Interessante Frage: Wie oft kann man sich bei der Arbeitsagentur anmelden und wieder abmelden?

Folgende Problemstellung: ich bin 53 Jahre, werde demnächst arbeitslos und muss jetzt unbedingt meine Eltern betreuen, Vater pflegebedürftig 13 Std in der Woche ( Pflegestufe 1 ), man kann ihn aber wegen Demenz überhaupt nicht allein lassen (er läuft weg und findet nicht zurück usw.), er ist sehr störrisch und rastet aus bei fremden Menschen in der Wohnung (d.h. kein Pflegedienst möglich), Mutter Rückenleiden und jetzt komplizierter Beinbruch der nicht zusammenwächst, sie ist total fertig und kann nicht mehr, ich hab Angst, das sie sich was antut, Pflegeheim darf ich überhaupt nicht ansprechen,

ich war 20 Jahren bei einer Firma beschäftigt (= 15 Monate ALG1), ich hab gelesen, wenn ich nur Teilzeit arbeiten will, wird mein ALG entsprechend gekürzt, weil ich nicht voll vermittelbar bin.

jetzt mein Plan: Ich habe mich bei der Arbeitsagentur (AA) fristgerecht arbeitssuchend gemeldet und werde mich fristgerecht arbeitslos melden, um eine Sperre zu vermeiden. Dann werde ich mich nach einer Woche wieder abmelden ( mein ALG1-Anspruch bleibt 4 Jahre lang bestehen ). Im nächsten Monat werde ich mich wieder nur für eine Woche anmelden und das die ganzen 4 Jahre lang jeden Monat eine Woche. Das hat den Zweck irgendwelche sinnlosen Weiterbildungsmaßnahmen oder schlechbezahlte Zeitarbeitsjobs zu vermeiden. Dann von Ersparnissen und Pflegegeld leben bis zur Rente oder wieder zu arbeiten, wenn mein Vater sterben sollte. Krankenversicherung als Familienversicherung über meinen Mann.

Fragen: 1. ist das so möglich?

  1. oder wäre es auch denkbar, gleich bei der ersten Arbeitslosmeldung mit meinem Vermittler eine Festlegung zu treffen, in der ich in diesen 4 Jahren jeweils nur eine Woche im Monat angemeldet bin ( ich habe Anspruch auf 15 Monate ALG1 )

  2. welche Fallstricke könnte es noch geben oder worauf muss ich achten? z.B.Krankschreibung während einer Abmeldung oder anderes?

VIELEN DANK schon mal für Eure Hilfe

Und für alle die hier wieder Schmarotzerin oder ähnliches schreien, bitte nicht antworten. Ich habe seit über 30 Jahren in diese so genannte „Versicherung“ eingezahlt und werde dieses Geld nicht herausbekommen, habe also meinen Teil zur Solidargemeinschaft beigetragen (mal abgesehen von meinen gezahlten Steuern). Also bitte wirklich nur zum Thema, das interessiert sicher viele in ähnlich schwierigen Lagen.

ALG, ALG I
Habe ich nach der beruflichen Rehabilitation Anspruch auf ALG1?

Guten Abend miteinander,

vielleicht könnt ihr mir hier weiterhelfen. Hatte dieses Jahr einen Antrag auf berufliches Reha gestellt, diese wurde auch bewilligt, weil ich nicht mehr meine bisherigen Beruf weiter ausüben kann.

Habe lange Zeit in der CNC Produktion an den CNC-Maschinen mit Schicht gearbeitet. Zuletzt erlitt ich bei der letzten Arbeitgeber einen Kopfplatzwunde.

Ich bin Epileptiker und bekam einen Anfall neben der Maschine und schlug mein Kopf heftig auf den Boden. Habe auch einen Schwerbehindertenausweis.

Deswegen bin ich seit 26.01.15 bis 08.11.15 arbeitsunfähig gewesen und habe auch seit 10.03.15 Krankengeld von der Krankenkasse bezogen. Am 09.11.15 habe ich mich persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet.

Meinen Bewilligungsbescheid für ALG1 habe ich bekommen. Ich beziehe von 09.11.2015 bis 22.07.2016 Arbeitslosengeld 1.

