Bekannten droht eine 3 monatige Sperre für ALG 1 obwohl mehrjährige Arbeitszeit und Kündigung aufgrund von Personalabbau - was tun?

4 Antworten

Steht das denn schon fest oder wird durch Anhörung erst einmal geprüft ?

Wenn er keine Schuld an der Kündigung hatte und diese auch ordnungsgemäß erfolgt ist, also z.B. aus betrieblichen Gründen wie Personalabbau, dann wüsste ich nicht aus welchem Grund dann eine Sperrzeit von 12 Wochen verhängt werden sollte.

Ich würde im Fall der Fälle erst einmal fristgerecht einen schriftlichen Widerspruch einlegen und notfalls vor dem Sozialgericht kostenlos klagen.


Shogolade 
Beitragsersteller
 21.11.2019, 19:31

Danke für die Option, ich muss zugeben, dass die Informationen, die mir "zugespielt" wurden, spärlich sind. Du hast mir aber auf jeden Fall wichtige Hinweise gegeben (z.B. Anhörung, schriftl. WIderspruch, kostenlose Klage als Option)

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Kommt drauf an was der Arbeitgeber dem Amt gemeldet hat. Die Person hat ja einen Bescheid bekommen, in dem drin steht wie viel Gehalt er im letzten Jahr bekommen hat und in dem Schreiben steh auf Seite 2 oder so ob die Kündigung durch den AN verschuldet war. Wenn das angehakt ist, dann gibt es auch eine Sperre wenn der AG kündigt.

Oder hat die Person einen Aufgehebungsvertrag unterzeichnet? Dann gibts auch ne Sperre, aber normal keine 3 Monate.

Oder hat er sich zu spät arbeitssuchend gemeldet? Das muss man machen sobald man Kenntnis von der bevorstehenden Arbeitslosigkeit hat.

https://www.ahs-kanzlei.de/2016/03/sperrzeit-arbeitslosengeld/

Eine Sperrzeit kann auch eintreten, wenn der Arbeitnehmer offensichtlich unwirksam gekündigt wurde und hiergegen keine Kündigungsschutzklage erhebt.

Bei einer offensichtlich unwirksamen Kündigung, beispielsweise ohne Einhaltung einer vorgeschriebenen gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfrist sowie einer offensichtlich sozial ungerechtfertigten Kündigung, prüft die Agentur für Arbeit, warum der Arbeitnehmer hiergegen nicht arbeitsrechtlich vorgegangen ist.

Allerdings berechtigt nicht jede bloße Hinnahme einer unwirksamen Kündigung zu einer Sperrzeit. Das Bundessozialgericht sieht in der bloßen Hinnahme nämlich häufig kein aktives Mitwirken an der Arbeitslosigkeit.

möglicherweise hat der Bekannte sich viel zu spät beim Job center gemeldet. Sowas kann Sperre bedeuten.

Das Job Center hat sicher eine Begründung dazu gegeben.


isomatte  22.11.2019, 08:15

Da gibt es aber auf keinen Fall eine Sperrzeit von 12 Wochen, siehe die Regelungen für Sperrzeiten im ALG - 1 nach § 159 SGB - lll, diese würde dann bei 1 Woche liegen.

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