Frage zu Zwangsbremsung am Hauptsignal?
Nehmen wir an, ein Tf bekommt am Hauptsignal mit Stellung Hp 1 und Vr 0 eine Zwangsbremsung wegen nicht betätigter Wachsamkeitstaste. SB und Sand unterstützen, Fdl melden (Standort, sanden, Grund usw.). Wird jetzt in dem Fall Befehl 2 benötigt oder nur eine mündliche Zustimmung? In der 408.2531 steht ja unter (1) c) PZB-Zwangsbremsung an einem Hauptsignal, das Fahrtstellung zeigt, ... (2) Weiterfahrt erteilt Fdl Befehl 2.
Die Zwangsbremsung ging ja von dem Vorsignal aus, da es aber ein Hauptsignal mit Vorsignalfunktion war braucht man Befehl 2, oder? Es zeigt ja Fahrtstellung
2 Antworten
PZB-Zwangsbremsung an einem Hauptsignal, das Fahrtstellung zeigt, ... (2) Weiterfahrt erteilt Fdl Befehl 2.
Von was die Zwangsbremsung ausgelöst wurde, spielt keine rolle. Der Ort ist relevant und darauf bezieht sich auch der Regelwerkssatz "an einem Hauptsignal"
Dementsprechend wird ein Befehl 2 benötigt
„[…] da es aber ein Hauptsignal mit Vorsignalfunktion war braucht man Befehl 2, […]“
Hätte auch ein Hauptsignal ohne Vorsignalfunktion sein können, die Vorgehensweise wäre ebenfalls wie oben beschrieben.
Bei einer Zugfahrt benötigst du einen Befehl, sofern die Zwangsbremsung unmittelbar am Hauptsignal erfolgt ist.
Wird WT nicht betätigt, erfolgte die Zwangsbremsung nicht am Hauptsignal. Auch wenn der Magnet an einem mit Vorsignalfunktion liegt. Der Grund ist einfach: Du fährst ziemlich viele Meter am Hauptsignal vorbei, bis die Zwangsbremsung dann endlich erfolgt. Die kommt bei WT ja nicht sofort. Elli sagt das schon richtig, aber macht dann trotzdem die falsche Schlussfolgerung.
darum: Nein, kein Befehl. Die Zwangsbremsung war deutlich nach dem Hauptsignal eingetreten.
Ein Kommentar ohne Erläuterung bringt nichts. Der Befehl wird benötigt, wenn die Zwangsbremsung am Standort des Hauptsignals erfolgt. Ich nehme an du weißt, dass die Zwangsbremsung bei nicht betätigter Wachsamkeitstaste mindestens 2,5 Sekunden dauert. Da bist du am Signal schon lange vorbei - selbst bei niedriger Geschwindigkeit.
Dann wäre es trotzdem am Standort des Hauptsignals!!
Nein. Der Zug muss am Standort sein. Nicht die Einwirkung des Magneten. Das Regelwerk ist da mehr als deutlich. Fragt doch einfach einen Fahrprüfer.
Nein. Bei mir zumindest nicht
408.2651 Absatz 1
Wenn ein Zug infolge einer PZB-Zwangsbremsung zum Halten gekommen
ist, muss der Triebfahrzeugführer sofort den Fahrdienstleiter verständigen.
Der Triebfahrzeugführer muss gemeinsam mit dem Fahrdienstleiter feststel-
len, wo die Zwangsbremsung eingetreten ist.
a) Wenn die Zwangsbremsung an
- einem Hauptsignal,
- einem Sperrsignal oder
- einem Signal Ne 1
eingetreten ist, gelten die Regeln im Modul 408.2531. Dies gilt auch, wenn
es sich nicht eindeutig feststellen lässt
Das heißt, es geht nicht darum wo GENAU der Zug steht. Es geht darum, von wo die PZB Beeinflussung kommt. Und wenn man sich nicht sicher ist, geht man auf Nummer sicher. Bzw braucht man bei seinem Beispiel auf jeden Fall ein Befehl 2
Gruß
Schön, dass ihr hier euch genseitig in die Haare kriegt, wegen einer Zwangsbremsung. Mir kommt der Verdacht, dass die Vorschriften nicht einwandfrei sind. Ob das der Sicherheit dient?
Ich verstehe die Diskussion nicht. In meinen Augen sind die Vorschriften eindeutig. Außerdem wurde ich auch so geschult, dass in dem Fall ein Befehl benötigt wird.
Okay, guad weiß ich bescheid