Hallo

Wir haben eine Wohnunggekauft mit einem dazu gehöhrenden Gartengrundstück.

Nach der Unterzeichnung beim Notar bekamen wir Post von der Gemeinde,sie würden Gebrauch machen von ihrem Vorkaufsrecht für unseren Garten🥺😤

Komisch ist,dass sie uns als zukünftige Besitzer kontaktiert haben aber nicht die jetzige Besitzerin.

Wie weit fortgeschritten/entwickelt müssen Baupläne/Ideen der Gemeinde sein,damit sie als Gründe gelten und die jetzige Besitzerin anschreiben können und Gebrauch von ihrem Vorkaufsrecht machen können????