Genehmigungsfiktion Reha-Antrag?

Thema Reha-Antrag

Ich habe am 20.05.21 einen Antrag auf medizinische Reha bei der KK gestellt. Diese hat den Antrag an die DRV weitergeleitet. Eingang am 28.05.2021. Somit läuft bzgl. der Entscheidung die Zwei-Monats-Frist am 28.07.21 ab.

Soweit ich im Link (siehe unten) verstanden habe, muss die DRV mir schriftlich mitteilen, wenn diese Frist überschritten wird, konkret begründen warum und mir auch einen konkreten Tag für die Entscheidung mitteilen. Ich weiß zumindest, daß der Antrag beim ärztlichen Dienst liegt (Stand Anfang Juli 2021)

Nun wollte ich diesbezüglich noch bis nächste Woche Mittwoch warten und dann bei der DRV noch mal nachfragen, sofern ich bis dahin keine Mitteilung oder einen Bewilligungsbescheid erhalten sollte.

Jetzt ist eure Einschätzung gefragt. Meint ihr ich kann, basierend auf §18 SGB IX, bei der telefonischen Nachfrage ein konkretes Datum für die Entscheidung über den Antrag einfordern (siehe Link) oder sollte ich es lieber lassen und abwarten oder mich auf die Genehmigungsfiktion berufen?

Mir ist bewusst, dass über jeden Antrag individuell entschieden wird, aber mir geht es nur um eure Einschätzung, wie ihr es dann handhaben würdet. Zudem ist mir auch bewusst, dass nicht nur ich auf die Bewilligung einer Reha warte, aber langsam zieht es sich für mich ein bisschen zu lang hin.

https://www.betanet.de/rehabilitation-zustaendigkeit.html

Kapitel 4.1 maximale Entscheisungsdauer

Vielen Dank im Voraus für eure Einschätzung.

Reha, Genehmigung, Gesundheit und Medizin, Psychosomatische Klinik
Personenkontrolle Polizei -> Taschenkontrolle

Hey Leute, hatte gestern Kontakt mit der Polizei, da ich mein Zugticket vergessen hatte und auch meinen Ausweis nicht dabei hatte. Habe ich denen auch so gesagt, und dann nahmen die Beamten einfach meinen Rucksack durchsuchten ihn, fanden natürlich mein Portemonnaie, welches sie gleich kontrollierten. So, in dem Moment war ich noch an der Bahngleise und die hatten ihr Auto vorm Bahnhof geparkt. Ich war mit meinem Fahrrad unterwegs und hatte dementsprechend auch meine Schlüssel dabei und bin auch mit Fahrradhelm unterwegs. Auf jeden Fall verlangte der eine Polizist von mir die Herausgabe meiner Schlüssel. Dann sollte ich mit denen zu deren Auto, weil die mich erst mit zur Wache nehmen wollten. Haben dann mein Fahrrad geschoben, meinen Helm gehabt, meine Schlüssel und auch noch meinen Rucksack. An deren Auto angekommen, durchsuchten sie nochmal meinen Rucksack und nahmen mein Portemonnaie heraus und kontrollierten es nach allem was mich identifizieren könnte. Die durchwühlten mein ganzes Portemonnaie, das alles durcheinander war. Hielten auch Kontakt mit der Polizeiwache.

Nun die Frage:

Darf die Polizei mir einfach so meine Schlüssel abnehmen? Meine Tasche gegen meinen Willen kontrollieren und mein Portemonnaie kontrollieren und es entleeren so das der Inhalt vollkommen durcheinander ist?

Danke fürs Interesse und die Beantwortung

lg, jakkily

Polizei, taschenkontrolle, Personenkontrolle
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