Windeltorten verkaufen - was muss ich beachten?

1 Antwort

Du darfst im Handel gekaufte Windeln und Stoffe auf jeden Fall verwenden, da gibt es kein Problem. Da Windeltorten keine Lebensmittel oder irgendwie gefährlich sind, musst du auch keine besonderen Vorschriften beachten, wenigstens fallen mir keine ein.

Es ist unwahrscheinlich, dass auf die Bastelanleitung ein Patentschutz besteht. Daher kommt höchstens ein urheberrechtlicher Anspruch in Frage. Dieser kann sich meiner Ansicht nach in diesem Fall aber nur auf die äußere Gestaltung beziehen, nicht auf die Technik, wie die Windeln zusammengebunden werden. Ich vermute auch, dass diese Technik nicht wirklich eine Schöpfung des Autors ist, sondern allgemein verbreitet ist. Schau dich mal um, wie die Technik anderswo beschrieben wird. Ist es vielerorts genauso oder wenigstens sehr ähnlich oder ist die In deinem Bastelbuch beschriebene Technik einzigartig?


Cessa88 
Beitragsersteller
 20.03.2013, 12:44

Also im Buch steht folgendes: Das Werk und die darin gezeigten Modelle sind urheberrechtlich geschützt. Die Verfielfältigung und Verbreitung ist, außer für private, nicht kommerzielle Zwecke untersagt und wird zivilrechtlich- und strafrechtlich verfolgt. Dies gilt insbesondere für die gewerbliche Verbreitung der gezeigten Modelle.

Was bedeutet das nun? Wenn cih das Grundgerüst der Torte nehme außen aber andere Deko anbringe... ist es dann noch das selbe Modell oder nicht?

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Ratirat  20.03.2013, 13:54
@Cessa88

Was in dem Buch steht, spielt keine Rolle. Es zählt allein das Gesetz. Ein urheberrechtlicher Schutz hängt nicht davon ab, dass der Autor ihn erklärt, sondern entweder ein Werk wird durch das Gesetz geschützt oder nicht. Welche Werke geschützt sind, siehst du in § 2 UrhG: http://dejure.org/gesetze/UrhG/2.html

Hier in Frage kommt nur Absatz 1 Nr. 4: "Werke der bildenden Künste ... und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke".

Das Binden einer Windeltorte ist aber keine Kunst, sondern eine Technik. Kunst hingegen ist die äußere Gestaltung - die ist geschützt.

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Ratirat  20.03.2013, 14:00
@Ratirat

Ergänzung: Selbst wenn man die Bindetechnik als angewandte Kunst interpretiert (da gibt es eine gewisse Unschärfe), müsste der Urheber auch nachweisen, dass die gezeigte Technik seine eigene geistige Schöpfung ist, also noch niemand zuvor auf die Idee gekommen ist, Windeltorten so zu binden.

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