Hallo, mein Freund wird bald arbeitslos und möchte mit mir zusammen in eine neue Wohnung ziehen. Er bekommt ab Ende seines Arbeitsvertrags im Mai 2020 ~1100€/Monat ALG1 und ich bin Hartz4-Empfängerin.

Meine Fragen:

2017 wohnten wir bereits in einem anderen Bundesland für 1 Jahr in einem gemeinsamen Haushalt. Diesen lösten wir daraufhin auf und zogen in getrennte Wohnungen, um zu vermeiden, dass sein Lohn, nach Ablauf der 1-Jahresfrist, in meinem Hartz IV Satz angerechnet werden würde.

Meine Fragen:

1. Bilden wir durch erneutes Zusammenziehen diesmal direkt eine Bedarfsgemeinschaft, oder starten wir mit dem Probejahr aufgrund der zeitweisen räumlichen Trennung und dem nun folgenden Bundeslandswechsel von Neuem?

2. Zählen Hartz4 und ALG1 als Einkommen? Misst sich mein Hartz4-Satz, falls wir eine Bedarfsgemeinschaft bilden würden, an der Höhe seines ALG1 - Satzes, bzw. werden meine Leistungen gekürzt werden?

3. Welche Änderungen erwarten uns ausserdem durch die Zusammenfassung zu einer BG?