Nach Autoverkauf Anwaltsschreiben bekommen. Käufer meint das der Wagen mehr Öl verliert als ich angegeben habe?

Hallo liebe Community,

Ich hatte vor kurzem privat einen Suzuki Grand Vitara V6 verkauft. Der Käufer fand noch ein paar Mängel und zeigte mir ein Inserat wo das gleiche Modell was zu verkaufen war für den selben Preis aber in einem optisch einwandfreien Zustand. Im Nachhinein hab ich dann gesehen das der Wagen kein TÜV hatte und er wollte mich wohl dazu bewegen den Preis zu drücken. Ich bin ihm dann insgesamt 650€ entgegen gekommen. Der Ölverlust und weitere mir bekannte mängel standen im inserat sowie im kaufvertrag. Dort wies ich auf die ölwannendichtung hin die getauscht werden müsste. Diese info übernahm ich vom vorbesitzer da wir den Wagen nicht lange hatten und meine Mutter unzufrieden mit dem Wagen war hab ich es nicht machen lassen. Nach dem Verkauf meldete sich der Käufer abends bei mir das der Wagen mehr Öl verliert als ich angegeben habe. Er hatte den Wagen mit meinen Kennzeichen überführt über eine größere Strecke (ca 300km) kann sein das er den Wagen auf der Bahn getreten hat und der höhere Öldruck dem Wagen dann mehr Öl durch die Dichtung verlieren lässt? Er drohte mir direkt mit Sachverständiger und Anwalt und das ich arglistige Täuschung betrieben habe. Ich war in erster Linie geschockt und kann doch nicht voraussehen ob der Wagen in Zukunft mehr Öl verliert. Zumal ich Laie bin. Ich meinte das es mit dem Wechsel der Ölwannendichtung getan sein müsste. Eine Woche später kam dann der Brief vom Anwalt. Darin war die Rede das die ölwannenablassschraube undicht ist und der ölverlust noch von einer anderen Stelle komme. Ich solle doch für die Reparaturkosten aufkommen die 1500€ betragen weil das Getriebe runter muss (Bitte was??) oder den kaufvertrag rückabwickeln. Nun bin ich verwirrt und unschlüssig wie ich weiter verfahren soll. Ein bekannter gab mir den Hinweis nicht darauf zu antworten. Gibt es Leute mit ähnlichen Erfahrungen die mir in dem Fall einen Rat geben können bevor ich mir einen Anwalt nehme?

Recht, Anwalt, Motor, Ölverlust, Auto und Motorrad
Fahrtkostenerstattung und aufwandsentschädigung bei autobesichtigung ohne einigung und ohne schriftlich oder mündlichen gemachten kaufvertrag?

Folgendes...Ein Interessent wollte sich mein Auto anschauen, nach der Besichtigung und der Probefahrt wollte er den preis drücken. Ich hatte aber erwähnt das es ein Festpreis sei. Dann sagte er mir das er das Auto mitnehmen will ich sagte zu ihm das ich erst einen Kaufvertrag erstellen und das Fahrzeug abmelden möchte. Er sagte erst bei der Probefahrt zu mir daß er einen längeren weg gemacht habe und danach das er das auto mitnehmen will ich dachte er will das Auto nur besichtigener hatte es nicht erwähnt. Er bestand darauf das wir den Kaufvertrag jetzt handschriftlich machen und das, das Auto dann von ihm abgemeldet wird. Womit ich nicht einverstanden war. Nach längerem hin und her verlangte er von mir das ich ihm die Fahrtkosten erstatten soll. Ich sagte ihm das ich das nicht mache. Sichtlich angefressen verließ er dann meinen Hof. Danach schickte er mir eine Nachricht in der er mir drohte das ich von seinem Anwalt höre.

Nun mache ich mir Gedanken. Er ist ja aus eigenem Interesse zu mir gefahren um sich den wagen anzuschauen es war vorher nicht die Rede davon das er das Auto gleich mitnehmen will. Es gab keinen schriftlichen oder mündlichen Kaufvertrag geschweige denn eine Einigung. Kann er diese kostenforderung rechtlich erwirken? Ich bin Privatmann

Ich entschuldige mich schonmal für mangelhafte Interpunktion in meinem Text

Und schonmal danke für die antworten auf meine Frage.

Anwalt, Kaufvertrag, Autokauf, Autoverkauf, Privatverkauf, aufwandsentschaedigung, kostenerstattung, Vorkaufsrecht