Jetzt gibt es eine andere Alternative für mich und den habe ich von einem Bildungseinrichtung bekommen, der sich Pro-di.net nennt. Vielleicht sagt euch der Name was.

Ich will auch nicht ganz von dem Gebiet abweichen und möchte nur in eine andere Bereich gehen und in der Branche bleiben.

Diese Weiterbildung heißt Industriefachkraft CAD/CAQ-Technik und dauert 38 Wochen plus 6 Wochen betriebliche Praktikum. Demnächst findet auch für ein paar Tage eine Arbeitserprobung.

Jetzt zu meinen Fragen:

1.Bekommt man während der beruflichen Reha Übergangsgeld für seinen Lebensunterhalt oder weiterhin ALG1 bis es ausläuft?

2.Wie hoch und wie lange wird Übergangsgeld gezahlt?

3.Welche separaten Kosten werden noch übernommen, wie Fahrtkosten?

4.Zahlt die Agentur für Arbeit oder die deutsche Rentenversicherung Übergangsgeld?

5.Kann man ALG1 während dieser Teilhabe am Arbeitsleben einfrieren lassen?

6.Wird ALG1 nach der Weiterbildung wieder in gleicher Höhe bezogen oder wird das alles wieder neu berechnet?

7.Ist Übergangsgeldbezug versicherungspflichtig von der Rentenversicherung?

Also das ist mal alles, ich weiß ist ein bisschen zu viel mit den Fragen geworden und hoffe das ihr es nachvollziehen könnt. Für eure erfahrenen und ausführlichen Antworten freue ich mich und bin euch allen jetzt schon sehr dankbar.

Mfg

ALG I, berufliche Rehabilitation, Übergangsgeld, Weiterbildung, Teilhabe am Arbeitsleben
Arbeitsamt macht Stress wie soll ich reagieren?

Ich 19 männlich habe eine Ausbildung als teilezurichter absolviert mit Berufschulabschlusszeugnis von 3,3 als einzigster aus meiner Klasse ich wollte eigentlich den konstruktionsmechaniker machen aber ich habe mich drauf eingelassen erst den TZ zu machen um danach aufzustocken weil ich so schlechte Noten habe obwohl andere noch schlechter sind und ich zur meiner Verteidigung einen sitzbachbar hatte der einen migrationshintergrund hatte den ich so gut wie es geht unter die Arme Griff. Kurz und gut ich hatte einen aufhebungsvertrag geschlossen und zum Ende der Frist würde ich gekündigt und mit einem Lächeln aus dem Büro verlassen. Ich hatte Klage eingereicht und hab recht bekommen ( doppelte Probezeit ungültig wegen Kündigung in der Probezeit ) ich wurde wieder eingestellt könnt euch vorstellen wie geil es dann auf Arbeit war bzw. wie Klasse es die Personalabteilung fand. Ich wurde befristet übernommen und jetzt gekündigt. Das Arbeitsamt geht mir ständig mit dummen Vorschlägen auf den Nerv wie z.b. Betonbauer grade weil ich ja so große Erfahrung in diesem Gebiet gesammelt habe und ich grade kein Hüne bin eher ein Ast im Wind. Kurz und gut ich mach seit einem Jahr Abendschule was das Arbeitsamt stört. Ich solle die Schule sein lassen und in Schichten arbeiten. Was ich absolut frech und unverfrorne finde. Jetzt geht mir man mit zeitarbeit auf den Nerv was ich noch schlimmer finde denn es ist für mich Sklavenhandel. Selbe Arbeit wenig Geld. In meinen Unternehmen war das so das man die Leute kurz bevor man übernommen wird abmeldet um sie nicht einstellen zu müssen. Ich habe ernsthafte Bedenken ob ich überhaupt Geld vom Amt bzw meine Schule machen kann.  Komischer Weise stehen diese Sanktionen immer auf zeitarbeitsborschläge darauf. Kann ich mich wehren  soweit ich weiß hatte doch ein Gericht Widerspruch gegeben oder nicht. ? Ich habe wenig Lust in so jungen Jahren in so einem miesen unfairen system unterzugehen. Ich habe auch sehr wenig Erfahrung  könnt ihr mir helfen ?

