Arbeitgeber zahlt kein Geld und hat mich nicht angemeldet, was kann ich tun?

Ich habe im April für eine kleine Securityfirma gearbeitet. Nach dem ersten Arbeitstag verblieb ich mit dem Chef so, dass er mich anmeldet sobald ich Ihm sein Personalbogen ausgefüllt zugeschickt habe. Wir haben ausgemacht, dass er mich mit bis zu 165 € anmeldet, da ich zu dem Zeitpunkt ALG1 bekommen habe(Man darf bis 165€ eine kleine Tätigkeit ausüben). Noch am selbem Abend hab ich Ihm per SMS meine E-Mail Adresse geschickt, sodass er mir den Personalbogen zuschicken kann. Dies passierte aber NIE. Ich habe mir erstmal nichts dabei gedacht und trotzdem weiter für Ihn gearbeitet. Nach dem 3ten Mal hab ich ihm geschrieben, dass ich nun über die 165 € Freibetrag komme und wie wir das nun regeln. Er meinte daraufhin nur "das machen wir schon". Nach zwei weiteren Arbeitstage wurde es mir zu komisch da ich kein Geld bekommen habe. Ende Juni habe ich das letzte Mal für Ihn gearbeitet. Ich habe ihn bestimmt schon 10 x angeschrieben wann jetzt mein Geld kommt. Andauernd bekomm ich die antwort, dass etwas schiefgegangen und er es mit der Buchhaltung klären muss. Das er mich damit verarschen will ist klar. Was kann ich aber nun tun? Ein Arbeitsvertrag kommt ja auch mündlich zustande. Aber hätte ich mich vielleicht persöhnlich beim Arbeitsamt melden müssen obwohl ich noch nichtmal ein Arbeitsvertrag unterzeichnet habe?

Bitte um Hilfe.

Vielen Dank :)

Recht, Anwalt, Minijob, Arbeitsrecht, Gericht, ALG I, Arbeitsamt, Schwarzarbeit
Wiederbewilligung und Verlängerung ALG1 bei Arbeitslosigkeit nach mehreren Beschäftigungen?

Vorausgesetzt man hat einen Leistungsanspruch für ALG1 von 12 Monaten basierend auf einer vorherigen Beschäftigung von über 7 Jahren erreicht und diesen bereits während der Arbeitslosigkeit zeitweise in Anspruch genommen, aber nicht vollkommen ausgeschöpft. Soweit ich weiß bleibt der Grundanspruch für 4 Jahre bestehen sofern der Leistungsanspruch noch nicht vollständig aufgebraucht wurde und auch dass die bewilligte Leistungshöhe sich nicht verringern darf sofern zwischenzeitliche Beschäftigungen geringer vergütet wurden, als die der ursprünglichen Berechnungsgrundlage.

Ist das soweit erstmal korrekt?

Sofern man nun trotz ursprünglichem Leistungsanspruch in den letzten 2 Jahren aber trotzdem auch mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt war, hat man doch nun eigentlich die Anwartschaftszeit erfüllt und einen Leistungsanspruch von 6 Monaten erarbeitet. 

Wird dieser "neu" erworbene Leistungsanspruch dann zu den noch nicht vollständig in Anspruch genommenen Monaten dazu addiert?  

Macht es einen Unterschied ob die 12 Monate aus nur einer Beschäftigung oder aus mehreren mit Unterbrechung bestehen. Und dass man in diesen Unterbrechungen ALG1 bezogen hat?

Um es mit Zahlen beispielhaft zu erklären.

7 Jahre durchgehend beschäftigt und 12 Monate Leistungsanspruch auf ALG1 bewilligt bekommen

Davon innerhalb von 2 Jahren nach 1. Arbeitslosigkeit insgesamt 8 Monate ALG1 bezogen und somit noch einen Restanspruch von 4 Monaten offen.

In diesen 2 Jahren aber auch mehrere Beschäftigungsverhältnisse ausgeübt, welche in Summe über 12 Monate ergeben und zwischenzeitlich durch ALG1 Bezug unterbrochen waren.

