Vereinfachte Bremsprobe vor Rangierfahrten?
Sie ist ja vom Ablauf her so wie eine Volle Bremsprobe, nur eben ohne Zustandsgang und Dichtheitsprobe, richtig?
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ich kenn die deutschen Vorschriften nicht, aber in der Schweiz ist es so geregelt:
Luftbremse
1.8.1 Anwendung der Luftbremse
Rangierfahrten müssen mit der Luftbremse gebremst werden können.
Dabei müssen auf Neigungen bis 10 ‰ mindestens die Hälfte der Fahrzeuge
und auf Neigungen über 10 ‰ alle Fahrzeuge der Rangierfahrt mit
der Luft gebremst werden.
Ist keine automatische Luftbremse vorhanden oder deren Anwendung auf
Grund spezieller Betriebsabläufe nicht zweckmässig, beträgt die Höchstgeschwindigkeit
10 km/h. Dabei darf das Gewicht der ungebremsten
Anhängelast gegen und in Neigungen von
– 0 – 15 ‰
höchstens das 5fache
–16 – 30 ‰
höchstens das 2fache
–31 – 50 ‰
höchstens das 1fache
des Gewichts des Triebfahrzeuges betragen.
Auf Neigungen über 30 ‰ muss das talseitig letzte Fahrzeug mit der Luft
gebremst werden.
Auf Neigungen über 50 ‰ muss das ganze Gewicht der Rangierfahrt mit
der Luft gebremst werden.
Kann mit der Luftbremse nicht genügend Bremswirkung erzielt werden,
sind zusätzlich Handbremsen zu bedienen.
In Ablaufanlagen gelten die Vorschriften über den Verzicht auf die Luftbremse
in Ablaufanlagen.
Für Triebzüge gelten die entsprechenden Betriebsvorschriften des Eisenbahnverkehrsunternehmens.
1.8.2 Bremsprobe
Wenn die Anhängelast grösser ist als das 5fache des Gewichts des Triebfahrzeugs,
ist am letzten luftgebremsten Wagen eine Bremsprobe durchzuführen.
Die Meldung über die erfolgreiche Bremsprobe lautet: «Rangierbremsprobe
gut».
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1:1 sicher nicht. Da aber die Eisenbahn nach den gleichen physikalischen Gesetzen fährt, sollten die Vorschriften ähnlich sein.
Das Ganze Regelwerk übrigens hier:
https://www.bav.admin.ch/bav/de/home/rechtliches/rechtsgrundlagen-vorschriften/fdv/fdv-2020.html
Schaust mal die Bremsrechnung an, dann revidierst du vielleicht Deine Meinung der vereinfachten Regeln :-)
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Ja, das stimmt. Bei der vereinfachten Bremsprobe wird nur geprüft, ob die beiden hintersten Bremsen angelegt und gelöst haben.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/5_nmmslarge.png?v=1438863662000)
Hm. Soweit ich weiß fast, ja. Wäre noch hinzuzufügen, dass bei Güterzügen am letzten Wagen die Durchgängigkeit der HL geprüft wird, in dem sie für 15 s oder bis zum Bericht des Tf. über Druckabfall geöffnet wird.
Naja ich glaube nicht, dass das 1:1 auf die deutschen Regeln übertragbar ist.. bin aber schon fündig geworden. Trotzdem danke für die Antwort!
Ich beneide euch Schweizer für eure übersichtlichen und vereinfachten Regelwerke :‘D einfach toll