Gesetzliches Vorkaufsrecht?
Hallo
Wir haben eine Wohnunggekauft mit einem dazu gehöhrenden Gartengrundstück.
Nach der Unterzeichnung beim Notar bekamen wir Post von der Gemeinde,sie würden Gebrauch machen von ihrem Vorkaufsrecht für unseren Garten🥺😤
Komisch ist,dass sie uns als zukünftige Besitzer kontaktiert haben aber nicht die jetzige Besitzerin.
Wie weit fortgeschritten/entwickelt müssen Baupläne/Ideen der Gemeinde sein,damit sie als Gründe gelten und die jetzige Besitzerin anschreiben können und Gebrauch von ihrem Vorkaufsrecht machen können????
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