Wird bei erneuter Arbeitslosigkeit nun lediglich der Restanspruch von 4 Monaten berücksichtigt oder werden hierzu nun auch die 6 Monate aus dem neuen Anspruch hinzugezogen? Oder verfallen die 4 Monate Restanspruch und es werden lediglich die neu erworbenen 6 Monate bewilligt?

Arbeitslosengeld, Recht, ALG I, Arbeitslosigkeit, leistungsanspruch, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
Arbeitslosengeld 1 nach Weiterbildung (zum staatlich geprüften Techniker KälteKlimasytemtechnik)?

Hallo zusammen ,Unzwar habe ich vor ca. 1 Monat meine Weiterbildung zum staatlich geprüften Techniker Fachrichtung Kälte und Klimasytemtechnik mit Erfolg bestanden und davor habe ich als KälteKlimamechantroniker ca. 7 Jahre gearbeitet und auch wie jeder andere Arbeitnehmer meine Sozialabgaben geleistet.Die Weiterbildung (Technikerschule) ging 2 Jahre Vollzeit und das Arbeitsverhältnis davor habe ich natürlich selbst kündigen müssen , der Übergang vom Arbeitsverhältnis in die Weiterbildung ging nahtlos über .Im Jahre 2013 , sprich vom 01.06.2013-02.06.2013 war ich 1nen Tag zwischendurch arbeitslos gemeldet sonst habe ich durchgehend gearbeitet .Nun habe ich mich natürlich nach der Technikerschule vorzeitig arbeitslos gemeldet (innerhalb der Schulzeit) und einen Antrag für ALG 1 gestellt , was auch ein riesiges Hin und Her war vom Arbeitsamt weil ihrerseits sie es nicht auf die Reihe bekommen haben was die nun von mir alles haben wollten.Ok gut , nach langen warten und Terminen war mein Antrag vollständig und habe nun einen schönen Brief von der Leistungsstelle erhalten , unzwar wurde mein Antrag abgelehnt mit der Begründung das ich in den letzten 2 Jahren vor dem 28.06.2017 weniger als 12 Monate versicherungspflichtig gewesen bin und habe somit die Anwartschaftszeit nicht erfüllt ( § 142 und §143 SGB3 ) , ja ok aber in dieser Zeit habe ich meine schulische Weiterbildung vollzogen ??Nun meine Frage in die Runde ob jemand auch solch negative Erfahrungen mit dem Arbeitsamt gemacht hat und ob jemand weiß wie man da vorgehen kann ??Ganz im Ernst , ich finde das schon eine riesige Verarschung Leuten gegenüber die jahrelang in dieses System einzahlen und Leuten die sich in der heutigen Zeit versuchen durch eine Weiterbildung aufzusteigen ( Ich habe meine Weiterbildung privat finanziert !) in einer Übergangszeit die Hilfe zu verwehren.über eure Hilfe und antworten bin ich euch dankbar !der Luki

ALG I, Weiterbildung
Die Bundesagentur behaltet mein ALG 1 für 4 Monaten, Begründung: vorläufiger Erstattungsanspruch eines Leistungsträgers, was kann ich machen?

Ich lebe in einer Bedarfsgemeinschaft mit meiner Freundin, sie hat ein 450 Euro Job, und für ihre Krankenversicherung bekommt sie ein Zuschuss vom Jobcenter. Monatlich 100 Euro zahlen wir zurück zum Jobcenter, weil sie unsere Leistungen falsch ausgerechnet haben im letzten Jahr. Mein Arbeitsvertrag ist nach 2 Jahren abgelaufen, es wurde nicht verlängert. Ich habe mich am 01.06. arbeitslos gemeldet, alle Papiere waren in Ordnung. Dann habe ich einen Brief von der Bundesagentur bekommen, das Bewilligungsbescheid dass ich monatlich auf 807 Euro ALG 1 Anspruch habe, aber von 01.06. bis 30.09. will die Agentur die Leistung einbehalten wegen einem vorläufiger Erstattungsanspruch eines Leistungsträgers. Sie haben diesen Brief zum Jobcenter geschickt. Heute habe ich einen Brief vom Jobcenter bekommen, das wir mit meiner Freundin Anspruch auf 250 Euro ALG 2 haben, und hier haben sie auch monatlich mit diesem 807 Euro ALG 1 gerechnet. Ich war bei der Bundesagentur, und die Frau hat gesagt, dass sie die Leistungen einbehalten müssen, und ich muss mein Problem mit dem Jobcenter klären. Ich verstehe diese ganze Geschichte langsam überhaupt nicht, könnte mir das jemand erklären? Ich habe echt Angst, dass ich die Miete nicht bezahlen kann usw. Hat jemand eine Idee? Danke schön!

Sozialrecht, ALG I, ALG II, Bundesagentur für Arbeit, Hartz IV, Jobcenter
Jobwechsel, habe nach mündlicher Zusage die Stelle doch nicht bekommen und jetzt eine Sperrzeit beim Arbeitsamt?

Moin zusammen,ist hier jemand der sich mit dem Arbeitsamt und ALG1 besser auskennt?Mein Problem: Habe meine Stelle bei einer Zeitarbeitsfirma gekündigt, nachdem ich eine mündliche Zusage in einem anderen Unternehmen bekommen hatte. Hatte vom Chef einen unterschriebenen Personalfragebogen wo das Gehalt, Arbeitszeit und Urlaubstage eingetragen waren. Laut seiner Aussage zählt das mit seiner Unterschrift schon wie ein gültiger Vertrag, damit ich auf der sicheren Seite bin wenn ich meine alte stelle kündige. Habe dann, 2 Tage bevor ich meinen ersten Arbeitstag haben sollte, einen Anruf von meinem neuen Chef bekommen mit der Aussage das es Probleme gibt und er mich wahrscheinlich doch nicht einstellen kann. Habe dan für den nächsten Tag einen Termin vereinbart um die Probleme vielleicht aus der Welt zu schaffen.War leider nicht erfolgreich und ich habe die Stelle nicht bekommen.Natürlich sofort arbeitslos gemeldet habe jetzt allerdings erstmal eine Sperrzeit von 3Monaten bekommen. Grund dafür: Ich habe angeblich keine Begründung für meine Kündigung genannt. Habe ich im Online-Antrag ausgefüllt wurde aber anscheinend nicht gespeichert. Habe mittlerweile einen Widerspruch eingelegt und habe vor einigen Tagen Antwort darauf bekommen.Soll von dem Arbeitgeber was schriftliches besorgen was meine Aussage belegt. Das einzige was ich schriftlich hatte war der Personalfragebogen. Den hab ich aber einige tage vor der Absage bei dem Unternehmen vollständig ausgefüllt abgegeben. Habe den Chef heute angerufen und gebeten mir da was Schriftliches zu geben was er abgelehnt hat.Jemand ne Idee was ich machen kann?

ALG I, Arbeitsamt, Ausbildung und Studium
Kann ich Arbeitslosengeld beantragen trotz Krankschreibung/Krankengeld?

Guten Abend,

Ich habe folgendes Problem, Ich bin nun seit 8 Monaten krank geschrieben und beziehe Krankengeld. Seit 2 Monaten spreche ich mit meiner Psychologin , dass sie mich bitte nicht mehr krankschreiben möge... (sie tut es aber trotzdem) da ich gern wieder eine Arbeit aufnehmen möchte bzw auch kein Krankengeld mehr beziehen möchte. Kurz: Ich möchte wieder Arbeit aufnehmen und für meinen Lebensunterhalt sorgen!

Ich sprach daraufhin mit meiner Krankenkasse, dass ich kein Krankengeld mehr beziehen und eine Arbeit aufnehmen möchte.. diese sagten mir, dass ich mich erst einmal Arbeitssuchen melden müsse bzw Arbeitslosengeld beantragen müsste und das ich bei diesem Antrag meine Krankschreibung verschweigen soll..

Nun meine Frage. Ich würde gern bald eine Arbeit aufnehmen, habe auch schon etwas in Aussicht..trotzdem müsste ich mich aber Arbeitssuchend melden bzw Arbeitslosengeld beantragen um einen nahtlosen Übergang zu schaffen bzw den Monat überbrücken zu können, bis ich meinen Job antreten könnte. Kann ich einfach die Krankschreibung verschweigen? oder hat das rechtliche Konsequenzen?

Ich verstehe nicht wieso die Krankenkasse bzw die Ärztin es mir so schwer machen eine Arbeit aufzunehmen da die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit doch eigentlich das Ziel der Krankschreibung/ Behandlung sein sollte

Arbeitslosengeld, ALG I, ARGE, Krankengeld, Krankenkasse
HILFE MITTELLOS -Wie ist mein Anspruch auf ALG1 nach Therapie?

Moin Moin,

Ich habe einen mittelschweren Disput mit den Ämtern. Es sieht wie folgt aus: Ich war vom 01.01.2013 bis zum 01.09.2016 versicherungspflichtig Angestellt. Bin aber vom 18.01.2016 bis 18.07.2016 auf Langzeittherapie gegangen (Alles mit der Rentenversicherung und Krankenkasse abgesprochen). Im Anschluss war ich noch bis zum 24.09.2016 in einer Übergangseinrichtung. Das Arbeitsverhältnis wurde (im Einklang mit meinen Therapeuten und zu Gunsten meiner Gesundheit) zum 01.09.16 aufgehoben. Da ich in der Übergangseinrichtung ein Praktikum (unentgeldlich) machen sollte (aus therapeutischen Gründen waren dies im Konzept vorgesehen) hatte ich schon zu dieser Zeit Probleme mit den Ämtern um überhaupt Geld zu erhalten, da Jobcenter und ARGE sich die Zuständigkeit hin und her geschoben haben. Letztendlich einigte man sich darauf, dass ich ALG2 bekommen würde, da ich ja ein Praktikum machen würde und damit nicht Arbeitssuchend wäre aber mein Anspruch nicht erlöschen würde. Nun ist das Praktikum zu Ende und seit Mitte letzten Monats schieben sich die Ämter die Verantwortung hin und her.

Anfang des Monats hatte ich dann ein Schreiben des Jobcenters erhalten, dass ich Einkommen erhalten würde und sie damit die Leistungen einstellen würden. Zu diesem Zeitpunkt musste ich mich schon mittellos melden beim Jobcenter um Geld zu erhalten. Die sagten mir, sie würden diese Leistung der ARGE in Rechnung stellen, da ich ja ab Ende des Monats ALG1 erhalten würde.

Jetzt hab ich den Ablehnungsbescheid von der ARGE erhaltenen und bin Ratlos.

MfG. Ev1lG

Therapie, Recht, ALG I, ALG II, Übergangsgeld, mittellos
Sperrzeit 12 Wochen wegen Arbeitsaufgabe zur Pflege Familienangehöriger?

Hallo, wie in meinen anderen Fragen schon beschrieben pflege ich meine Mutter daheim und hatte dafür meine alte Arbeit in gegenseitigem Einverständnis mit dem Arbeitgeber zum Ende ihrer Reha Maßnahme per Aufhebungsvertrag gekündigt (am 04.03. zum 18.03.). Nach mehrwöchigem Kampf und ständigem Verschieben der Zuständigkeit in der Agentur wurde mein Antrag auf ALG1 angenommen, nur kam daraufhin ein Schreiben das bei mir eine 12-Wöchige Sperrzeit eintritt weil ich mich angeblich nicht rechtzeitig gemeldet hätte. Ich konnte Nachweisen das dem nicht so ist, dachte es ist in Ordnung, war mir sicher das Schreiben was daraufhin ankam wäre der Leistungsbescheid... Nein, es war die Mitteilung das mir 12 Wochen Sperrzeit aufgebrummt wurden - nicht wegen verspäteter Meldung sondern plötzlich wegen Arbeitsaufgabe ohne wichtigen Grund. Das ganze laut dem Paragraphen:

§ 159 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB III

Nach etwas Suche im Internet hab ich rausgefunden das es genau für meinen Fall eine ziemlich klare Definition gibt (könnte mir in den Ar*** beißen das ich die Seite nicht wiederfinde wegen des Gesetzbuches). Dort steht im Bezug auf Sperrzeit ohne wichtigen Grund folgendes:

**Wird ein Beschäftigungsverhältnis durch den Arbeitnehmer wegen Pflege nach § 3 Abs. 1 S. 1 PflegeZG (in Kraft ab1.7.2008) einvernehmlich mit dem Arbeitgeber beendet, liegt ein wichtiger Grund für die Arbeitsaufgabe vor. Der Nachweis kann durch Vorlage der schriftlichen Vereinbarung mit dem Arbeitgeber geführt werden. Für den Fall, dass eine Rückfrage beim Arbeitgeber erforderlich wird, wird ein Bk-Text zur Verfügung gestellt. - DA 9.1.1 Nr. 18 Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz - PflegeZG) § 3 Pflegezeit und sonstige Freistellungen

(1) Beschäftigte sind von der Arbeitsleistung vollständig oder teilweise freizustellen, wenn sie einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen (Pflegezeit). Der Anspruch nach Satz 1 besteht nicht gegenüber Arbeitgebern mit in der Regel 15 oder weniger Beschäftigten**

Das hab ich in meinen Widerspruch gepackt - die Sachbearbeiterin kann aber keinen bedeutsamen Grund erkennen und schaltet auf Stur.

Les ich diese Definition eines wichtigen Grundes vlt. wirklich falsch, steh ich auf dem Schlauch? Lohnt es sich nochmal Widerspruch einzulegen bzw. sollte ich gleich vor Gericht gehen? Kann mir wer sagen aus welchem Gesetzbuch oder was auch immer diese Definition stammt. Bzw. was soll ich jetzt am besten machen? Ach ja, falls ich im Recht bin - gibt es irgendwo Teer und Federn im Angebot?

Pflege, Arbeitsrecht, pflegestufe, Agentur für Arbeit, ALG I, Sperrzeit
Ist die Forderung der Arbeitsagentur nach sechs Bewerbungen pro Woche rechtmäßig, obwohl nur zwei in der Eingliederungsverinbarung festgehalten sind?

Ich habe mich gestern arbeitssuchend gemeldet und Antrag auf ALG1 gestellt. Laut Eingliederungsvereinbarung muß ich mindestens zwei Bewerbungen pro Woche versenden. Nun erhalte ich bereits am ersten Tag vier Jobangebote (Vermittlungsvorschläge), welche mit einer Rechtsfolgebelehrung versehen und somit verpflichtend sind.

Auf Rückfrage beim Berater erklärt er mir schriftlich, daß ich neben zwei eigeninitiativen Bewerbungen aus der Eingliederungsvereinbarung, auch diese vier weiteren Angebote wahrnehmen muß, um meiner Mitwirkungspflicht nachzukommen. Ich soll nun also sechs Bewerbungen in einer Woche versenden, vier davon innerhalb von drei Tagen. Online lese ich dagegen, daß nur zwei Bewerbungen pro Woche (entspr. der Eingliederungsvereinbarung) verpflichtend seien.

Versucht der Berater nun, unrechtmäßig Druck auf mich auszuüben, oder ist das zumutbar?

Ich möchte klar stellen, daß ich deutlich mehr als zwei Bewerbungen pro Woche versenden will, dies jedoch auf Angebote, die ich selber am Markt raussuche und für geeignet halte. Die Agentur versucht stattdessen, mich auf die Schnelle beim nächstbesten Dienstleister / Zeitarbeitsfirma unterzubringen. Dem möchte ich eigeninitiativ zuvorkommen, nur lassen mir sechs Bewerbungen pro Woche nicht viel Gelegenheit dazu.

Kann mir jemand sagen, wie die Rechtslage tatsächlich aussieht?

Vielen Dank für Eure Unterstützung!

ALG I, ALG II, Eingliederungsvereinbarung, Jobbörse, Vermittlungsvorschläge
Sperre wegen Krankheit alg 1?

