Ich soll meine Tasche neben der Kasse abstellen aber Haftung wird nicht übernommen?

Soo wir haben hier in meinem Ort einen Edeka, die wollen nicht dass wir Taschen und Rucksäcke mit in den Laden nehmen. Wenn man es doch tut wird Taschenkontrolle verlangt und man bekommt entnervt gesagt man soll die Tasche ablegen und nicht mit in den Laden nehmen.

Soo meist sag ich bescheid und frage (eigentlich rhetorische höflichkeits Frage) ob ich die Sachen dort abstellen kann. Auch aus dem Grund dass ich weiß dass die Person es mit bekommt und gegebenenfalls ein Auge darauf hat.

Heute hatte ich eine Diskussion mit einem Mitarbeiter, ich habe wieder "gefragt" ob ich die Sachen dort abstellen kann.

Darauf hin ja, aber wir haften für nichts Wenn was weg kommt.

Ich ok ich dachte es wäre Vorschrift die Sachen da abzustellen weil man die nicht mit rein tun kann.

Er so das stimmt weil wir nicht die Taschen kontrollieren wollen und man theoretisch im Netto (direkt daneben) Sachen kaufen könnte die es hier auch gibt auch mit Kassenzettel könnte es sein dass die geklaut sind.

Und ich ok die Logik versteh ich nicht, ich soll meine Tasche abstellen wegen Diebstahl (kann ich voll und ganz verstehen) aber wenns geklaut wird bin ich selber schuld.

Daraufhin hat er nur das wiederholt was er schon gesagt hatte und auch ein zweiter Mitarbeiter bestätigte das bereits gesagte.

Achja einer der beiden meinte, man könnte ja auch den einen Einkauf nach Hause bringen um dann mit leeren Taschen wieder zu kommen xD (Really?!)

Ich kenne mich leider mit den gesetzlichen Grundlagen nicht aus, und wie es mit dem Hausrecht aussieht.

Können die einen echt verbieten Taschen mit rein zu nehmen und sagen man solle sie dort abstellen aber keine Haftung geben? Müsste es in so einem Fall nicht wenigstens Schließfächer oder so geben?

Und nur zur Klarstellung, ich bin keiner der gegen Taschenkontrolle ist, sollen sie doch reingucken hab nix zu verbergen, und auf abstellen bei der Kasse hab ich auch nix aber dann sollte es wenigstens eine Gewähr geben dass nix wegkommt.

Aber die Taschnkontrolle wollen sie nicht durchführen weil das ein zu großer Aufwand für sie darstellt.

Also, wie sieht die Grundlage aus? Muss ich mich drauf einstellen dort entweder auf eigene Verantwortung Taschen abstellen zu MÜSSEN oder nicht mehr dort einkaufen zu können oder gibt es irgendeine Grundlage wo ich das nächste mal mit kontern könnte?

Oder ist es hoffnungslos da sie das Hausrecht haben und mir auch einfach den Zugang verweigern können wenn ich nicht nach Ihren Regeln spiele?

Vielen Dank fürs lesen, sorry ist etwas lang geworden.

Ich freue mich auf eure Antworten

LG Evangeline

regeln, absicherung, Diebstahl, EDEKA, Geschäft, klauen, Vorschriften, taschenkontrolle
Motorradbekleidung Protektor Zuschneiden - Konsequenz?

Guten Abend zusammen,

ich hab eine vlllt etwas rechtliche Frage und würde mal gerne wissen wie man das hier sieht.

Folgende Situation : Kunde im laden hat 0815 Jacke gekauft für die er einen Rückenprotektor möchte, er fährt die Jacke seit mehreren Monaten OHNE einen Protektor. Es gibt aber keinen passenden für diese Jacke, weder bei uns, noch anderen Händlern in der Gegend. Auch im Netz sind keine passenden zu finden.

Ich habe dem Kunden dann 2 Möglichkeiten geboten: Erste ist, sich an den Hersteller direkt zu wenden, die 2te, sich einen lvl 1,2,3, Schaumstoffprotektor zu nehmen und diesen per Schablone aus der Jacke zuzuschneiden.

Ein Kollege fing dann an rumzujapsen von wegen, das könne man keinem Sagen, Protektor verliert Zulassung usw. Zum einen gibt es außer der Helmpflicht in D keine Verpflichtung für Bekleidung, man trägt also alles aus eigener Initiative zum Schutz, zum anderen denk ich mir, bevor der Kunde weiter OHNE diesen Schutz rum fährt, soll er wenigstens das machen. Zumal das Zuschneiden eine gängige Lösung ist die man fast in allen Foren findet.

Frage nun, kann ich als Fachverkäufer diese unkonventionelle Lösung anbieten bzw den Tip überhaupt geben? Wie gesagt, bevor der Kunde sich noch aufm Parkplatz auf die Kauleiste legt ist es doch Sinnvoller wenn er wenigstens irgendwas hat.

Versicherungstechnisch zahlt die Unfallversicherung eh weniger bis gar nicht wegen Fahrlässigkeit.

Jemand Erfahrungswerte oder Ratschläge?

Motorrad, Kleidung, Recht, Schutz, Bike, Projektor, Schutzkleidung, Trike, Vorschriften