Privatkauf - Käufer behauptet originalverpackter Artikel sei defekt?
Hallo Leute,
Ich habe folgendes Problem. Ich habe eine Elektrische Zahnbürste zum Verkauf angeboten, die original verpackt war. (Siehe Screenshot, ich selbst habe im Laden ca 23€ für die Zahnbürste gezahlt)
Daraufhin hat sich eine Frau gemeldet, die die Zahnbürste für 15€ abholen wollte. Sie kam dann aber doch nicht vorbei, da Sie krank war und hat mich gefragt, ob ich sie verschicken könne. Also hat sie mir 19€ (4€ Versand) überwiesen. Habe es direkt versendet und es war wie gesagt, in der Originalverpackung.
Jetzt hat die Dame sich gemeldet und meint, dass die Ladestation nicht funktioniert würde. Habe ihr geantwortet,dass das doch gar nicht sein kann und ich davon niemals etwas gewusst haben kann, da noch nie ausgepackt. In der Anzeige habe ich auch stehen gehabt, dass ich die Zahnbürste leider nicht umtauschen kann, da ich den Kassenbon verloren habe. Sie meinte, dass Sie mir das auch glaubt, weil Sie selbst gesehen hat, wie alles noch original verpackt war.
Jetzt kommt sie mir mit solchen Nachrichten..
Kann es mir eigentlich beim besten Willen nicht vorstellen, dass die Zahnbürste/Ladestation nicht funktioniert und bin mir keiner Schuld bewusst, da ich es doch nicht wissen konnte, dass es defekt ist.
Was soll ich machen ?
4 Antworten
Hey :D
Aus dem geschilderten Sachverhalt, lässt sich folgendes sagen:
Die Käuferin, trifft nach §363 BGB die Beweislast. Diese muss nun nachweisen, dass die Abweichung bereits vor dem Kauf vorhanden war.
(Die Käuferin, bestätigte bereits den Erhalt einer noch verschlossenen Ware)
Desweiteren:
Der Umstand und die Tatsache, wie dir die Käuferin schreibt erfüllt den Tatbestand der Nötigung nach §240StGB.
Der Rückversand, als auch der Rücktritt vom Kauf sind erst nach einem eindeutigen Beweis nach §363 BGB möglich. Da ansonsten beides bei Privatverkäufen immer ausgeschlossen ist. Auch wenn dazu keine Angaben gemacht wurden.
Mein Tipp:
Der Kaufvertrag wurde erfüllt, eine Anzeige ist demnach nicht zu befürchten. Weitere Konversationen mit der Käuferin sind nicht mehr nötig. Du kannst, die Käuferin jedoch einmalig auf die rechtliche Sachlage hinweisen. Mit der Anmerkung, dass sollte Sie keine Beweise nach §363 BGB nachweisen können, du dir das Recht vorbehältst Sie nach §263 wegen Betrug anzuzeigen.
Wie immer gilt: sachlich bleiben.
Da brauchst du dir keine Sorgen machen am besten blockieren und gut ist. Das sind wahrscheinlich nur Drohungen als ob die sich die Mühe macht eine Anzeige zu erstatten wegen 19€. Und außerdem weiß ich nicht wofür sie dich anzeigen sollte? Du hast den Artikel nach deinem besten Wissen beschrieben und nichts von dem Defekt oder ähnlichen gewusst also hast du sie weder betrogen oder dich auch nicht anderweitig strafbar gemacht. Sie ist das Risiko eingegangen über das Internet einen Artikel zu kaufen wo man vorher weiß das immer was sein kann und man kein recht auf Rückerstattung hat. Ich würde ihr kein Geld zurückgeben es kann ja sogar sein das sie nur lügt und das Geld wiederhaben möchte und die Polizei tatsächlich nur ein Druckmittel ist dich dazu zu bringen ihr das Geld wieder zu geben.
Lass die labern. Niemals geht sie zur Polizei. Einfach blockieren und fertig. Das ist ja echt unverschämt.
Da kann selbst die Polizei nichts machen, soll sie dich doch anzeigen
Wird schnell fallen gelassen, immerhin hat sie ja (hoffentlich schriftlich) zugegeben, dass die Zahnbürste original verpackt ist, somit kann sie dir keinen Betrug vorwerfen