Fenster öffnen - Vorschrift vom Vermieter?
Hallo,
ich hätte da mal eine Frage im Bezug auf das Fenster öffnen in der Wohnung:
Darf der Vermieter mir vorschreiben wann und wie (lang) ich meine Fenster zu öffnen habe?
8 Antworten
Mit genauen Uhrzeiten kann er dir das natürlich nicht vorschreiben.
Aber wenn du gar nicht lüftest, kann er dich zum Schadensersatz heranziehen, wenn dadurch die Bausubstanz geschädigt wird, (Schimmel)
Ja kann er und solltest du auch machen. Unser hat es auch als hausregel.
Da es alte gemäuer sind schimmeln diese durch falschen oder gar kein lüften und das ist gesundheitsschädlich für uns und bedeutet arbeit und kosten für ihn.
Das darf Dir der Vermieter nicht vorschreiben. Die Hauptsache ist, dass Du überhaupt lüftest.
Ach Du je ...
Mir hat noch kein Vermiter derartiges vorgeschrieben - und ich habe ebenfalls Isolierverglasung. Bei mir schimmelt auch nichts.
Hast Du das gut, dann bist Du aber bestimmt Eigentümer, oder?
Bei Mietern schwimmt oft die Fensterbank, und ich bin Schuld, weil es draußen so kalt ist und das Kleinkind die Kälte nicht verträgt. Fenster bleiben somit zu.
Schadenersatz nein, kein Hinweis im Mietvertrag.
Ich bin lernfähig und lernwillig.
Wieso ist davon abzuraten die Fenster in gekippter Stellung zu lassen ?
Ich bin Mieter- seit 2002 immer in der gleichen Wohnung.
Beleibt dabei, hast Du das gut.
Ich noch länger, und auch ich schaffe es nicht, Schimmel zu bekommen.
Meine lieben Mieter oft in wenigen Monaten (Oktober/Dezember).
Warum sollte ich abraten, ich verbiete es und gut ist. Google wirklich kaputt?
Ich suche mal für Dich, dauert nur wenige Sekunden.
So sehen es unsere Gerichte hier auch, wir Vermieter dürfen/müssen sogar.
Vertragswidriges Verhalten bedeutet dann ggf. Haftung des Mieters, wenn er denn mit diesen Dingern nicht umgehen kann, z.B. oft/immer auf kipp stellt.
Wie sieht das euer Gericht, wenn er mir vorschreiben möchte wie lange ich Lüften soll?
Verstehe ich das richtig. Also wenn ich gerne mein Fenster offen lassen möchte, bist du der Meinung er kann mir das verbieten?!
Nein, wir verbieten doch nichts. Der liebe Mieter unterschreibt das doch so, also verlangt er es auch so.
Nein. Aber er kann verlangen, dass du vernünftig lüftest um zb Schimmel zu vermeiden.
Man ist verpflichtet, sorgsam mit der Mietsache umzugehen und Schäden abzuwenden.
Sehen die Gerichte leider anders, Zitat LG Gießen aus 2017:
Der Sachverständige, der im Gießener Fall zurate gezogen wurde, empfiehlt in einer isolierverglasten Wohnung folgendes Verhalten, das auch im Mietvertrag festgehalten werden sollte: