ALG1 - Nebenjob - Fahrtkosten?
Hallo zusammen,
ich beziehe ALG 1 und habe einen Minijob. Mein Fahrweg zur Arbeit beträgt 6 km.
Wird die Einfache- oder die Hin- und Rückfahrt bei den Werbungskosten berechnet?
Also 6 km oder 12?
Danke :)
2 Antworten
Hin- und Rückweg gibt es nur bei den Dienstfahrten! Für den Weg zur Arbeit und zurück gilt immer nur die einfache Strecke - spielt bei dir aber eh' keine Rolle, da sich die Enfternungskilometer erst ab 15 km auswirken: 15km x 220 Arbeitstage im Kalenderjahr x 0,30€/km = 990€ und 1000€ Werbungskostenpauschale gibt es ohnehin - ausser dein Minijob-Arbeitgeber entrichtet die 2% Pauschalsteuer für dich, dann kannst du sowie keine Werbungskosten geltend machen...
Gut zu wissen
Die einheitliche Pauschsteuer von zwei Prozent stellt die endgültige Besteuerung des Arbeitslohns dar und wird bei der Einkommensteuerveranlagung des Minijobbers nicht berücksichtigt. Dieser kann daher keine Aufwendungen als Werbungskosten abziehen, die bei dem pauschalversteuerten Minijob anfallen.
Gruß siola55
Bei Fahrten mit einem eigenen Fahrzeug ist immer die " einfache Entfernung " zwischen Wohnung und Arbeitsort mit der Kilometerpauschale zu multiplizieren , bzw. anzugeben .
Bei Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist der tatsächliche Ticket-Preis anzugeben , und die Tickets sind zum Nachweis entsprechend vorzulegen .
Gilt nur, falls auf "Lohnsteuerkarte" der Minijob ausgeübt wird! Bei Entrichtung der 2% Pauschalsteuer durch den Minijob-AG sind leider keine Werbungskosten möglich für den Minijob: Gut zu wissen
Die einheitliche Pauschsteuer von zwei Prozent stellt die endgültige Besteuerung des Arbeitslohns dar und wird bei der Einkommensteuerveranlagung des Minijobbers nicht berücksichtigt. Dieser kann daher keine Aufwendungen als Werbungskosten abziehen, die bei dem pauschalversteuerten Minijob anfallen.