In einer Bundeswehrdienstvorschrift steht, daß der Soldat bei einer bestimmten Wassertiefe mit selbstständigen Schwimmbewegungen beginnen soll.............?

6 Antworten

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Es gibt zwei Erklärungen dafür.

Die erste ist recht simpel (und die wahrscheinlichere): Diese Dienstvorschrift (und auch einige andere dieser Geschmacksrichtung) gibt es nicht und gab es nie. Das sind - gut durchdachte - Erfindungen, um sich über die Regulations- und Vorschriftenwut in der Truppe lustig zu machen. Es gibt eine Unmenge an Hinweisen und Aussagen im Netz (und in meinem Bekanntenkreis), die behaupten, dass diese angebliche Dienstvorschrift niemals existierte, diese Varinate hat es immerhin auch bis in die Süddeutsche Zeitung geschafft: http://www.sueddeutsche.de/politik/zum-ende-der-wehrpflicht-einmal-husten-bitte-1.1112958-3

Die zweite kann - sofern diese Vorschrift tatsachlich irgendwann irgendwo so oder so ähnlich einmal existierte - folgenden ernsten Hintergrund haben: Soldaten sollen angehalten werden, in bestimmten Situationen nicht mehr auf Weisung des Vorgesetzten, sondern selbstständig zu agieren. Heißt: In diesem Fall muss der Soldat angehalten werden, in einer bestimmten Situation in einem Gewässer sich nicht mehr an Anweisungen gebunden zu fühlen, sondern eben selbstständig (!) das Richtige zu tun, nämlich zu schwimmen (und eben nicht mehr z.B. aufrecht zu gehen, wenn das der ursprüngliche Befehl war). In Behördensprache nimmt das dann eben etwas krude Formen an - für die Rechtssicherheit kann es aber im Zweifelsfall durchaus sinnvoll sein, so etwas einmal definiert und festgelegt zu haben.

Zusammengefasst: Es ist sehr wahrscheinlich, dass es diese Vorschrift niemals gegeben hat - auf jeden Fall gibt es sie aktuell in der Bundeswehr nicht (mehr).

In meiner Dienstzeit musste ich das "Dschungelbuch" (ZDv 3/11) eingehend studieren. Und damals zumindest standen diese Sätze tatzächlich in der 3/11, ich habe sie selbst gelesen.

Meine Begründung als ehem. Vorgesetzter ist eine Andere, auch wenn das Haftungsargument einiges für sich hat. Doch primär ist der Soldat ein Befehlsempfänger. Das heißt, er macht das vermeindlich logische nicht, sofern er nicht einen Befehl erhält. Das heißt einerseits, dass der Soldat nicht vor dem schießenden Feind davonläuft, heißt aber eben theoretisch auch, dass er im Wasser weiterlaufen muss, bis er ersäuft.

Die ZDv 3/11 entlastete hier also die Unterführer, da sie rechtlich einen Befehl darstellte. Somit musste der Feldwebel dem Soldaten nicht erst befehlen, mit Schwimbewegungen zu beginnen, diesen Befehl "erteilt" die ZDv.

Dabei ist mir natürlich klar, dass dieses Befehl-und-Gehorsam-Prinzip für Zivilisten befremdlich wirken mag, doch in einem tatsächlichen Verteidigungsfalle rettet es Leben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Es geht hier um die Zentrale Dienstvorschrift ZDv 3/11 "Leben im Felde" oder unter Soldaten auch "Dschungelbuch" genannt.

Als die in den 1950er oder 1960er Jahren frisch herauskam, standen tatsächlich solche Sätze drin, wurden dann aber wegen ihrer Albernheit auch schnell wieder gestrichen. Die gibt es also schon lange nicht mehr, die Witze darüber haben sich aber bis heute gehalten.

Was da heute drin steht, kannst du hier nachlesen:

http://www.mira-singer.net/handbuch_2.pdf

Nein, denn so bekloppt es auch klingen mag, ist das letztlich nur eine Reaktionn auf viele Beobachtungen, denn Menschen unter Stress verhalten sich oft zioemlich unlogisch. Zudem ist es auch eine Haftungsfrage, so muss dann die Bundeswehr keinen Scvhadensersatz leisten, ertrinkt ein Soldat, weil er eben gegen diese Vorschrift verstoßen hat.

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