Alg1 und erstausstattung?

3 Antworten

Es ist zwar korrekt das man auch nach einer Trennung vom Partner bei Bedarf ggf. eine weitere Erstausstattung bekommen kann, wenn man nichts oder nur einen Teil der bisher vorhanden Einrichtung mitnehmen kann, aber diese evtl. eigenen Sachen muss man dann auch vorrangig in die neue Wohnung mitnehmen, um so den Bedarf so gering wie möglich zu halten.

Was hast du denn an ALG - 1, oder wie kommst du sonst darauf das du etwas über dem ALG - 2 Satz liegst, was musst du für deine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete, ohne den Abschlag für normalen Haushaltsstrom zahlen, in welcher Stadt wohnst du und hast du ein eigenes zugelassenes KFZ ?

Denn von deinem ALG - 1 kannst du ohne weitere Einkommen min. 30 € Versicherungspauschale abziehen, dass würde dann z.B. erst dein anrechenbares ALG - 1 ergeben.

Als Single stünden dir dann derzeit ohne eigenes Einkommen min. 432 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt zu + deine derzeit tatsächlich zu zahlende KDU - tatsächlich deshalb, weil dann nach einer gewissen Zeit die Angemessenheit der KDU - geprüft würde.

Es könnte auch sein, dass dir dann vorrangig ggf. für paar Monate Wohngeld zustehen könnte, wenn du min. 80 % des oben genannten Bedarfs erzielen würdest, was dir ohne eigenes Einkommen ggf. vom Jobcenter zustehen würde.

Aber auch damit könnte unter Umständen ein Anspruch auf eine zumindest teilweise Erstausstattung bestehen, selbst wenn man mit seinem anrechenbaren Einkommen über seinem ALG - 2 Bedarf liegen würde.

Nur würde dann, der über dem anrechenbarem Einkommen liegende Betrag, im Regelfall auf den zustehenden Betrag für die Erstausstattung angerechnet und das über einen Zeitraum von 6 Monaten.

Angenommen dir stünden für eine volle Erstausstattung 1500 € zu und du würdest diese im Normalfall auch bekommen, weil du nichts hast und hättest aber monatlich 100 € über deinem anrechenbaren Einkommen, dann würden dir normalerweise 6 x 100 € = 600 € abgezogen und dann nur max. noch 900 € gezahlt.

Giebt es in irgendeiner Form hilfe für alg1 Empfänger ?

Wohngeld und vom Jobcenter Erstausstattung für alles, was Du bislang nicht hast. Das, was aus der alten Wohnung Dir gehört, mußt Du natürlich mitnehmen.

Ob bzw. inwieweit die Caritas hier hilft, ist mir nicht bekannt.

Wenn du nur knapp über den ALG 2 Satz liegst hast du ebenfalls Anspruch auf eine Erstaustattung. Wenn da noch Möbel sind die dir eigendlich gehören hast du einen Anspruch auf herausgabe der Möbel. Das mindert natürlich die höhe der Erstaustattung.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Viel damit beschäftigt und bin selber Arbeitslos.