Hallo,

wir kernsanieren ein Efh und haben dazu noch vor den Garten zu erneuern und auch die Toranlage zum Hof. Nun habe ich leider erfahren müssen, dass man bei uns im Ort nur ein Gartentor in der Höhe von 120cm verbauen darf! Wir hätten aber gerne ein höheres Tor mit mind. 150cm. Kann man diese Vorschrift irgendwie umgehen? Gibt es Gründe, die ein höheres Tor rechtfertigen? Wir könnten natürlich das Risiko eingehen, könnten dann aber angezeigt werden und müssten ein neues Tor anschaffen.

Vielen herzlichen Dank!