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Arbeit, Schule, Sicherheit, Recht, ALG, ALG I, Arbeitsamt, arbeitslos, naiv, unwissend, befristung, Abendschule, Belehrung, unfair, jung
Als ALG II und ALG I Empfänger zusammenziehen

Hallo,

unsere Situation ist folgende: Wir (21&22J.) wurden ungeplant schwanger, dieses kleine Wunder ist nun seit 3 Monaten auf der Welt. Während der Schwangerschaft wurde mein Partner wg. eines Stellenabbaus gekündigt, er sucht intensiv etwas neues und arbeitet bis dahin noch auf 450 € Basis, dazu bekommt er knapp 400 € ALG I. Ich arbeite ab September in Vollzeit, beziehe bis dato noch ALG II.

Er lebt noch bei seinen Eltern und ich bei meiner Mutter, nun suchen wir seit einem Jahr bereits nach einer gemeinsamen Wohnung. Nun hätten wir eine in Aussicht, das Jobcenter genehmigt offiziell in unserer Stadt 535 € Kaltmiete für 3 Personen und 75 Quadratmeter.

Nun habe ich zwei Fragen:

Die Wohnung die wir in Aussicht haben hätte 85 Quadratmeter und wäre ja somit 10 Quadratmeter zu groß, sie kostet jedoch nun 520 € Kalt und dazu kämen 200 € Nebenkosten- würde das Amt diese Wohnung dann überhaupt genehmigen?

Bzw. dürfen wir überhaupt zusammenziehen? Da wir ja beide Leistungen beziehen?! Wie wird das dann gerechnet? Ich bekomme 340 € ALG II, 300 € Elterngeld, 184 € Kindergeld und 133 € Unterhaltsvorschuss. Bei den 340 € ALG sind jedoch noch der Alleinerziehendenbedarf von 144 € dabei, der würde bei einem zusammenzug selbstverständlich wegfallen, ebenso die 133 € Unterhaltsvorschuss. Mit meinem Geld und dem meines Partners hätten wir also 1080 € zum leben, wird bei diesem Betrag dann überhaupt noch die Miete übernommen oder müssen wir diese dann von unseren Leistungen zahlen?

Die Frage hört sich für Menschen die sich darin auskennen vielleicht doof an, jedoch kenne ich mich nicht aus und hoffe auf Liebe Menschen die mir jetzt nicht mit dem "Hartz4 Hammer" auf den Kopf hauen- denn wir wissen durchaus zu schätzen was es alles für wahnsinns Hilfen gibt! Wir möchten einfach nur eine Familie sein und wie solch eine zusammenleben..

Wohnung, Geld, Kosten, ALG I, ALG II, Quadratmeter
ALG! und Selbstständigkeit "ohne Verdienst"

Hi,

ich muss heute leider ALG 1 beantragen, da ich ab nächsten Monat arbeitslos sein werde.

Mal davon abgesehen, dass ich natürlich bereits intensiv auf der Suche nach einem neuen Job bin , habe ich eine Frage.

Ich bin Teil einer GbR - da wir Kleinunternehmer sind, aber in unser Produkt "investieren" möchten, zahlen wir Gesellschafter uns nichts vom Gewinn, der sowieso sehr gering ist, aus. Mal davon abgesehen, dass der monatliche Income wirklich sehr sehr unterschiedlich und wir auch Betriebliche Ausgaben haben, die die Monatssumme sehr gering werden lassen.

Nun ist es so, dass mein ALG 1 sehr sehr gering sein wird, weshalb ich es mir definitiv nicht leisten kann, auf Geld, das durch eine 165€-Stelle dazuverdienen könnte, zu verzichten. Meine Frage: ist es möglich, dass man beim Arbeitsamt angibt, dass man sich vom Firmenincome der GbR nichts auszahlt und deshalb auch keine monatliches Einkommen dort angeben muss, weil es das ja ergo nicht gibt. Oder muss ich mir nun tatsächlich monatlich Geld von der GbR entnehmen?

Plus, weitere Frage: wie genau gibt man das an? In manchen Monaten wären das 100€ Einkommen, in vielen weiteren dann wieder 0€. Das Einkommen ist sehr sehr verschieden und natürlich auch abhängig von den anstehenden Betriebsausgaben.