Hallo ihr lieben :) Habe von einer Zeitarbeit Firma 1 Tag gearbeitet....leider war ich zu dem Zeitpunkt Krank der arbeits Eintritt hätte eigentlich auch 1 Woche später statt gefunden und die haben mich früher angerufen -.-da es mir leider durch die ganzen Medikamente und meinen 400 km Umzug der ja noch dazu kam nicht besser ging bin ich zum Arzt und war 10 Tage krank geschrieben....Das blöde ist noch das ich für den Tag keine Krankmeldung hatte weil kein Arzt mich auf nehmen konnte habe Termin erst 3 Tage später bekommen also war 1 Tag unentschuldigt...:( nach dem ich bei der Zeitarbeit Firma anrief meinte sie nur Kündigung wurde weg geschickt per Einschreiben die nach 7 Tagen noch immer nicht da war auch bei der Post war nichts die sendeverfolgungs Nummer hatten die aber auch nicht...Sehr komisch ging auf jedenfall immer recht dreist weiter bin zum Arbeitsamt hab denen natürlich alles gesagt und den Antrag auf Alg1 gestellt....Das war am 15.04....habe von meinen damaligen Arbeitgebern ca 1 woche später alles per Post zurück erhalten.. Und was ist das von der Zeitarbeitsfirma kam erst letzte Woche -.- hab da um die gute 100 mal angerufen war dort und mir wurde Hausverbot erteilt...naja wie gesagt letzten Woche kam dann der Hammer in der Arbeitsbescheinigung steht...Kündigung durch selbstverschuld JAAA ▪.▪ jetzt droht mir bestimmt die Sperre oder wie :( ich weiß gar nicht was ich noch tun soll....kennt sich da jemand aus? Danke im voraus

Arbeit, Beruf, Arbeitslosengeld, ALG I, Zeitarbeit
Interessante Frage: Wie oft kann man sich bei der Arbeitsagentur anmelden und wieder abmelden?

Folgende Problemstellung: ich bin 53 Jahre, werde demnächst arbeitslos und muss jetzt unbedingt meine Eltern betreuen, Vater pflegebedürftig 13 Std in der Woche ( Pflegestufe 1 ), man kann ihn aber wegen Demenz überhaupt nicht allein lassen (er läuft weg und findet nicht zurück usw.), er ist sehr störrisch und rastet aus bei fremden Menschen in der Wohnung (d.h. kein Pflegedienst möglich), Mutter Rückenleiden und jetzt komplizierter Beinbruch der nicht zusammenwächst, sie ist total fertig und kann nicht mehr, ich hab Angst, das sie sich was antut, Pflegeheim darf ich überhaupt nicht ansprechen,

ich war 20 Jahren bei einer Firma beschäftigt (= 15 Monate ALG1), ich hab gelesen, wenn ich nur Teilzeit arbeiten will, wird mein ALG entsprechend gekürzt, weil ich nicht voll vermittelbar bin.

jetzt mein Plan: Ich habe mich bei der Arbeitsagentur (AA) fristgerecht arbeitssuchend gemeldet und werde mich fristgerecht arbeitslos melden, um eine Sperre zu vermeiden. Dann werde ich mich nach einer Woche wieder abmelden ( mein ALG1-Anspruch bleibt 4 Jahre lang bestehen ). Im nächsten Monat werde ich mich wieder nur für eine Woche anmelden und das die ganzen 4 Jahre lang jeden Monat eine Woche. Das hat den Zweck irgendwelche sinnlosen Weiterbildungsmaßnahmen oder schlechbezahlte Zeitarbeitsjobs zu vermeiden. Dann von Ersparnissen und Pflegegeld leben bis zur Rente oder wieder zu arbeiten, wenn mein Vater sterben sollte. Krankenversicherung als Familienversicherung über meinen Mann.

Fragen: 1. ist das so möglich?

  1. oder wäre es auch denkbar, gleich bei der ersten Arbeitslosmeldung mit meinem Vermittler eine Festlegung zu treffen, in der ich in diesen 4 Jahren jeweils nur eine Woche im Monat angemeldet bin ( ich habe Anspruch auf 15 Monate ALG1 )

  2. welche Fallstricke könnte es noch geben oder worauf muss ich achten? z.B.Krankschreibung während einer Abmeldung oder anderes?

VIELEN DANK schon mal für Eure Hilfe

Und für alle die hier wieder Schmarotzerin oder ähnliches schreien, bitte nicht antworten. Ich habe seit über 30 Jahren in diese so genannte „Versicherung“ eingezahlt und werde dieses Geld nicht herausbekommen, habe also meinen Teil zur Solidargemeinschaft beigetragen (mal abgesehen von meinen gezahlten Steuern). Also bitte wirklich nur zum Thema, das interessiert sicher viele in ähnlich schwierigen Lagen.

ALG, ALG I

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