kündigung auch kein Grund angeben, aber wenn deine Fehlzeiten in der Arbeitsbescheinigung stehen, dann wird man sich wohl denken können das du deine Kündigung dann aus diesem Grund erhalten hast.

Deshalb sollst du dich dazu ja auch schriftlich äußern und ich nehme einmal dann das man auch deinen EX - Arbeitgeber kontaktieren wird, wenn das noch nicht passiert ist und dann kann es nach § 159 SGB - lll auch zu einer Sperrzeit von im Regelfall dann 12 Wochen kommen.

Kommst du denn ab deiner Arbeitslosigkeit innerhalb von 30 Monaten auf min.12 Monate Versicherungspflicht, also gezahlte Beiträge in die Arbeitslosenversicherung ?

Denn durch die jetzige Beschäftigung hast du dir noch keinen Anspruch erworben.

Die Frage ist aus der Ferne etwas schwierig zu beantworten.
Aus meinem Verständnis hat dies mit der grundsätzlichen Berechnung zu tun.

Für den Bezug von Arbeitslosengeld muss die sogenannte Anwartschaftszeit erfüllt sein. Hierzu zählt jeder Tag mit beitragspflichtigem Entgelt. Je nach Ergebnis der Prüfung, werden die Fehltage ggf. nicht berücksichtigt. Was im Ergebnis im "Worst Case" bedeuten könnte, dass kein Anspruch besteht.

In wie weit gleichzeitig dieses auch Sperrzeitenrelevant ist, kann ich nicht beurteilen. Sollten keine Hinweise auf vertragswidriges Verhalten schließen lassen, kann man dieses Thema sicherlich ausblenden.