Nach Ausbildungsabbruch bis Sommer Alg1?

1 Antwort

Erst einmal wäre zu klären ob du für deinen Abbruch einen wichtigen Grund nachweisen kannst, den die Agentur für Arbeit dann auch anerkennt, denn sonst kannst du gleich zu Beginn nach § 159 SGB - lll mit einer Sperrzeit von bis zu 12 Wochen rechnen.

Sicher kannst du sagen das du weiter Schule machen möchtest, du musst aber für das ALG - 1 der Vermittlung in Arbeit in der Regel zur Verfügung stellen, also dich auch auf evtl.Stellenangebote mit Rechtsmittelbelehrung bewerben, ob es dann am Ende zu einer kurzfristigen Einstellung käme oder nicht steht dann wieder auf einem anderen Blatt.

Du musst dich halt nur bemühen und nachweisen das du bis zum Beginn deiner Schule arbeiten möchtest.