Muss ich den alten Vermieter meine Adresse geben &‘ bekommt er Auskunft beim EMA wo ich wohne??

Liebe Community

Es handelt sich um folgendes:

Ich bin im September 2020 aus einer Wohnung ausgezogen, (eingezogen im Juni 2019) da die Allgemeine Wasser &‘ Stromversorgung von den Stadtwerken eingestellt wurde.

Darauf hin habe ich fristlos gekündigt.
Nun Wohne ich seid September 2020 in einer anderen Wohnung, plötzlich am 24.12.2020 rief mich mein Arbeitgeber an, und sagte mir das sich mein alter Vermieter bei ihm gemeldet hat und ihm erzählt hätte, das er weder Kaution noch Miete für die anderen Monate erhalten habe.

Es beläuft sich somit auf 9,500€.
Da der Vermieter in dem Mietvertrag keine Kontoverbindung reingebracht hatte, beschlossen wir monatlich die Miete bar zu zahlen.

Das tat ich auch &‘ er war jeden Monat zum 05. an meiner Haustüre.

Mein Freund und seine Mutter waren jedes Mal dabei als die Miete gezahlt wurde, auf Nachfrage ob ich eine Quittung bekäme für meine Unterlagen sagte er „Sie brauchen keine Quittung, das wird so eingetragen“

Im August 2019 kam plötzlich der Nachbar zu mir, und sagte er möchte jeden Monat Putzgeld haben 20€ darauf hin habe ich ihm es gegeben und auch keine Quittung bekommen da er das nicht Offizell machen würde, ich habe ihn mehrfach darauf hingewiesen das im Mietvertrag auf Seite 8 steht „das jeder Mieter sein Abteil selbst wischt“ darauf hin hatte er mir weiterhin 20€ angeknüpft.

Somit war die Miete nicht mehr 550,00€ sondern 570,00€ warm.
( Spielt ja keine Rolle grade)

Nun ruft der ehemalige Vermieter meine Familie und Bekannte über Soziale Netzwerke an &‘ fragt wo ich stecke da er noch 9,500€ angeblich von mir bekomme.

Ein Nachteil das weis ich selbst das ich keine Quittungen habe für die Zahlungen der Miete und Kaution. Aber dennoch waren jeden Monat zu meinem Schutz 2 Zeugen dabei, die das gesehen haben.

Nun ist meine Frage aber darf er das denn einfach? Bekannte und Freunde und Familie aus sozialen Netzwerken anrufen und nach Auskunft fragen und darf das EMA ihm Auskunft geben wo ich wohne?

und wie kann ich weiter vorgehen?

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DHL/Post Paket "zugestellt an (Orig.)", aber anderer Name dahinter?

Hallo, ich habe eine Frage.

Und zwar habe ich vor ein paar Tagen ein sehr wichtiges Paket verschickt.

Dieses war adressiert an meine Ex, mit der ich keinen Kontakt mehr habe. Das Paket war bestimmt für meine kleine 5 jährige Tochter, die bei meiner Ex lebt. Darin waren Geburtstagsgeschenke. Da ich momentan leider auch keinen Kontakt zu meiner Tochter habe, ich ihren Geburtstags aber nicht einfach ignorieren kann, habe ich dieses Paket mit den Geschenken verschickt.

So, nun bin ich ziemlich verwirrt. Denn laut DHL Sendungsverfolgung wurde das Paket heute "zugestellt an (Orig.)", was ja eigentlich bedeuten würde, dass auch die Person es angenommen hat, welche als Empfänger/in auf dem Paketschein angegeben war, in dem Falle also meine Ex.

Allerdings stand hinter dem Vermerk "zugestellt an (Orig.)" noch ein anderer Name, nämlich der von der Schwester meiner Ex. Aber mein letzter Stand war, dass meine Ex und ihre Schwester schon seit Ewigkeiten nichts mehr miteinander zu tun haben, deswegen bin ich jetzt ziemlich verwirrt.

Ein Anruf bei DHL konnte mir auch nicht weiterhelfen. Dort sagte man mir nur, dass die Schwester meiner Ex das Paket angenommen haben muss. Aber das ist so gut wie ausgeschlossen, da die beiden nichts mehr miteinander zu tun haben.

Wie kann ich nun sichergehen, dass meine Ex das Paket auch wirklich bekommen hat?! Zu ihr selbst habe ich ja auch keinen Kontakt mehr, weshalb ich sie nicht fragen kann/werde.

Ist es rein theoretisch möglich, dass sich meine Ex gegenüber dem DHL Boten als ihre Schwester ausgegeben hat? Wird sowas nicht vor Ort geprüft?

Würde mich über Antworten freuen.

LG
Mirko

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Adresse auf Briefumschlag ins Ausland - mit oder ohne Ländernamen?

Hallo an Alle,

ich weiß, die Frage klingt recht merkwürdig, aber ich habe jetzt zwei verschiedene Aussagen und ich weiß nicht, welche von beiden richtig ist.

Kurz der Sachverhalt:
Ich habe einer Brieffreundin in der Schweiz einen Brief geschrieben und unter der Adresse das Wort "Schweiz" geschrieben.
Dann bin ich damit zur Post (also zur richtigen, nicht ein Postshop im Laden), weil ich dafür eine Briefmarke kaufen wollte.
Die Dame am Schalter erklärte mir, dass ich in Zukunft bitte nicht den Ländernamen drunterschreiben soll, da ansonsten das Lesegerät das Wort falsch interpretiert und somit der Brief aussortiert wird.

Okay, weiß ich Bescheid. Lass ich in Zukunft bleiben.

Dann hatte ich wieder einen Brief an die Brieffreundin fertig und bat einen Kollegen, der zufällig an dem Tag zur Post musste, den mitzunehmen und dafür eine Briefmarke zu kaufen.
Als er wiederkam, sollte er mir ausrichten, ich möchte doch bitte unter der Adresse in Zukunft den Ländernamen schreiben, ansonsten würde das Lesegerät die Adresse falsch interpretieren und der Brief ganz woanders landen.

Äh ...

Ja, was denn jetzt?
Muss jetzt der Ländername da stehen oder darf er nicht?
Und wenn er da stehen muss, muss ich dann "Schweiz" schreiben oder - weil ja vor der Postleitzahl ein CH steht - soll dann "Conförderation Helvetia" stehen?

Für die Antworten bedanke ich mich im Voraus
GLG

Tichuspieler

Brief, Ausland, Post, Adresse

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