AG1 viel zu wenig ist das rechtens?

5 Antworten

Da kann aber etwas nicht stimmen !

Der ALG - 1 Anspruch berechnet ( Rahmenfrist ) sich aus dem durchschnittlichen Bruttoeinkommen der letzten 12 Monate, dass du innerhalb von 30 Monaten ( neu seit 2020, vorher waren es 24 Monate ) ab deiner Arbeitslosigkeit verdient hast.

Mit deinem einen Monat alleine hast du dir also gar keinen Anspruch erworben, weil du im Regelfall auf min.12 Monate Versicherungspflicht kommen musst.

Es kann also gar nicht sein das man nur deinen Lohn aus diesem einen Monat berücksichtigt hat und wenn ja, dann würde ich umgehend fristgerecht und schriftlich einen Widerspruch gegen diesen Bescheid einlegen.

Wenn du aber eh schon eine ALG - 2 Aufstockung bekommst, würde ein etwas höheres ALG - 1 auch nichts bringen, außer das du dann weniger oder evtl. auch gar keine Aufstockung mehr bekommen würdest.


shizuosenpai 
Beitragsersteller
 09.03.2020, 11:52

Danke für die antwort.... schade dass man nichts rechtlich dagegen unternehmen kann.. woher soll ein normaler bürger auch sowas wissen... wenn das amt auchnoch selber sagt ne is ok so kann man nix machen

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isomatte  09.03.2020, 12:09
@shizuosenpai

Es gibt im Internet einen kostenlosen ALG - 1 Rechner, den musst du dir nur suchen, dann wirst du ja selber sehen was für die Berechnung des Anspruchs von dir verlangt wird.

Soweit mir bekannt ist, ginge das mit dem letzten Einkommen nur bei Azubis, ansonsten beträgt die Rahmenfrist min.12 Monate, diese kann unter Umständen auch auf 24 Monate erweitert werden, wenn man z.B. im Jahr vor der Rahmenfrist ein höheres Einkommen hatte.

Das wäre dann der Fall, wenn man mehr als 10 % mehr verdient hätte, dies würde aber nicht automatisch gemacht, müsste man selber ansprechen und darauf bestehen, kann man ja auch aus dem Merkblatt für Arbeitslose selber entnehmen.

Denn dafür hast du unterschrieben, dass du über deine Rechte und Pflichten aufgeklärt wurdest, dazu zählt dann nicht nur die persönliche Aufklärung durch deinen SB - sondern eben auch dieses Merkblatt für Arbeitslose nach dem SGB - lll, dieses bekommt jeder der einen ALG - 1 Antrag stellt.

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Google mal nach "Sozialberatung" an deinem Wohnort, mach dort einen Termin aus und geh dort mit allen relevanten Unterlagen hin! Dort kann man dann schauen, ob das Amt falsch berechnet hat. Übrigens, wenn das ALG1 nicht ausreicht, kann man auch da ALG2 "aufstockend" beantragen!


shizuosenpai 
Beitragsersteller
 09.03.2020, 10:10

Danke dir werde mich mal erkundigen das geht ja gar nicht aufgestockt ist schon

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Bei mir würde das Jahr davor vom alten Arbeitgeber mit angerechnet ich hätte ag1 knapp 1900€ auf dem Konto und hätte 3 Monate dazwischen nichts gemacht 😅


shizuosenpai 
Beitragsersteller
 09.03.2020, 10:09

Ist ja trotzdem unfair wenn nur das angerechnet wird was man vorher gemacht hat obwohl es ja heisst die letzten 12 monate ja klar xD

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Wenn ich hier die Antworten lese, kriege ich richtig Augenkrebs.

zur allererst wird das nicht innerhalb der letzten 24 monate oder 30 mittlerweile geguckt, sondern es wird ein Bemessungsrahmen gemacht. Keine Rahmenfrist.

zum anderen, werden innerhalb der letzten 12 Monate ABGERECHNETE ENTGELTE betrachtet. Und man muss mindestens auf 150 Tage kommen. ich glaube ganz hart, dass 1 Woche da sowas von nicht sein kann.

mir fehlen Informationen.

wie lange warst du wo arbeiten?

warst du zwischenzeitlich krank über Monate hinweg oder Mutterschutz ?

wie viel hast du in den Beschäftigungen verdient brutto?

Alles Informationen die mir fehlen. Dir kann niemand die Antwort hier beantworten


shizuosenpai 
Beitragsersteller
 13.03.2020, 14:36

Ich war angestellte friseurgesellin einer vollzeitstelle mein bruttoverdienst lag bei ca. 1500 euro habe zuletzt für 2 tage bei einer leiharbeiterfirma für 2 tage gearbeitet die auf teilzeit ging und berechnet wird halt nur der letzte vertrag die dame am telefon der agentur sagte das muss so das ist rechtens die 12 monate haben damit nichts zutun es gillt nur der letzte vertrag

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