Ich habe bis zu meiner Schule im September (Vollzeit) gearbeitet und noch nie ALG 1 beansprucht. Nun muss ich die Schule unterbrechen bzw. abbrechen wegen privaten und gesundheitlichen Gründen. Ich habe davor selbst gekündigt bei meinem Arbeitgeber. Habe ich nun beim Abbruch der Schule Anspruch auf ALG 1 oder bekomm ich eine Sperre? Danke