Hallo, ich habe folgende Frage: Wir haben ein Haus gefunden, das wir kaufen möchten. Mit dem Besitzer sind wir uns einig geworden, was den Preis betrifft und dass wir ein Vorkaufsrecht erhalten. Beide Parteien möchten dies schriftlich festhalten, da der Auszug des Besitzers erst in ein bis zwei Jahren erfolgen soll. Die Frist beläuft sich auf maximal 24 Monate (plus zwei Monate bei unvorhergesehenen Ereignissen, z.B. noch keinen Heimplatz erhalten). Auch wir wollen uns absichern, vielleicht passiert ja einem von uns etwas und wir möchten zurücktreten. Da wir natürlich nicht umsonst warten wollen, muss das alles rechtlich abgesichert sein. Ich konnte anderen Antworten entnehmen, dass das Vorkaufsrecht in jedem Fall notariell beglaubigt werden muss. (Eine Hinterlegung beglaubigter Kopien beim zuständigen Ortgericht reicht demnach nicht aus?) Kann man bei einem Vorkaufsrecht den Preis festschreiben oder kann der Verkäufer (eventuell auch ein Erbe) neue Konditionen festlegen? Anscheinend muss das Vorkaufsrecht im Grundbuch eingetragen werden, aber was ist dann mit dem Haus, gilt das Vorkaufsrecht dann auch dafür oder nur für das Grundstück? Wer trägt die Notarkosten und wie hoch werden diese cirka sein? Was müssen wir eventuell noch berücksichtigen? Vielen Dank im Voraus!