Hallo zusammen!

Frage an die Rechtsversteher unter euch:

Besitzer eines Einfamilienhauses hat dieses vermietet. Mietvertrag ist Standardmietvertrag von "Haus und Grund" ohne irgendwelche Besonderheiten. Nach einem Jahr Vermietung möchte Besitzer das Haus verkaufen. Hat der Mieter des Hauses in jedem Fall ein Vorkaufsrecht (nach BGB 577 wo es um vermietet Wohnräume geht) oder bedarf es eines besonderen Vermerks dieses Rechtes im Mietvertrag? Wie gesagt: weder im Grundbuch noch im Mietvertrag ist irgendwas bzgl. eines Vorkaufsrechtes festgehalten und es geht um ein Einfamilienhaus...

Danke und Gruß