Kündigung rückdatiert?
Hallo zusammen,
meine Lebensgefährtin hat gestern ihre Kündigung bekommen aus betrieblichen Gründen. Leider sind diese betrieblichen Gründe eigentlich an den Haaren herbeigezogen, meine Lebensgefährtin wurde gekündigt da sie durch eine Fehlgeburt psychisch sehr angeschlagen ist und derzeit in Behandlung ist.
Nun wurde die Kündigung wie ich eben sehen musste rückdatiert auf den 31.03.2020 mit Wirkung zum 30.04.2020. bedeutet sie hat gestern die Kündigung bekommen und sie dummerweise aufgrund ihrer Psyche und dem schock auch Unterschrieben das sie diese Empfangen hat. Mit Datum vom 31.03.2020.
Sie hat jetzt nachdem der Schock weg ist erst realisiert was passiert ist und das ihre Chef sie mehr oder weniger verarscht hat. Zum Anwalt will sie nicht um kein Ärger mehr zu bekommen von ihrer ExFirma. Hat aber auch Angst vor einer Sperre der Agentur für Arbeit.
7 Antworten
es gibt übrigens Zeugen das sie die Kündigung erst gestern erhalten hat.
Das ist schon mal gut. Dann würde ich den Chef mit dem dezenten Hinweise auf das leider falsche Datum bitten, die Kündigung mit dem richtigen Datum auszustellen. Ansonsten: Eine Kündigung ist ein einseitiges Rechtsgeschäft, das muss man nicht gegenzeichnen als empfange und sollte man auch nicht tun.
Die Kündigung wirkt frühestens ab dem Tag an dem sie schriftlich ausgehändigt wurde. Die Kündigungsfrist beginnt am darauf folgenden Tag.
Eine Rückdatierung muss man nicht akzeptieren.
Gleich am Montag Morgen zum Arbeitsgericht und dieser Kündigung widersprechen.
Das ist KOSTENLOS und man braucht dafür auch KEINEN Anwalt.
Der Rechtspfleger wird bei der Klage behilflich sein.
Sie hat ja nur den Empfang bestätigt...damit hat sie der Kündigung nicht zugestimmt...
Das falsche Datum ist ja direkt aufgefallen..also Chef um Korrektur bitten
Da wurde deine Lebensgefährtin betrogen, d.h. ihr müsst einen großen finanziellen Verlust hinnehmen, ODER auf ein gerechtes Gericht hoffen.
Hallo
Die einzige Möglichkeit ist im Prinzip ein rechtliches vorgehen.
Es wäre eine Strafanzeige wegen Betruges möglich sowie auch eine Anfechtung der Kündigung. Die Chancen dabei stehen sehr gut, da eine unter Druck erzwungene/ manipulativ herbeigeführte Unterschrift ungültig ist.
Dementsprechend reicht ein einfaches Drohschreiben eines Anwalts vermutlich aus, mit der Bitte ein neues Schreiben mit Datum im April oder wenn er gut ist Mai anzufertigen. Die 2 Monate Gehalt die ihr zustehen sollte sie mitnehmen.