Vorkaufsrecht bei Gärten(Ackergrundstück)?
Hallo wir sind seit langer Zeit Pächter eines Gartens. Wir verbringen viel Zeit im Garten und haben uns es da auch gemütlich gemacht.
Aus eigener Tasche haben wir uns Gartenhäuser bauen lassen und viel Zeit In die Zucht von Gemüse gesteckt.
Seit längeren wollten wir dieses Gartengrundstück kaufen doch die Verpächterin hat immer wieder gesagt, dass es kompliziert sei, da sie das Ackergrundstück zusammen mit ihrer Schwester geerbt hat und die Schwester nicht verkaufen möchte. Uns wurde gesagt falls es verkauft wird sind wir die ersten die es gesagt bekommen.
Heute haben wir aufeinmal Post bekommen, dass es verkauft wurde ohne unser Wissen und das wir bis Ende 2018 alles leerräumen sollen wegen Eigenbedarf.
Gibt es da eine Möglichkeit wie wir vorgehen können ? Wir sind seit über 15 Jahren Pächter des Gartens. Und würden sogar gerichtlich dagegen vorgehen wenn es Aussichten gibt.
8 Antworten
2 Dinge trennen:
- Vorkaufsrecht: so wie es sich anhört habt Ihr da aber nix schriftlich, oder?
- Pacht: "Kauf bricht Miete nicht" (gilt auch für Pacht) = durch den (Ver-) Kauf allein ist die Pacht nicht beendet = die Kündigung richtet sich nach dem Pachtvertrag bzw. nach den gesetzlichen Kündigungsfristen incl. Ausnahmen bei Eigenbedarf etc. = Vertrag lesen, kundig machen, sich (anwaltlich) beraten lassen...
Die Inhaltskenntnis des Pachtvertrages würde vielleicht eine vernünftige Atwort gestatten!
Was steht denn da alles so drin über Kündigung oder evtl. Vorkaufrechte?
Das einzige was hier evtl wirksam anzuzweifeln ist, wäre die Kündigungsfrist.
Garten = Landpacht. Bedeutet der Vertrag geht auf den Käufer über. Der neue Eigentümer kann vermutlich erst für Ende 2019 kündigen, falls dein Vertrag nichts über Kündigungsfrist aussagt.
Bringt dich nur nicht weiter.
Kommt drauf an was im Pachtvertrag festgehalten ist.
Wenn wirklich Eigenbedarf vorliegt dann habt ihr m.E. natürlich schlechte Chancen.
Lass dich im Zweifelsfall von einem Anwalt beraten.
§ 577 Vorkaufsrecht des Mieters
(1) Werden vermietete Wohnräume, an denen nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet worden ist oder begründet werden soll, an einen Dritten verkauft, so ist der Mieter zum Vorkauf berechtigt. Dies gilt nicht, wenn der Vermieter die Wohnräume an einen Familienangehörigen oder an einen Angehörigen seines Haushalts verkauft. Soweit sich nicht aus den nachfolgenden Absätzen etwas anderes ergibt, finden auf das Vorkaufsrecht die Vorschriften über den Vorkauf Anwendung.
(2) Die Mitteilung des Verkäufers oder des Dritten über den Inhalt des Kaufvertrags ist mit einer Unterrichtung des Mieters über sein Vorkaufsrecht zu verbinden.
(3) Die Ausübung des Vorkaufsrechts erfolgt durch schriftliche Erklärung des Mieters gegenüber dem Verkäufer.
(4) Stirbt der Mieter, so geht das Vorkaufsrecht auf diejenigen über, die in das Mietverhältnis nach § 563 Abs. 1 oder 2 eintreten.
(5) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
Wie gesagt, am besten mal mit nem Anwalt reden.
ei Wohnungen oder Häusern ist es ja so wer da lange drin wohnt hat vorkaufsrecht
Bedeutet aber, dass ihr den Kaufpreis zahlen müsst, den der andere Käufer zahlen würde.
Trifft aber bei Eigenbedarf nicht zu.
ES gäbe die Option, dass Ihr auf einen mündlichen Vertrag plädieren könnt.
Verkauf von Grundstücken ist immer an einen Notarvertrag gebunden aber ein Vorkaufsrecht könnte auch mündlich gültig sein. Das Grundstück bekommt ihr wohl kaum zurück aber evt eine Entschädigung.
Ihr könnt mal unverbindlich mit einem Anwalt sprechen.
Im Pachtvertrag wurde kein Vorkaufsrecht vermerkt.
Es war aber bewusst das wir es auch kaufen wollten. Darf sie einfach verkaufen an wen sie will ohne Bescheid zu sagen ? Bei Wohnungen oder Häusern ist es ja so wer da lange drin wohnt hat vorkaufsrecht