Vorkaufsrecht für andere Wohnungseigentümer?

Hallo,

und zwar geht es um folgendes. Wir planen unsere Wohnung in einem Zweifamilienhaus demnächst zu verkaufen. Nun stellte sich uns jedoch die Frage, ob die anderen Wohnungseigentümer ein Vorkaufsrecht haben und dieses beim Verkauf unserer Wohnung anwenden könnten. In der gemeinsamen Teilungserklärung von 2006 steht drin, dass die anderen Eigentümer einem Verkauf zustimmen müssen (Ablehnung nur aus wichtigem Grund) und dass ein Vorkaufsrecht im Grundbuch eingetragen wird.

In der Zwischenzeit sind viele Jahre ins Land gegangen, die Besitzer der Wohnungen sind mittlerweile alles andere Personen wie damals in 2006.

Zudem ist darauf besonders hinzuweisen, dass jegliche Vorkaufsrechte im Grundbuch bereits im Jahr 2007 komplett gestrichen und gelöscht wurden.

Daher interessiert uns, ob nun durch die Teilungserklärung die anderen Eigentümer noch ein Vorkaufsrecht haben, obwohl im Grundbuch nichts mehr darüber steht? Eine erforderliche Zustimmung zum Verkauf steht im Grundbuch nach wie vor. Gilt noch für die anderen Wohnungseigentümer ein Vorkaufsrecht oder ist das hinfällig?

Bitte nicht meine Frage damit beantworten, dass die anderen Eigentümer gefragt werden sollen ob sie kaufen wollen oder nicht, das passiert sowieso. Wir wollen ausschließlich rechtlich genau wissen, wie der Sachverhalt zu bewerten ist. DANKE

Recht, Eigentumswohnung, Grundbuch, Hausverwaltung, Teilungserklärung, Verkauf, Weg, Vorkaufsrecht
Ebay: Käufer behauptet, Ware sei beschädigt angekommen

Hallo und guten Tag,

ich habe über Ebay ein Objektiv verkauft. Obwohl die Käuferin ausdrücklich wegen der Mehrkosten darauf verzichtet hat, habe ich es bis zu 500 EUR versichert versandt. Es war in einem einwandfreien Zustand, wir hatten es zuvor (mein Mann) sogar in einem Fotogeschäft prüfen lassen.

Ich habe es mehrfach in Blasenfolie gewickelt und Hohlräume im Päckchen mit Luftkammernfolie ausgefüllt.

Dennoch habe ich von der Käuferin eine Email erhalten, das Objektiv sei mit erheblichen Beschädigungen angekommen. Sie wollte mit dem Paket aber nicht zu DHL gehen, mit der Begründung, das Paket sei äußerlich unbeschädigt gewesen, die würden die Reklamation nicht annehmen. Ich habe jedoch darauf bestanden - Antwort noch offen.

Im Internet habe ich mich schon schlau gemacht - offensichtlich zahlt DHL so gut wie nie, wenn das Paket äußerlich in Ordnung ist. Aber das beschäftigt mich erst einmal nicht.

Mich beschäftigt: Was ist, wenn die Käuferin selbst das Objektiv beschädigt hat? Kann sie nun wirklich den Kaufpreis einfach von mir zurück verlangen? Leider habe ich den Gewährleistungsausschluss nicht wirklich in meinem Angebot drin gehabt, nur die Formulierung "Dies ist ein Privatverkauf - der Artikel kann daher nicht zurück gegeben werden. Versicherter Versand (DHL bis zu 600 EUR) für 10,99 EUR möglich.".

Kann mir bitte jemand einen Rat gehen, wie ich hier nun am besten vorgehe? Da wäre ich sehr dankbar! Bin ein privater Verkäufer.

Internetrecht, eBay, Internetauktion, Vorkaufsrecht
Fahrtkostenerstattung und aufwandsentschädigung bei autobesichtigung ohne einigung und ohne schriftlich oder mündlichen gemachten kaufvertrag?

Folgendes...Ein Interessent wollte sich mein Auto anschauen, nach der Besichtigung und der Probefahrt wollte er den preis drücken. Ich hatte aber erwähnt das es ein Festpreis sei. Dann sagte er mir das er das Auto mitnehmen will ich sagte zu ihm das ich erst einen Kaufvertrag erstellen und das Fahrzeug abmelden möchte. Er sagte erst bei der Probefahrt zu mir daß er einen längeren weg gemacht habe und danach das er das auto mitnehmen will ich dachte er will das Auto nur besichtigener hatte es nicht erwähnt. Er bestand darauf das wir den Kaufvertrag jetzt handschriftlich machen und das, das Auto dann von ihm abgemeldet wird. Womit ich nicht einverstanden war. Nach längerem hin und her verlangte er von mir das ich ihm die Fahrtkosten erstatten soll. Ich sagte ihm das ich das nicht mache. Sichtlich angefressen verließ er dann meinen Hof. Danach schickte er mir eine Nachricht in der er mir drohte das ich von seinem Anwalt höre.

