Jobcenter Änderungsbescheid bekommen ich Leistung oder keine mehr Bilder vorhanden?
Hallo habe die ganze Zeit aufstockende Leistung erhalten , da mein ALG 1 abläuft habe ich am 19.10 eine Bewilligung bekommen , nun kam ein änderungsbescheid das meine aufstockende Leistung für November erhöht wurde , da ALG 1 abläuft , was mich verwirrt hier steht das der bescheid vom 19.10 aufgehoben wird , bekomme ich nun Leistung im Dezember ?
3 Antworten
Wenn sich etwas ändert, dann ist ein oder mehrere vorher ergangene Bescheide zumindest teilweise aufzuheben und durch einen oder mehrere neue Bescheide zu ersetzen und nichts anderes ist hier passiert.
Deine Leistungen als Aufstockung für den November 2020 hast du ja schon bekommen und was du dann ab Dezember 2020 - 30.11.2021 bekommst hat man dir auch mitgeteilt.
Demnächst wirst du einen weiteren neuen Bescheid erhalten und dieser wird auch wieder zumindest teilweise aufgehoben werden, es sei denn, in diesem Bescheid steht in der Berechnung schon etwas über die Erhöhung des Regelbedarfs für den Lebensunterhalt, der dann ab 01.01.2021 gelten soll.
Ich denke nicht das die BK - Abrechnung etwas mit dem Bescheid zu tun hat, so schnell sind die Jobcenter nun auch nicht, da wirst du einen weiteren Bescheid erhalten.
Dann hast du ja deinen Bescheid bekommen, der sagt dir was euch ab Dezember 2020 zusteht, dabei wurde dann das Ende des ALG - 1 Bezugs schon berücksichtigt.
Dieser Bescheid ginge dann bis zum 30.11.2021, wenn dann nicht wieder ein neuer wegen einer min. teilweisen Aufhebung kommt, dass könnte dann schon wegen einem evtl. BK - Guthaben der Fall sein.
Oder musstest du etwas nachzahlen ?
Wenn auf der jetzigen Berechnung also kein höherer Regelbedarf für 2021 enthalten ist, dann wirst du wohl min. noch 2 Änderungsbescheide erhalten.
Bitteschön
Ich meinte im ÄB steht nichts vom dez 2020 bis nov 2021 nur im Bewilligungsbescheid . und da erst der bewilligungsbescheid kam und dan der ÄB mit insoweit aufgehoben war ich irritiert , aber Telefonisch hat sich alles geklärt.Geld kommt meine Bewilligung vom 19.10 ist davon nicht betroffen
Der Änderungsbescheid betrifft doch nur Leistungen bis 30.11.2020 und die hast du doch schon in Voraus spätestens am letzten Bankarbeitstag des Monats Oktober bekommen.
Aus dem Bescheid geht dann hervor, dass Leistungen von Dezember 2020 - November 2021 in Höhe von 1365,84 € bewilligt worden und nichts anderes ist für dich wichtig.
Der Änderungsbescheid hat doch nichts mit dem Bewilligungsbescheid zu tun !
Im Bewilligungsbescheid geht es doch nur um Leistungen von Dezember 2020 - November 2021 und die bekommst du dann ja ab Ende November 2020 für Dezember 2020 gezahlt.
Der Änderungsbescheid enthält nur Zeiten von Dezember 2019 - November 2020 und die hast du ja schon bekommen.
Was du für diese Zeiträume dann an Leistungen bekommen hast musst du ja selber wissen, was dir / euch rechtlich zugestanden hat kannst du dem Änderungsbescheid ja entnehmen.
Mit Wirkung 19. Oktober wird der vorherige Bescheid aufgehoben / endet .... ab dann erhältst Du Leistungen gemäß diesem neuen Bescheid.
Also bekomme ich Leistung ab Dezember trotzdem ? weil darin steht das die bescheide vom blablabla ind 19.10 in soweit aufgehoben werden
Du bekommst weiterhin Geld.
Aufgehoben ist das nur insofern, dass es praktisch ein neuer Bescheid ist.
Ab Januar gibt es mehr Geld.
Ok weil den bewilligungsbescheid kam 19.10 und der Änderung s bescheid gestern , also bekomme ich ab Dezember normal Geld die 1364
weil der neue bescheid ist doch der 19.10 und die Beträge vom änderungsbescheid iind die aufstockende Leistung die ich während dem bezug vom ALG 1 bezogen habe es verwirrt halt schob wenn darin steht die bescheide auch 19.10 werden insoweit aufgehoben
Achso vieeeelen dank auf ihre Antwort , also Leistung Ende November müsste dan für November kommen oder? Mich hat es halt irritiert , weil auch da steht 19.10 werden insoweit aufgehoben