Ich hoffe, ihr könnt mir da helfen! (PLUS: ich bitte euch, bitte nur zu antworten, wenn ihr wirklich eine Antwort wisst oder helfen könnt. Ich musste mir bei einer anderen Frage zur Arbeitslosigkeit schon so hämische und bitterböse Kommentare gefallen lassen. Ich bin sehr unglücklich mit der Situation, möchte so schnell wie möglich wieder arbeiten und so weiter, aber ich will mich nur richtig und umfassend informieren!)

Selbständigkeit, ALG I, GbR, Nebenverdienst, Privatentnahme
Wie überlebt man eigentlich mit Arbeitslosengeld 1?

Hallo ich bin gerade irgendwie etwas ratlos bis entsetzt.

Ich habe gestern erfahren, dass ich in 4 Wochen arbeitslos werde. Ich war noch nich arbeitslos, und mal davon abgesehen, dass der Schock tief sitzt und ich so schnell wie möglich wieder in eine Anstellung kommen will - wie zur Hölle überlebt man eigetnlich mit ALG 1?

Ich habe nicht besonders viel verdient und habe ausgerechnet, dass ich 750€ ALG1 bekommen werde. Ich wohne allerdings in einer Wohnung die 505€ warm (Berlier Miete... :/ )kostet. Ich zahle 40€ Gas und 30€ Strom im Monat. Ich habe ein Jahresabo für Öffentliche Verkehrsmittel (monatlich 60€) und einen Handyvertrag mit 39,99€. Dazu kommen die Rundfunkgebühren. Ich bezahle 35 Euro im Monat für Internet/Telefon/Kabelanschluß. Soll heißen, ich habe monatlich laufende Kosten von knapp 725€. Dieser Betrag ist (achtung, jetzt wirds witzig), ZU HOCH, um eine Hartz4-Aufstockung zu bekommen.

Nach Adam Riese bleiben da noch 25 € über. Ich habe ausgerechnet, dass ich einen Wohngeldanspruch von 70€ habe. Zudem könnte ich 165€ dazuverdienen. Das heißt, ich hätte 255€ zum Leben. Wer soll denn das schaffen?! Ich bin total ratlos.

Es kann doch nicht wirklich so sein, dass jeder ALG1-Empfänger, egal, ob er vorher Topverdiener oder Geringverdiener war, nur 165€ dazu verdienen darf! Und Hartz-4-Empfänger 450€-Jobs machen dürfen UND ihre Miete dabei bezahlt kriegen. ALG1 Empfänger werden auch nicht von den Rundfunkgebühren befreit, Hartz 4 Empfänger schon.

Ich bin gerade total entsetzt und hoffe, dass ich einfach nur irgendetwas falsch verstanden habe? Habe ich etwas übersehen oder gibt es noch weitere Möglichkeiten, sein monatliches Income zu erhöhen, falls man nicht direkt einen neuen Job findet oder bin ich jetzt tatsächlich gezwungen, nach mehreren Jahren Arbeit direkt in Hartz 4 zu gehen?

Ich weiß gar nicht was ich sagen soll, das schockiert mich gerade alles total. Vielleicht habe ich ja einfach nur etwas im ganzen Kündigungsschock von gestern Abend übersehen oder verstehe etwas falsch. Ich hoffe, ihr könnt mir irgendwie weiterhelfen.

Vielen lieben Dank!

Kündigung, Arbeitslosengeld, ALG I, ALG II, Hartz IV, überleben, Wohngeld, Arbeitslosengeld I, Bankrott
Auszug unter 25 - Mit Freund zusammen ziehen WBS?

Ich hoffe das hier mir jemand irgendwie helfen kann , denn ich weiß nicht so wirklich weiter bzw die leute vom amt haben da auch irgendwie absolut keine peilung gehabt als ich nachfragte....