Nun mache ich mir Gedanken. Er ist ja aus eigenem Interesse zu mir gefahren um sich den wagen anzuschauen es war vorher nicht die Rede davon das er das Auto gleich mitnehmen will. Es gab keinen schriftlichen oder mündlichen Kaufvertrag geschweige denn eine Einigung. Kann er diese kostenforderung rechtlich erwirken? Ich bin Privatmann

Ich entschuldige mich schonmal für mangelhafte Interpunktion in meinem Text

Und schonmal danke für die antworten auf meine Frage.

Anwalt, Kaufvertrag, Autokauf, Autoverkauf, Privatverkauf, aufwandsentschaedigung, kostenerstattung, Vorkaufsrecht
Kleinanzeigen - Ich (Verkäufer) wurde angezeigt. vermutlich Betrug - Was nun?

Ich (Verkäufer) wurde Angezeigt! Betrug? Was nun?

Hallo! Sorry, wegen meinem kurzen, bündigen Betreff dieses Themas, doch ich weiß einfach nicht, wie ich es beschreiben soll. Ich bin höchstwahrscheinlich auf eine Betrugsmasche reingefallen. Durchsuche schon die ganze Nacht das Internet, finde aber nichts, weil ich nicht weiß, wie man diese Masche nennt, bzw. sie bei Google beschreibt. Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Der Fall sieht folgendermaßen aus: Ich habe bei Ebay-Kleinanzeigen eine Sehr teure Kamera für 1150€ inseriert. Hab mir mit dem Inserat wirklich mühe gegeben, sehr sehr viele detailierte Bilder gemacht und auch die Beschreibung wirklich ausführlich. Es meldete sich eine Frau, die mir auch ihren Namen nannte. Sie schrieb, dass sie die Kamera gerne hätte, mit dem Preis einverstanden ist und direkt die Bankverbidung möchte. Das merkwürdige war, sie wollte überweisen, aber nach Geldeingang selbstabholen. War mir aber auch egal, kann ja jeder machen wie er will, mir war nur wichtig, dass ich die Kamera loskriege. 5-6 Tage später Hatte ich dann einen Zahlungseingang über den besagten Betrag. Zwar von einem anderen Namen (wie Sie, auch ein ausländischer Name), aber im Betreff stand die Bezeichnung der Kamera. Ich rief sofort die Handynummer an, die sie mir gegeben hatte. Es ging ein Mann dran, der wohl ihr Freund war und vereinbarte mit mir einen Abholtermin und einen Treffpunkt. Noch am selben Abend traf ich mich mit ihm am örtlichen Burgerking. Er begutachtete die Kamera kurz und nahm sie dann letztendlich mit. Einen Tag später schrieb er mir noch ne SMS, ob denn kein Ladegerät mit dabei wäre. Hatte ich aber klipp und klar in der Artikelbeschreibung geschrieben, wieß ihn nochmal drauf hin und dann war das auch für ihn ok. Vor ein paar Tagen - ca. Monate später - flatterte nun eine Anzeige in meinem Briefkasten. Wegen Überweisungsbetrug und Urkundenfälschung. Wie ich das in diesem Brief also verstehe kommt die Anzeige von dem Namen, der mir das Geld überwiesen hat, wo ich ja eigentlich davon ausging, dass das dieser Typ war, mit dem ich mich traf. Jetzt wird mir aber einiges klar. Der Überweisende wurde wahrscheinlich von meinem "Käufer" betrogen. Ich denke mein "Käufer" inserierte ebenfalls eine Kamera, der Überweisende meldete sich darauf und zahlte daraufhin das Geld an mich, sodass ich dachte, das mein "Käufer" zahlte und ich ihm somit die Kamera aushändigte. Also ich muss morgen früh zur Polizei und werde dort als Beschuldigter vernommen. Ich habe noch alles, alle E-Mails, die Kleinanzeigen Nummer meiner Anzeige und auch die SMSe. Ich kann also definitiv beweisen, dass ich ahnungslos meine Kamera an diesen vermeintlichen "Käufer" verkaufte.

Was wird jetzt passieren? 1150€ ist für mich ein halbes Vermögen, das Geld wurde auch anderweitig gebraucht. Ich kann es nicht zurückzahlen.

Betrug, eBay, Kleinanzeigen, Verkauf, Vorkaufsrecht