Ich bin 24 und werde im Oktober 25 und möchte gerne bei meiner Mutter ausziehen weil wir ziemliche probleme haben und ich das einfach nicht mehr aushalte. Meine mutter rastet mittlerweile bei jeder kleinigkeit komplett aus zB. wenn ich die Wohnung nicht gesaugt habe oder so. Genauso verlangt sie von mir das ich ALLES machen muss Angefangen beim Sauber machen der Wohnung , Wäsche waschen und bügeln , Einkaufen etc. ich mein ich hab absolut keine Probleme im Haushalt zu helfen oder so aber ich mein den kompletten HAUSHALT alleine schmeißen ??? Genauso setzt sie mich extrem unter druck das wenn ich nicht bald arbeit finde ( Ausbildung fängt im Sommer an ) um meine Sachen zu zahlen sie mich rauswirft weil SIE es nicht einsieht zu zahlen - obwohl ich sagen muss das sie es bis jetzt noch nie tun musste....

Nun lebt mein Freund ebenfalls bei uns und geht mit mir zusammen einkaufen weil ansonsten NICHTS zu essen im Haus wäre da meine Mutter nicht einkauft mit der begründung - Sie könne ja auf Arbeit essen und spart somit Geld. Was auch son streitthema bei uns ist .

Um auf den Punkt letz endlich zu kommen Mein Problem ist nun das ich KEIN Anspruch auf ALG2 habe da meine Mutter zu viel verdient und sie ja verpflichtet ist mich bis zum 25. Lebensjahr unterstützen muss. (ALG1 bekomme ich nicht mehr ist seit Mitte Januar vorbei )

Nun weigert meine Mutter sich jedoch mich zu Unterstützen wenn ich ausziehen will ich frage mich nun was ich da machen kann bzw an wen muss ich mich wenden ? Weil Geld für ne eigene Wohnung habe ich nun mal nicht um sie mir zu leisten und IRGENDJEMAND muss mir ja dort helfen können oder nicht ? Hatten das Problem bereits Anfang 2014 wo wir deshalb auch beim Jugendamt waren wo es ja dann auch einige Zeit wieder funktionierte aber es wird mittlerweile halt immer Schlimmer .

Mein Freund und ich wollen auch zusammen ziehen jedoch verdient er nur knappe 1.200 Euro und kann somit nicht Miete + 2 Personen versorgen . Kann man hier ein Wohnberechtigungsschein beantragen oder bringt das nicht wirklich was ? Kenn mich halt mit sowas nicht wirklich aus und wäre froh wenn mir jemand hier sagen könnte was man am besten nun machen kann

Sachen wie - such dir Arbeit oder ähnliches brauch ich nicht als Antworten sondern wirklich hilfreiche antworten

ALG I, ALG II, Auszug, wbs, unter 25
Gesundschreiben?! Nach Krankengeld ALG1! Wie geht es weiter?

Hallo,

ich war längere Zeit krank, habe Krankengeld und deshalb leider auch meine Kündigung erhalten! Da ich mich beruflich ohnehin umorientieren will (neue Ausbildung), habe ich mich bereis WÄHREND meiner Krankheit bei der Agentur für Arbeit gemeldet. Wir haben (u.a. auch schriftlich) festgehalten, dass ich mich bereis arbeitssuchend vorgestellt habe und mich am ersten Tag bei wieder Gesundheit erneut vorstelle!

Da ich mich (wie bereits erwähnt) beruflich umorientieren will, schreibt mir mein Arzt auch etwas, dass ich meinen vorherigen Beruf nicht mehr ausüben kann!

Ich habe am 11.11. um 13.30 Uhr einen Arzttermin und habe vor, mich wieder gesundschreiben zu lassen!

Nun zu meinen Fragen:

  1. Kann ich mich am 11.11. für den 12.11. gesundschreiben lassen? (Weil ich ja erst mittags den Termin habe und darum am 11.11. ja eigentlich noch krank bin)

  2. Ich gehe am 12.11. gleich morgens zur A.f.A. Was muss ich alles mitbringen, um ALG1 zu erhalten?

  3. Ich bekomme ja bis 11.11. Krankengeld! Ab wann kann ich mit dem ALG1 rechnen, da ich ja Ende November/Anfang Dezember Fixkosten zu zahlen habe...!

  4. Ich hatte ein ungefähres Bruttogehalt von 2400 €, Netto etwa 1630 € und habe errechnet, das das ALG1 in etwa auf 930 € käme! (700€ weniger!!!!!) ist das in etwa richtig?

Danke im Voraus!

Beruf, Job, Gehalt, Arbeitslosengeld, Agentur für Arbeit, ALG I, Arbeitsagentur, Arbeitsamt, Krankengeld
ALG1 nach Umschulung bzw. evt. Weiterzahlung von Übergangsgeld

Nach erfolgreicher Umschulung, während der ich von meiner Rentenversicherung Übergangsgeld abzüglich meines Ausbildungsgehaltes ( mein Ausbildungsbetrieb hatte mich als "normaler" Auszubildender für die Zeit angestellt) erhalten habe, bin ich zur Zeit arbeitslos. Ich habe alle Forderungen erfüllt(arbeitssuchend 3 Monate vorher gemeldet,arbeitslos am Tag nach bestandener Prüfung). Nun habe ich den Bescheid über mein Arbeitslosengeld bekommen und das Arbeitsamt berechnet es nach meinem fiktiven Lohn, den ich als Berufsanfänger mit meinem Umschulungsberuf verdienen würde. Es ist natürlich etliches weniger wie das Übergangsgeld mit Ausbildungsgehalt, wobei mein Übergangsgeld ja das zusammen gewesen wäre, die Rentenversicherung hat ja das Ausbildungsgehalt von meinem eigentlichen Übergangsgeld abgezogen. Ich möchte nun wissen, ob ich einen anderen Anspruch für mein jetziges Arbeitslosengeld hätte oder evt. auf Weiterzahlung von einem Teil des Übergangsgeldes, wie und wo ich Anträge stellen kann und ob es § aus dem SGB dazu gibt. Kann mir da jemand weiterhelfen? Eine neue Anstellung hab ich auch schon ab nächsten Monat, aber diese 2 Monate haben mich finanziell ganz schön reingerissen, vielleicht gibt es da ja noch Möglichkeiten von denen ich jetzt nix weiß, da ich mein Auto auch noch in Reparatur bringen muss und Winterreifen benötige, sonst komm ich gar nicht zu meinem neuen Arbeitsplatz. Danke schon mal im voraus für hilfreiche Antworten

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(Notfall ) ich Bekomme ALG1 kann ich auch eine Wohnung Mieten?

Hallo Liebe Nette Leute, Also ich bekomme zurzeit 770€ ALG1 habe noch Anschpruch über 94 tage. Ich habe immer im Verschidenen bereichen gearbeitet.Aber nach 6 jahren hat mir nichts gebracht. Ich habe yetzt überlegt eine 2 jährige kurz (Ausbildung im bildung zentrum)zu machen ünterschtuzt von Arge. Meine sachbearbeiterin sagte das ich weiter 770€ bekommen werde wenn ich diesen Ausbildung im bildung zentrum ABC machen würde.Das will ich auch machen..

Aber Pro ist ich wohne bei meine schwager und habe ohm immer was gezahlt wenn ich gearbeitet hatte und yetzt zahle ihm nichts ich möchte gerne meine eigene wohnung haben oder mieten?

Darf ich als ALG 1 anfänger eigene wohnung haben? Wer zahlt mir das mieter ? Kaution? Meine schwager sagte mir das ich eine wohnung nehme oder er schmeiz mich raus!! Kann ich im obdachlosheim wohnen und Ausbildung machen? Muss ich? Ich habe echt probleme ich kenne hier keine bin zeit 1und halb jahre im stuttgart.. Kann mir jemand helfen..? Wie kann ich eigene wohnung haben Zahlt ARGII meine mieter oder soll ich wohngeld beantragen?bei wohngeld muss ich 3 jahre im stuttgart gelebt haben das zu beantragen :( Wo soll ich gehen und was soll ich machen wenn ich im laufe der 3 monate Ausbildung nicht beginne muss ich wieder arbeiten und nach ein jahr werde ich wieder raus geschmissen :(

Leute Hilft mir ich will Ausbildung machen und auch alleine wohnen das ich auch sicherer Arbeits platz haben kann. Bitte schnell Antworten ich bin im Notfall Situation:((

Haus, Arbeit, Finanzen, Wohnung, Miete, Geld, ALG I, ALG II, Hartz IV, Wohngeld

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